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   VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09   

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https://dejure.org/2010,5943
VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09 (https://dejure.org/2010,5943)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.02.2010 - 13 L 219.09 (https://dejure.org/2010,5943)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 13 L 219.09 (https://dejure.org/2010,5943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Baugenehmigung "Umbau eines ehemaligen Büro- und Verwaltungsgebäudes in ein Wohnhaus"; Erkennbarkeit der (später) geltend gemachten Beeinträchtigung als Fristbeginn i.S.d. §§ 57, 58 und 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebot der baulichen Rücksichtnahme; Heranrücken einer Wohnbebauung gegen Diskothek; Untersagung einer Wohnnutzung in Nachbarschaft zu lärmintensiven Gewerbebetrieben; unbeplanter Innenbereich; fehlende Nachbarunterrichtung über Baugenehmigung; unerkannt gebliebene ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnbebauung neben Disko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    "Knaack-Club" stoppt benachbarte Wohnnutzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Berliner Bürogebäude in ein Wohnhaus umgebaut - Es liegt direkt neben einer Diskothek - Nutzung zu Wohnzwecken gestoppt

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Gericht wertet neue Wohnungen neben Disko als "rücksichtslos" // Gerichtserfolg für Knaack-Club in Berlin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 663
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 10 S 5.09

    Vorverlagerung des maßgebenden Zeitpunktes für die Verwirkung des

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09
    Dies setzt bei der durch § 212 a Abs. 1 BauGB getroffenen Wertentscheidung des Gesetzgebers einen offensichtlich gegebenen Abwehranspruch des Dritten voraus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 10 S 5.09 -).

    Von diesem Zeitpunkt an läuft im Hinblick auf die Regelung des § 58 Abs. 2 VwGO grundsätzlich eine einjährige Widerspruchsfrist; mit Fristablauf ist dann regelmäßig Verwirkung anzunehmen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 10 S 5.09 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05

    Verwirkung des Rechts auf Einlegung eines Widerspruchs; Beginn der Verwirkung mit

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09
    Maßgebend ist insoweit nicht der Zeitpunkt des Erkennens, sondern der Erkennbarkeit der (später) geltend gemachten Beeinträchtigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2005 - OVG 10 B 10.05 -, sowie Beschluss vom 15. Mai 2008 - OVG 10 N 21.06 -).

    Besondere Umstände, die es ausnahmsweise geboten erscheinen ließen, eine Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs deutlich vor Ablauf der regelmäßig heranzuziehenden Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO anzunehmen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 20. Dezember 2005 - OVG 10 B 10.05 -), sind von den Beteiligten weder vorgetragen worden noch sonst erkennbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1995 - 11 B 1543/95

    Rechtsschutzinteresse; Baunachbarrechtlicher Antrag; Fertigstellung des

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09
    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag nach §§ 80 a, 80 Abs. 5 VwGO besteht nach Fertigstellung fort, wenn die geltend gemachte Beeinträchtigung (auch) in der Nutzung liegt und diese Nutzung fortdauert (vgl. im Einzelnen OVG Münster, Beschluss vom 13. Juli 1995 - 11 B 1543/95 -, BauR 1996, 240).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09
    Allein das Abstellen auf die Erkennbarkeit wird dem zwischen dem Bauherrn und dem Nachbarn bestehenden nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis gerecht, das dem Nachbarn die Obliegenheit auferlegt, durch ein zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst niedrig zu halten, und der er dadurch nachzukommen hat, dass er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen seine nachbarlichen Einwendungen ohne Verzögerung geltend macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294; Beschluss vom 16. April 2002 - BVerwG 4 B 8.02 -, BRS 65 Nr. 195).
  • BVerwG, 16.04.2002 - 4 B 8.02

    Verwirkung öffentlich-rechtlicher Abwehransprüche

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09
    Allein das Abstellen auf die Erkennbarkeit wird dem zwischen dem Bauherrn und dem Nachbarn bestehenden nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis gerecht, das dem Nachbarn die Obliegenheit auferlegt, durch ein zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst niedrig zu halten, und der er dadurch nachzukommen hat, dass er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen seine nachbarlichen Einwendungen ohne Verzögerung geltend macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294; Beschluss vom 16. April 2002 - BVerwG 4 B 8.02 -, BRS 65 Nr. 195).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 1 CS 07.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein an einen Gewerbebetrieb heranrückendes

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09
    Nicht nur Vorhaben, von denen Belästigungen und Störungen ausgehen, sondern auch solche, die sich schädlichen Umwelteinwirkungen aussetzen, können gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen (VGH München, Beschluss vom 4. August 2008 - 1 CS 07.2770 -, juris Rn. 20; VG Berlin, Beschluss vom 9. April 2009 - VG 13 L 31/09 -).
  • BVerwG, 02.05.1997 - 3 B 89.97

    Anforderungen an Form und Inhalt der Beschwerdebegründung im Fall der

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09
    Anlass, der Frage nachzugehen, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist, geben spätestens deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten (vgl. OVG Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Januar 2000 - 3 B 67/99 -, LKV 2001, 466, und vom 8. Mai 1998 - 3 B 89/97 -).
  • OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99

    Bauplanungsrecht: Genehmigung eines Fabrik-Verkaufs-Zentrum, Abwehransprüche der

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09
    Anlass, der Frage nachzugehen, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist, geben spätestens deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten (vgl. OVG Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Januar 2000 - 3 B 67/99 -, LKV 2001, 466, und vom 8. Mai 1998 - 3 B 89/97 -).
  • VG Berlin, 01.03.2010 - 10 L 93.10

    Vorerst keine Lärmschutzauflagen gegenüber dem 'Knaack-Club'

    Mit Beschluss vom 12. Februar 2010 hat die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Verfahren VG 13 L 219.09 die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs der Eigentümerin des Grundstücks G_____ gegen die obengenannte Baugenehmigung angeordnet.
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