Rechtsprechung
   VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30006
VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08 (https://dejure.org/2009,30006)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2009 - 37 A 25.08 (https://dejure.org/2009,30006)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2009 - 37 A 25.08 (https://dejure.org/2009,30006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,30006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nicht getrennt lebende Elternteile haben keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen; Beurteilung des Begriffs "Elternteil" i.S.d. Unterhaltsbeitrags durch das Jobcenter nach Sinn und Zweck der öffentlich-rechtlichen Norm des § 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1869
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 1491/99

    Rechtmäßigkeit der Einstellung von Unterhaltsvorschussleistungen; Gewährung von

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08
    Dementsprechend ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das Stiefkind nach Heirat des leiblichen bisher alleinerziehenden Elternteils keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat (OVG Münster FAMRZ 2000, 775 und nachgehend BVerwG FEVS 52, 529, auch in juris; OVG Brandenburg FEVS 47, 416, auch in juris; Helmbrecht a. a. O. Rdnr. 14 zu § 1 UVG).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99

    eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -;

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08
    Dementsprechend ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das Stiefkind nach Heirat des leiblichen bisher alleinerziehenden Elternteils keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat (OVG Münster FAMRZ 2000, 775 und nachgehend BVerwG FEVS 52, 529, auch in juris; OVG Brandenburg FEVS 47, 416, auch in juris; Helmbrecht a. a. O. Rdnr. 14 zu § 1 UVG).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08
    Diesen "funktionalen" Ansatz bei der Auslegung des Elternbegriffs, der sich freimacht von der streng zivilrechtlichen Determinierung, vertritt auch das Bundesverfassungsgericht (BverfG, Beschluss vom 7. Mai 1991 - 1 BvL 32/88 - NJW 91, 1944 auch in juris), wonach dem nichtehelichen Kindesvater die Elternstellung im Sinne der Grundrechtsnorm des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls dann nicht abgesprochen werden könne, wenn er mit dem Kind und der Mutter zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung seiner elterlichen Verantwortung erfüllt (Nr. 35 des Jurisabdruckes).
  • VG Freiburg, 05.03.2008 - 7 K 1405/06

    Unterhaltsvorschussleistung - zum Ausschluss nach § 1 Abs 3 UhVorschG

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08
    Dass § 7 Abs. 1 UVG bei dieser Fallkonstellation ins Leere geht, worauf die Kläger hinweisen, widerlegt nicht die Richtigkeit der hier vertretenen Auslegung, weil es in der Natur der Sache liegt, dass Anspruchsvoraussetzungen vom Einzelfall abhängen (wie hier bereits VG Stuttgart, nicht rechtskräftig gewordenes Urteil vom 20. Juni 2000 - 9 K 3169/99 - und Hauptsachenerledigungsbeschluss desselben Gerichts vom 30. August 2000 auf Blatt 87 ff. bzw. 101 f. der Akte; a. A. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 5. März 2008 - 7 K 1405/06 - VG Stuttgart, Urteil vom 8. Dezember 2006 - 9 K 3620/06 -, beide in juris).
  • VG Stuttgart, 08.12.2006 - 9 K 3620/06

    Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen bei Zusammenleben mit anderem

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08
    Dass § 7 Abs. 1 UVG bei dieser Fallkonstellation ins Leere geht, worauf die Kläger hinweisen, widerlegt nicht die Richtigkeit der hier vertretenen Auslegung, weil es in der Natur der Sache liegt, dass Anspruchsvoraussetzungen vom Einzelfall abhängen (wie hier bereits VG Stuttgart, nicht rechtskräftig gewordenes Urteil vom 20. Juni 2000 - 9 K 3169/99 - und Hauptsachenerledigungsbeschluss desselben Gerichts vom 30. August 2000 auf Blatt 87 ff. bzw. 101 f. der Akte; a. A. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 5. März 2008 - 7 K 1405/06 - VG Stuttgart, Urteil vom 8. Dezember 2006 - 9 K 3620/06 -, beide in juris).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08
    Die Klage ist auch unter Rechtsschutzgesichtspunkten zulässig, weil selbst unter Berücksichtigung der Leistungen des Jobcenters an die Kläger und der hieraus folgender Erfüllungsfiktion (§ 107 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 104 Abs. 1 SGB X, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993, - 5 C 10.91 - in juris) ein überschießender Betrag jeweils in Höhe von 24, 00 Euro monatlich an zu gewährenden Unterhaltsvorschussleistungen verbleiben würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht