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   VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14   

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VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14 (https://dejure.org/2015,6358)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2015 - 29 K 128.14 (https://dejure.org/2015,6358)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2015 - 29 K 128.14 (https://dejure.org/2015,6358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 21 Abs 3 EinigVtr, Art 22 Abs 1 S 7 EinigVtr, § 11 Abs 2 S 2 TreuhG, § 2 TreuhGDV 5, § 3 TreuhGDV 5
    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
    Die Berufung auf die Verwirkung scheitert entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht deshalb, weil Unkenntnis oder Verkennung der eigenen Rechtsposition seitens der S... die Bewertung der späten Geltendmachung als treuwidrig ausschlösse (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 3 C 1/98 -, BVerwGE 108, 93 = juris Rdnr. 36).

    c) Aus den gleichen Gründen fehlt es nicht deshalb an einem Vertrauenstatbestand, weil der Beigeladenen oder der Bundesrepublik nicht bewusst gewesen wäre, dass der Gegenseite ein solches Recht zustand (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 a.a.O. Rdnr. 39).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12

    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten;

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Rechtslage zum damaligen Zeitpunkt insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses der Ansprüche von Rechtsträgern und Fondsinhabern noch ungeklärt war, denn Zweck der im Gesetz vorgesehenen Einigungsmöglichkeit war es (nicht nur, aber insbesondere), solche Fälle beschleunigt einer Lösung zuführen zu können, in denen Zweifel über die Anwendung der gesetzlichen Zuordnungskriterien bestanden (BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 3 C 12/12 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 20 = juris Rdnr. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben;

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
    Auch die Beigeladene als öffentlich-rechtliche Körperschaft kann sich darauf berufen (BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2001 - 3 C 7.00 -, BVerwGE 112, 351 = juris Rdnr. 28).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11

    Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (sog. Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (sog. Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - 3 B 36.11 -, ZOV 2011, 222 = juris Rdnr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2002 - 3 B 144.01

    Einigung im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 6 des Gesetzes über die Feststellung der

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
    Es erscheint ausgeschlossen, dass die anwaltlich vertretene S... ausdrücklich einer Zuordnung nach den Vorschriften des Vermögenszuordnungsgesetzes zustimmt (zur Eindeutigkeit dieser Erklärung BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 3 B 144.01 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 12 = juris), sie aber gleichwohl keinerlei Kenntnis davon gehabt haben soll, dass Zuordnungsansprüche für sie auch nur in Frage kommen könnten.
  • BVerwG, 17.02.2015 - 3 B 69.14

    Zuordnung einer hinter einer Wohnbebauung liegenden Teilfläche eines Grundstücks

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
    Das ist hier nicht gegeben, weil die Klägerin ihren Betrieb nicht mehr auf den streitigen Flächen führt, sondern diese von der Beigeladenen zur Unterstützung von Gewerbeansiedlung genutzt werden (vgl. dazu auch VG Berlin, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 29 K 132.14 -, juris Rdnr. 28; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 B 69.14 -, Rdnr. 8.).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12

    Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen;

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
    Damit stellt sich im Übrigen die Frage der Rücknahmefrist nicht, da die in § 2 Abs. 5 VZOG genannte Zwei-Jahres-Frist nach dem unzweideutigen Wortlaut des Gesetzes an die Bestandskraft des Bescheides anknüpft (BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19/12 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 21 = juris Rdnr. 14).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
    Ein Erlösauskehranspruch ist damit zwar nicht ausgeschlossen, setzt aber voraus, dass ein zu Unrecht als Eigentümer eingetragener (vormaliger) Verfügungsberechtigter veräußert hat (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 21/11 -, BVerwGE 142, 219 = juris Rdnr. 29).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 18.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen;

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
    Allerdings fehlt es bislang - wie die Beklagte von der Klägerin unerwidert bereits im angegriffenen Bescheid und erneut in der Klagebegründung ausgeführt hat - an einem Nachweis der Fondsinhaberschaft durch Grundmittelkarten (vgl. dazu (BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 3 C 18.01 -, Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 7 = juris Rdnr. 20).
  • KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08

    Vermögenszuordnung: Grundbuchberichtigungsanspruch auf Grund der

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
    Die Frage, ob die Standortgenehmigung und das Aufführen in der DM-Eröffnungsbilanz ausreichen, kann hier offenbleiben (bejahend zu Planungsunterlagen KG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2009 - 11 U 35/08 -, ZOV 2009, 185 = juris Rdnr. 21).
  • VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11

    Unwirksamkeit einer 1993 getroffene Entscheidung über die Restitution eines

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97

    Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am

  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01

    Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96

    Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR;

  • BVerwG, 24.09.1997 - 3 B 153.97

    Offene Vermögensfragen - Begriff der Nutzung/Bewirtschaftung von Grundstücken

  • VG Berlin, 30.10.2014 - 29 K 132.14

    Zuordnung eines Grundstücks nach der Wiedervereinigung

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