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   VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08, 11 A 453.08   

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VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08, 11 A 453.08 (https://dejure.org/2008,5039)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.09.2008 - 4 A 139.08, 11 A 453.08 (https://dejure.org/2008,5039)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. September 2008 - 4 A 139.08, 11 A 453.08 (https://dejure.org/2008,5039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederherstellung der die aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Teilnahme mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis; Fähigkeit zur Trennung von Cannabiskonsum und Führen von Fahrzeugen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Blutprobenentnahme - auch Verwaltungsgerichte sehen kein Verwertungsverbot

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis-Entzug nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch bei rechtswidriger Blutentnahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung zulässig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Mag man auch voraussetzen können, dass zwischen dem Zeitpunkt der Kontrolle um 8.20 Uhr und dem Zeitpunkt der Blutentnahme um 9.45 Uhr schon aufgrund der Tageszeit wohl problemlos ein Bereitschaftsrichter hätte erreicht werden können, so ist doch zu berücksichtigen, dass die Entscheidung der Polizeibeamten, selbst die Entnahme anzuordnen, einer jahrzehntelangen Praxis entsprach (vgl. zu diesem Aspekt Götz, Anmerkung zu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ss 532/07, NStZ 2008, S. 239), deren Zulässigkeit noch kurz zuvor - in Kenntnis der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - von richterlicher Seite bestätigt worden war (vgl. LG Hamburg, a. a. O.).

    Ist damit ein willkürlicher Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO eher fernliegend, so ist auch zu berücksichtigen, dass ein hypothetischer Ersatzeingriff vorliegend wohl unproblematisch rechtmäßig gewesen wäre, da ein Bereitschaftsrichter angesichts der positiv auf Cannabis getesteten - vom Antragsteller freiwillig abgegebenen - Urinprobe, der Angaben des Antragstellers, am Abend zuvor einen "Joint" geraucht zu haben, und des müden und trägen Erscheinungsbildes des Antragstellers eine Anordnung zur Blutentnahme hätte erteilen müssen (vgl. in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, NStZ 2008, S. 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 Ss 151/07, zitiert nach juris [dort Rn. 6 a. E.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 10 S 1642/05

    Unterschied zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs 1 FeV und

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter akutem Cannabiseinfluss belegt nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung - jedenfalls jenseits der Grenze einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml im Blut, die hier um das Fünfeinhalbfache überschritten ist - bereits die fehlende Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Führen bei Gelegenheitskonsumenten und rechtfertigt die Annahme von Ungeeignetheit gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV (vgl. aus der Rechtsprechung nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. September 2005 - 10 S 1642/05, VRS 109, 450 [451]; ferner die Nachweise bei Köhler-Rott, ZAR 2007, S. 682 [687, Fn. 35]).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Angesichts dessen sowie des festgestellten THC-Carbonsäurewertes in der Blutprobe ist der Rückschluss der Behörde auf einen (wenigstens) gelegentlichen Cannabiskonsum des Antragstellers auch ohne die Durchführung weiterer Ermittlungen nicht zu beanstanden (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06, zitiert nach juris [dort Rn. 15f.]).
  • VG Berlin, 23.12.2004 - 4 A 544.04

    Abstinenznachweis zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Alkohol- und

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte im Einzelfall besteht auch bei nicht abhängigen Konsumenten regelmäßig kein Anlass, die Kraftfahreignung, soweit ein gegenwärtig andauernder Konsum nicht feststeht, bereits nach sechs Monaten (so OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 B 206/03, DAR 2004, 284 [285]) oder nach einem noch früheren Zeitpunkt wieder als gegeben anzusehen, wie es die Kammer (in anderer Besetzung) in ihrem Beschluss vom 23. Dezember 2004 - VG 4 A 544.04 - allerdings für denkbar gehalten hat.
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    12 Dabei ist es nach Ansicht des Gerichts erforderlich, dass ein Betroffener im Regelfall gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums mit dem Einwand, er habe die Fahreignung wegen einer Verhaltensänderung wiedererlangt, in entsprechender Anwendung von Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV nur bei nachgewiesenem Übergang zu einem straßenverkehrsrechtlich zulässigen Gebrauch des Betäubungsmittels für die Dauer mindestens eines Jahres durchdringen kann (VGH München, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 11 CS 04.2526, a. a. O).
  • OVG Bremen, 30.06.2003 - 1 B 206/03

    Fahrerlaubnisentziehung nach Kokainkonsum - Fahrerlaubnis; Kokain;

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte im Einzelfall besteht auch bei nicht abhängigen Konsumenten regelmäßig kein Anlass, die Kraftfahreignung, soweit ein gegenwärtig andauernder Konsum nicht feststeht, bereits nach sechs Monaten (so OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 B 206/03, DAR 2004, 284 [285]) oder nach einem noch früheren Zeitpunkt wieder als gegeben anzusehen, wie es die Kammer (in anderer Besetzung) in ihrem Beschluss vom 23. Dezember 2004 - VG 4 A 544.04 - allerdings für denkbar gehalten hat.
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Ist damit ein willkürlicher Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO eher fernliegend, so ist auch zu berücksichtigen, dass ein hypothetischer Ersatzeingriff vorliegend wohl unproblematisch rechtmäßig gewesen wäre, da ein Bereitschaftsrichter angesichts der positiv auf Cannabis getesteten - vom Antragsteller freiwillig abgegebenen - Urinprobe, der Angaben des Antragstellers, am Abend zuvor einen "Joint" geraucht zu haben, und des müden und trägen Erscheinungsbildes des Antragstellers eine Anordnung zur Blutentnahme hätte erteilen müssen (vgl. in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, NStZ 2008, S. 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 Ss 151/07, zitiert nach juris [dort Rn. 6 a. E.]).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06, NJW 2007, S. 1345) ist Folge der Regelung in § 81a Abs. 2 StPO, dass die Strafverfolgungsbehörden regelmäßig versuchen müssen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutprobe anordnen.
  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    In der strafrechtlichen Rechtsprechung wird teilweise vertreten, dass bei Trunkenheitsfahrten regelmäßig wegen der Gefährdung des Untersuchungserfolges die Einholung einer richterlichen Anordnung der Blutentnahme entbehrlich sei (LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07; AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 5. Juni 2008 - (339/299 Ds) 3032 PLs 9355/07 (78/07); beide zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Für gelegentlichen Konsum genügt es nach obergerichtlicher Rechtsprechung, dass mindestens zweimal in voneinander unabhängigen Konsumakten Cannabis eingenommen wurde (so etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, vgl. grundlegend Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1453, zitiert nach juris; ferner die Nachweise bei Köhler-Rott, a. a. O., S. 686, Fn. 28).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

  • LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08

    Amphetamin; Beweisverwertungsverbot; Blutentnahme; Drogenkonsum, unbewusster;

    Diesen Erwägungen schließt sich das erkennende Gericht an (ebenso VG Berlin, B. v. 12.09.2008 - 11 A 453/08 -, NJW 2009, 245; VG Braunschweig, B. v. 29.01.2008 - 6 B 214/07 -, www.dbovg.niedersachsen.de; in der Tendenz ähnlich OVG Lüneburg, B. v. 14.08.2008 - 12 ME 183/08 -, Blutalkohol 2008, 416, unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 19.03.1996 - 11 B 14.96 -, DAR 1996, 329).
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