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   VG Berlin, 12.09.2012 - 3 L 192.12   

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https://dejure.org/2012,43028
VG Berlin, 12.09.2012 - 3 L 192.12 (https://dejure.org/2012,43028)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.09.2012 - 3 L 192.12 (https://dejure.org/2012,43028)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. September 2012 - 3 L 192.12 (https://dejure.org/2012,43028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 2 S 1 GymOstV BE 2007, § 30 Abs 2 S 4 GymOstV BE 2007, § 30 Abs 2 S 6 GymOstV BE 2007, § 37 Abs 4 GymOstV BE 2007, § 42 Abs 3 S 2 GymOstV BE 2007
    Antrag auf Zulassung zur weiteren mündlichen Abiturprüfung nach Ausschluss wegen angeblichen Täuschungsversuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 12 A 1.09

    Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld; luftrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2012 - 3 L 192.12
    Die Antragstellerin hat jedoch innerhalb der insoweit durch die Schule festgesetzten Frist (5. Juni 2012, 10.00 Uhr) keinen solchen Antrag an die Schule gerichtet, sondern ihr Begehren erstmalig im vorliegenden Eilverfahren am 12. Juni 2012 geäußert (vgl. zum Erfordernis der vorherigen Antragstellung bei der zuständigen Behörde OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2010, OVG 12 A 1.09, zit. n. juris, m.w.N.).
  • VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 3872/11

    Anspruch eines Prüflings auf die Neubewertung einer Prüfungsleistung bzw. einer

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2012 - 3 L 192.12
    Der Umstand, dass sie die von ihr bei der Erstellung der Klausur unstreitig verwendeten Textauszüge aus verschiedenen Sekundärquellen zu derjenigen Primärquelle, die Gegenstand der Abitur-Klausur war (eine Rede Adolf Hitlers zum sog. Ermächtigungsgesetz) nicht als Zitate kenntlich machte, ist entgegen der Ansicht des Antragsgegners nicht geeignet, den Tatbestand der Täuschung i.S.d. § 37 Abs. 1 Nr. 1 VO-GO zu begründen, weil bei einer Klausurprüfung ein Zugriff auf die verwendete Literatur und daher deren genaue Zitierung nicht möglich und damit auch nicht geschuldet ist (vgl. VG Köln, Urteil vom 25. April 2012, 10 K 3872/11, zit. n. juris, vgl. auch VG Berlin, 12. Kammer, Beschluss vom 22. August 2012, VG 12 L 577.12).
  • VGH Bayern, 19.08.2004 - 7 CE 04.2058

    Anspruch auf vorläufige Aushändigung eines Zeugnisses der Allgemeinen

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2012 - 3 L 192.12
    ist allerdings nach § 123 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. insoweit VGH München, Beschluss vom 19. August 2004, 7 CE 04.2058, zit. n. juris) und auch begründet.
  • VG Berlin, 17.06.2013 - 12 L 678.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Feststellung ordnungswidrigen Verhaltens in der

    Im Hinblick auf die anhängige Anfechtungsklage VG 12 K 280.13 weist die Kammer auf Folgendes hin: Im Prüfungsrecht ist zu unterscheiden zwischen dem Täuschungsverbot, welches beinhaltet, dass der Prüfling die für den Erfolg seiner Prüfung maßgeblichen Leistungen persönlich ohne fremde (nicht zugelassene) Hilfe erbringt, und der für die prüfungsspezifische Bewertung maßgeblichen Frage, ob der Prüfling eigene Gedanken überzeugend darstellt oder aber lediglich Angelesenes oder gar auswendig Gelerntes reproduziert (vgl. Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010 Rdnr. 223 ff; 635; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. November 2012 - OVG 3 L 192.12 -).
  • VG Berlin, 13.06.2022 - 3 L 148.22
    Wegen des im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich zu beachtenden Verbots, die Entscheidung in der Hauptsache vorwegzunehmen, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die - wie hier - dem möglichen Ergebnis in einem Klageverfahren weitgehend vorgreift, nur dann in Betracht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die erhobenen Klagen - V ... - Erfolg hätten und den Antragstellern durch die Verweisung auf den Ausgang des Klageverfahrens unzumutbare, irreparable Nachteile entständen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 12. September 2012 - VG 3 L 192.12 -, juris Rn. 13 und vom 18. September 2019 - VG 3 L 442.19 -).
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