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   VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13   

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https://dejure.org/2013,38665
VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13 (https://dejure.org/2013,38665)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.11.2013 - 2 K 41.13 (https://dejure.org/2013,38665)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. November 2013 - 2 K 41.13 (https://dejure.org/2013,38665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zur Frage des Anspruchs auf Informationszugang zu Dokumenten mit Bezug zu Aufsichtsratssitzungen

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Akteneinsicht in Aufsichtsratsprotokolle nach dem IFG

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwG 6 A 2/12 -, Juris, Rn. 28) lässt sich aus diesem Grundrecht nur ein "Minimalstandard" ableiten, wenn der Gesetzgeber untätig geblieben ist.
  • VG Berlin, 02.09.2013 - 27 L 217.13

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Akteneinsicht zur Dopingstudie

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13
    Demgemäß besteht jedenfalls im Regelfall kein Anspruch der Presse auf Akteneinsicht bzw. Zurverfügungstellung von Kopien, es sei denn, der presserechtliche Auskunftsanspruch verdichtet sich unter vollständiger Reduzierung des der Behörde zustehenden Auswahlermessens zu einem Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht bzw. Zurverfügungstellung von Kopien (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2. September 2013 - VG 27 L 217.13 -).
  • VG Cottbus, 19.09.2013 - 1 L 219/13

    Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH muss Interna des Aufsichtsrates offenbaren

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13
    Der Kläger will vielmehr den Sachverhalt erst ausforschen und damit im Ergebnis hinsichtlich des von ihm bezeichneten Sachkomplexes einem Aufsichtsratsmitglied der Beigeladenen gleichgestellt werden (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 19. September 2013 - 1 L 219/13 -, Juris).
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 156/73

    Schweigepflicht der Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13
    Es wird häufig schon von der Sache her angezeigt sein, dass Angelegenheiten, die im Aufsichtsrat besprochen werden, ebenso wie Verlauf und Ergebnis der Besprechungen nicht oder nicht zur Unzeit nach draußen dringen dürfen und deshalb vertraulich zu behandeln sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1975 - II ZR 156/73 -, Juris, Rn. 15).
  • BGH, 06.03.1997 - II ZB 4/96

    Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13
    Dieser Anspruch erfasst nach der Rechtsprechung des BGH auch die Protokolle des Aufsichtsrats einer GmbH, die dem Mitbestimmungsgesetz 1976 unterliegt (BGH, Beschluss vom 06. März 1997 - II ZB 4/96 -, Juris).
  • BGH, 29.04.2013 - VII ZB 14/12

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit der Informationsrechte des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13
    Der Anspruch ist jedoch mit einer verstärkten Verschwiegenheitspflicht des Gesellschafters verbunden, dem jede Weitergabe von Informationen zu gesellschaftsfremden Zwecken oder an gesellschaftsfremde Dritte untersagt ist, und zwar ohne Rücksicht auf ihren Inhalt und ohne Rücksicht darauf, welche Zwecke mit der Verbreitung der Kenntnisse verfolgt werden (BGH, Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 14/12 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2011 - 12 N 20.10

    Tätigkeit eines Vertrauensanwaltes in Berg-Karabach für die Deutsche Botschaft in

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13
    Richtige Klageart ist die Verpflichtungsklage, da die zuständige Behörde über den Informationszugang durch Verwaltungsakt entscheidet (vgl. Urteil der Kammer vom 29. Januar 2010 - VG 2 A 134.08 und dazu Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. Mai 2011 - OVG 12 N 20.10 - Juris).
  • VG Berlin, 29.01.2010 - 2 A 134.08
    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13
    Richtige Klageart ist die Verpflichtungsklage, da die zuständige Behörde über den Informationszugang durch Verwaltungsakt entscheidet (vgl. Urteil der Kammer vom 29. Januar 2010 - VG 2 A 134.08 und dazu Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. Mai 2011 - OVG 12 N 20.10 - Juris).
  • VG Potsdam, 30.05.2013 - 9 L 34/13

    Datenschutzrecht/Ansprüche auf Akteneinsicht

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13
    Daher kann hier nicht darauf abgestellt werden, dass die Aufsichtsratsmitglieder natürliche Personen sind und der Aufsichtsrat das Organ einer juristischen Person des Privatrechts ist (so aber wohl Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 9 L 34/13 -, Juris).
  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 71/07

    Rückgabe von Gesellschaftsunterlagen durch ausscheidende Organmitglieder

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13
    Denn die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Niederschriften und die Unterlagen allein im Rahmen ihres Mandats zur Ausübung einer der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Tätigkeit erlangt und sind daher nach dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat entsprechend § 667 BGB verpflichtet, die im Rahmen ihrer Amtsführung erlangten Unterlagen an das Unternehmen herauszugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Juli 2008 - II ZR 71/07 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 9.05

    Keine Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07

    Auskunftspflicht privatrechtlich handelnder juristischer Person des öffentlichen

  • VG Köln, 30.09.2021 - 13 K 3677/17
    Der Schutzbereich des § 395 AktG ist umfassend zu verstehen, weshalb er auch hinsichtlich solcher Informationen die Vertraulichkeit anordnet, die mittelbar Auskunft über vertrauliche Aufsichtsratsangelegenheiten geben würden, vgl. VG Berlin, Urteil vom 13. November 2013 - 2 K 41.13 -, juris Rn. 31.
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