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   VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22   

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VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22 (https://dejure.org/2022,41036)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.12.2022 - 21 K 126.22 (https://dejure.org/2022,41036)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 21 K 126.22 (https://dejure.org/2022,41036)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90

    Wohngeld - Versagung - Mißbrauch

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
    Gelingt der wohngeldberechtigten Person eine Erklärung nicht oder nicht in sachlich überzeugender Weise, gereicht ihr das zum Nachteil (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 - juris Rn. 23 zur Vorgängerregelung des § 18 Abs. 3 WoGG a.F.).

    Dabei ist, wenn ein (erwerbsfähiges) Haushaltsmitglied keiner oder nur einer geringen Tätigkeit nachgeht, von dem Einkommen auszugehen, das bei einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft dieses Haushaltsmitglieds erzielt werden könnte (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 - juris Rn. 20 und vom 16. Januar 1974 - VIII C 62.72 - juris [Leitsatz]).

  • VG Berlin, 14.01.2020 - 21 K 178.19

    1. Der Ausschlussgrund des § 21 Nr. 3 des Wohngeldgesetzes ("wenn die

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
    Als (nicht benanntes) Beispiel missbräuchlicher Inanspruchnahme von Wohngeld hat die Kammer in Anlehnung an eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 21. Oktober 2002 - 4 Bs 319/02 - juris Rn. 3; so auch: Stadler/Gutekunst/Dietrich/Bräuer/Wiedmann, WoGG, § 21 Rn. 28, Stand dieser Kommentierung: Mai 2013) angenommen, wenn eine erwerbsfähige wohngeldberechtigte Person und/oder ein weiteres (erwerbsfähiges) Haushaltsmitglied es unterlässt, mit einer ihr zumutbaren und möglichen Aufnahme oder Ausweitung einer Arbeit zu einer Erhöhung des Gesamteinkommens des Haushalts beizutragen, so dass die Miete ganz oder zu einem größeren Teil tragbar wird (vgl. Urteile der Kammer vom 14. Januar 2020 - VG 21 K 178.19 - und vom 21. Mai 2019 - VG 21 K 420.18 -).
  • VG Berlin, 10.12.2013 - 21 K 118.13

    Wohngeldrecht - missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld bei Einkommen durch

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
    Das Wohngeldgesetz enthält, wie die Kammer mit Urteil vom 10. Dezember 2013 - VG 21 K 118.13 - näher ausgeführt hat (juris Rn. 13 ff.), keine Legaldefinition des Begriffs "missbräuchlich".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2012 - 6 B 4.11

    Wohngeld; Bewilligungszeitraum; Antragstellung; missbräuchliche Inanspruchnahme;

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
    Für die Feststellung, ob der Ausschlussgrund des § 21 Nr. 3 WoGG erfüllt ist, ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, denn nach § 24 Abs. 2 Satz 1 WoGG sind der Entscheidung über den Wohngeldantrag die Verhältnisse im Bewilligungszeitraum zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt der Antragstellung zu erwarten sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2012 - 6 B 4.11 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - 12 A 149/10

    Neutralitätspflicht einer Schiedsstelle i.R.d. Hilfestellung für einen Kläger bei

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach nachträgliche Umstände oder Nachweise, die die Behörde auch bei sorgfältiger Ermittlung nicht zu kennen brauchte, nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil der Kammer vom 25. Juni 2013 - VG 21 K 413.12 - UA S. 7 f.; OVG Münster, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 12 A 149/10 - juris Rn. 9, VGH München, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 16, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2015 - OVG 6 M 6.15 - juris Rn. 5), betrifft die nach dem Wohngeldgesetz vorzunehmende Prognose des im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Einkommens.
  • OVG Hamburg, 21.10.2002 - 4 Bs 319/02

    Gewährung von Wohngeld; Verschaffung von Einkünften zur Vermeidung der

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
    Als (nicht benanntes) Beispiel missbräuchlicher Inanspruchnahme von Wohngeld hat die Kammer in Anlehnung an eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 21. Oktober 2002 - 4 Bs 319/02 - juris Rn. 3; so auch: Stadler/Gutekunst/Dietrich/Bräuer/Wiedmann, WoGG, § 21 Rn. 28, Stand dieser Kommentierung: Mai 2013) angenommen, wenn eine erwerbsfähige wohngeldberechtigte Person und/oder ein weiteres (erwerbsfähiges) Haushaltsmitglied es unterlässt, mit einer ihr zumutbaren und möglichen Aufnahme oder Ausweitung einer Arbeit zu einer Erhöhung des Gesamteinkommens des Haushalts beizutragen, so dass die Miete ganz oder zu einem größeren Teil tragbar wird (vgl. Urteile der Kammer vom 14. Januar 2020 - VG 21 K 178.19 - und vom 21. Mai 2019 - VG 21 K 420.18 -).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93

    Sozialhilfe - Leistungsversagung - Selbsthilfe durch Arbeit - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
    Bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer Ausweitung der Arbeitszeit bei denselben Arbeitgebenden oder der Aufnahme einer weiteren Arbeitstätigkeit sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die persönlichen, also familiären, finanziellen und gesundheitlichen Verhältnisse der wohngeldberechtigten Person, ihre Arbeitsfähigkeiten und die (örtliche oder regionale) Arbeitsmarktlage (vgl. Urteil der Kammer vom14. Mai 2021, a.a.O., Rn. 28 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 20.93 - juris Rn. 14 ff. zu § 25 BSHG).
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701

    Einkommensprognose für die Bewilligung von Wohngeld

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach nachträgliche Umstände oder Nachweise, die die Behörde auch bei sorgfältiger Ermittlung nicht zu kennen brauchte, nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil der Kammer vom 25. Juni 2013 - VG 21 K 413.12 - UA S. 7 f.; OVG Münster, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 12 A 149/10 - juris Rn. 9, VGH München, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 16, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2015 - OVG 6 M 6.15 - juris Rn. 5), betrifft die nach dem Wohngeldgesetz vorzunehmende Prognose des im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Einkommens.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme;

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
    Das Verhalten muss sich im Einzelfall aus der Perspektive eines objektiven Beobachters, wenn auch nicht als sittenwidrig, verwerflich oder gar betrügerisch, so doch mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel als unangemessen und sozialwidrig darstellen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 5 C 21.12 - juris Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 62.72

    Überprüfung von Bescheidungsurteilen im Rechtsmittelverfahren - Behandlung eines

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
    Dabei ist, wenn ein (erwerbsfähiges) Haushaltsmitglied keiner oder nur einer geringen Tätigkeit nachgeht, von dem Einkommen auszugehen, das bei einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft dieses Haushaltsmitglieds erzielt werden könnte (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 - juris Rn. 20 und vom 16. Januar 1974 - VIII C 62.72 - juris [Leitsatz]).
  • VG Berlin, 14.05.2021 - 21 K 194.20
  • BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 338.63
  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71

    Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2015 - 6 M 6.15

    Wohngeld; Anfechtungsklage; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten;

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