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   VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06   

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https://dejure.org/2006,20253
VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06 (https://dejure.org/2006,20253)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 A 68.06 (https://dejure.org/2006,20253)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 A 68.06 (https://dejure.org/2006,20253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Genehmigung einer Kundgebung des Verbands der Vereine zur Förderung der Ideen Atatürks in Deutschland; Anforderungen an das Verbot einer Versammlung wegen einer bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung; Verbot einer Versammlung wegen der ...

  • aga-online.org PDF

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Demonstrationsverbot für türkische Nationalisten vorläufig aufgehoben - Eilantrag eines Verbandes türkischer Nationalisten gegen das Verbot zweier Versammlungen stattgegeben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06
    Es gilt die Vermutung zugunsten freier Rede in offentlichen Angelegenheiten (vgl. BVerfGE 7, 198, 208; st. Rspr.).

    Dies sind Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit an sich oder gegen die Aulierung einer bestimmten Meinung richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rucksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schutzenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198, 209; 93, 266, 291; 97, 125, 146; st. Rspr.).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06
    Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 241, 246; BVerfG, Beschluss vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, S. 90).

    Der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann daher auch nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschranken (vgl. BVerfGE 90, 241, 246).

  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06
    Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 241, 246; BVerfG, Beschluss vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, S. 90).

    Die Burger sind grundsatzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder dieAnderung tragender Prinzipien zu fordern (BVerfG, Beschluss vom 5. September 2003, 1 BvQ 32/03).

  • BGH, 28.01.1959 - 3 StR 41/58
    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06
    Tathandlung des § 189 StGB ist ein "Verunglimpfen", was bedeutet, dass jemand "in Ansehen, Ehre, gutem Ruf" herabgesetzt wird; der Ausdruck umfasst all das, was strafrechtlich als Beleidigung im Sinne der §§ 185, 186 und 187 StGB anzusehen ist, dabei jedoch nur eine "nach Form, Inhalt, den Begleitumständen oder dem Beweggrund erhebliche Ehrenkrankung" (BGHSt 12, 364, 365 f.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06
    Wegen der besonderen Bedeutung der grundrechtlich verburgten Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) für die Funktionsfahigkeit der Demokratie darf ihre Ausubung nur zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsguter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begrenzt werden (BVerfGE 69, 315, 348 f.)-Die Versammlungsfreiheit hat nur dann zurückzutreten, wenn eine Guterabwagung unter Berucksichtigung des Freiheitsrechts ergibt, dass dies zum Schutz anderer gleichwertiger Rechtsguter notwendig ist (BVerfG, a. a. O. S. 353).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06
    Dies gilt insbesondere, wenn jemand die Existenz von Gaskammern sowie die massenhafte Vergasung von Juden in den Konzentrationslagern insgesamt bestreitet, als bloße Erfindung abtut und dies mit herabsetzenden Begriffen ("Lüge") negativ betont (BGHSt 40, 97, 104 f.).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06
    Demgegenüber schutzt Art. 8 Abs. 1 GG die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der offentlichen Meinungsbildung gerichteten Erorterung oder Kundgebung ortlich zusammenzukommen (vgl. BVerfGE 104, 92, 104).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06
    Dies sind Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit an sich oder gegen die Aulierung einer bestimmten Meinung richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rucksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schutzenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198, 209; 93, 266, 291; 97, 125, 146; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06
    Dies sind Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit an sich oder gegen die Aulierung einer bestimmten Meinung richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rucksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schutzenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198, 209; 93, 266, 291; 97, 125, 146; st. Rspr.).
  • BayObLG, 17.12.1996 - 2St RR 178/96
    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2006 - 1 A 68.06
    Hierin kann eine Missachtung der in der Zeit des Nazi- Terrors umgekommenen Verfolgten liegen (BayObLG, NStZ 1997, 283, 285).
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