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   VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11   

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https://dejure.org/2012,26202
VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11 (https://dejure.org/2012,26202)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.09.2012 - 2 K 185.11 (https://dejure.org/2012,26202)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. September 2012 - 2 K 185.11 (https://dejure.org/2012,26202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bundestag muss Einsicht in "Guttenberg-Unterlagen" gestatten

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Bundestag muss Einsicht in "Guttenberg-Unterlagen" gestatten

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bundestag muss Guttenberg-Gutachten rausgeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugang zu den

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Informationsanspruch - Bundestag muss Einsicht in "Guttenberg-Unterlagen" gestatten

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Bundestag muss Einsicht in "Guttenberg-Unterlagen” gestatten

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Urheberrecht, Begriffsbestimmung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bundestag muss Einsicht in "Guttenberg-Unterlagen" gestatten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundestag muss Einsicht in "Guttenberg-Unterlagen" gestatten - Schutz des geistigen Eigentums: Deutscher Bundestag lehnte Herausgabe von Guttenberg-Unterlagen ab

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Berlin, 01.12.2011 - 2 K 91.11

    Informationsanspruch in Ufo-Akte

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11
    Der Deutsche Bundestag ist bezogen auf Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes ein Bundesorgan im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG, das öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (wie Urteil der Kammer vom 1. Dezember 2011 - VG 2 K 91.11 -).

    Er bezieht sich auf das Urteil der Kammer vom 1. Dezember 2011 - VG 2 K 91.11 - und trägt u.a. vor, die Wissenschaftlichen Dienste seien eine wissenschaftliche Hilfseinrichtung des Parlaments und übten daher keine unmittelbare parlamentarische Tätigkeit aus.

    Die Kammer sei in ihrem Urteil vom 1. Dezember 2011 - VG 2 K 91.11 - von einem zu weiten Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgegangen, habe die parlamentsspezifische Arbeit der Verwaltung bei der administrativen, organisatorischen und fachlichen Begleitung der Abgeordneten, Ausschüsse und Gremien in Erfüllung der verfassungsrechtlichen Aufgaben im Allgemeinen und im Besonderen bezogen auf die Wissenschaftlichen Dienste nicht hinreichend gewürdigt und habe den Willen des Gesetzgebers nicht berücksichtigt.

    Insoweit unterscheide sich das Begehren des Klägers von dem Anspruch auf Einsichtnahme in ein Werk der Wissenschaftlichen Dienste, der Gegenstand des Urteils vom 1. Dezember 2011 - VG 2 K 91.11 - war.

    Sie stellt vielmehr - ähnlich wie das Anbieten und die Veranstaltung von Fortbildungen für Mitarbeiter durch Behörden - Verwaltungstätigkeit dar (vgl. Urteil der Kammer vom 1. Dezember 2011 - VG 2 K 91.11 -, Juris).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 209/07

    Lärmschutzwand

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11
    Soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt, sind gemäß § 43 UrhG auch in einem solchen Fall die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes über die Einräumung von Nutzungsrechten (§§ 31 ff. UrhG) anzuwenden (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 209/07 - Juris).
  • VG Berlin, 10.09.2008 - 2 A 167.06
    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11
    Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist zunächst, ob deren Vorliegen plausibel dargelegt ist; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. z.B. Urteil der Kammer vom 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 - m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79

    WK-Dokumentation

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11
    Eine persönliche geistige Schöpfung kann einerseits in der Gedankenformung und -führung liegen, andererseits aber auch in der Form und Art der Sammlung, der Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs (BGH, Urteil vom 12. Juni 1981 - I ZR 95/79, Juris, Rn. 22; vgl. außerdem KG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 24 U 28/11 -, Juris, Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11
    Die Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG legt schon nach ihrem Wortlaut ein funktionelles Verständnis nahe, indem sie die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes von der jeweils wahrgenommenen Aufgabe abhängig macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4/11 -, Juris).
  • KG, 11.05.2011 - 24 U 28/11

    Sachverständigengutachten - Urheberrechtsschutz für Sachverständigengutachten

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11
    Eine persönliche geistige Schöpfung kann einerseits in der Gedankenformung und -führung liegen, andererseits aber auch in der Form und Art der Sammlung, der Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs (BGH, Urteil vom 12. Juni 1981 - I ZR 95/79, Juris, Rn. 22; vgl. außerdem KG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 24 U 28/11 -, Juris, Rn. 4 ff.).
  • VG Berlin, 21.10.2010 - 2 K 89.09

    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten -

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11
    Bei der Beurteilung eines wissenschaftlichen Werkes ist allerdings zu beachten, dass die wissenschaftliche Lehre, ihr Sprachgebrauch und die Ergebnisse, zu denen sie gelangt, urheberrechtlich frei und jedermann zugänglich sind (vgl. Urteil der Kammer vom 21. Oktober 2010 - VG 2 K 89.09 - m.w.N.), ihr Schutz muss sich daher aus der Gestaltung und Formgebung ergeben (vgl. Lenski, NordÖR 2006, S. 89 ff. ).
  • VG Braunschweig, 17.10.2007 - 5 A 188/06
    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11
    Das VG Braunschweig habe diese Überlegung im Urteil vom 17. Oktober 2007 - VG 5 A 188/06 - zutreffend als Zirkelschluss dargestellt und betont, dass der Schutz geistigen Eigentums auch im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes absolut gewährleistet werde.
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