Rechtsprechung
   VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3254
VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13 (https://dejure.org/2015,3254)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2015 - 13 K 13.13 (https://dejure.org/2015,3254)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 13 K 13.13 (https://dejure.org/2015,3254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 2 BauGB, § 6 Nr 3 BauO BE 1929, § 3 Abs 1 BImSchG, Nr 1 Abs 2b TA Lärm, Nr 7.4 Abs 1 TA Lärm
    Baugenehmigung und Befreiung für ein Ausflugslokal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
    Dabei muss demjenigen, der sein eigenes Grundstück in einer sonst zulässigen Weise baulich nutzen will, insofern ein Vorrang zugestanden werden, als er berechtigte Interessen nicht zurückzustellen braucht, um gleichwertige fremde Interessen zu schonen (BVerwGE 52, 122 ).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Kläger mit dem Wohngebäude sein Grundstück nicht in privilegierter Weise (§ 35 Abs. 1 BauGB) nutzt (vgl. BVerwGE 52, 122 ), während das Bauvorhaben als familiengerechte, stadtnahe Ausfluggaststätte einem öffentlichen Interesse dient.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 2 A 3009/11

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Baugenehmigung

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
    Das Rücksichtnahmegebot kann zwar ausnahmsweise auch dann verletzt sein, wenn sich die Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließenden Straße oder durch unkontrollierten Parksuchverkehr erheblich verschlechtert und die entstehende Gesamtbelastung infolgedessen bei Abwägung aller Belange unzumutbar ist (OVG Münster, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 2 A 3009/11 - juris).

    Die Grenze der Rücksichtslosigkeit ist dabei überschritten, wenn die Beeinträchtigung und Störung aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das vorgenannte Maß handgreiflich überschreiten (bejaht von OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 1 ME 214/13 - Baurecht 2014, 663 für "chaotische Verkehrsverhältnisse" bei einer Kindertagesstätte mit 55 Plätzen, die über eine einstreifige Spielstraße erschlossen werden soll und bei der auf dem Gelände keine Stellplätze vorhanden sind und auch Halten und Wenden dort nur unter erheblich erschwerten Bedingungen möglich ist; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 2 A 3009/11 - betreffend einen Logistikbetrieb, der über eine beengte Straße bei Sonderaktionen 100 LKWs am Tag empfängt, die zum Teil nachts bei laufendem Motor warten).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
    Dies hätte zur Folge, dass auch die objektiven Befreiungsvoraussetzungen voll nachprüfbar sind; die Prüfung beschränkt sich dann nicht auf die Frage, ob die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 B 64.98 -, BRS 60 Nr. 183).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 10 S 46.09

    Nachbarbeschwerde; Gaststätte mit Schankvorgarten; Garten- und

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
    (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 -10 S 46.09 - Rn. 12).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
    Ein Nachbar im Baugebiet soll sich auch dann gegen die Zulassung einer gebietsfremden Nutzung wehren können, wenn er durch sie selbst nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BVerwGE 94, 151 ; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 4 B 55.07 -, NVwZ 2008, 428; sog. genereller Nachbarschutz).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
    Für die Festsetzung von Schutzgebieten nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB hat das Bundesverwaltungsgericht generellen Nachbarschutz bejaht (BVerwG, Beschluss vom 7. September 1988 - 4 N 1/87 - Rn. 23).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
    TA-Lärm und die VDI-Richtlinie 2058 bieten für die Beurteilung der Zumutbarkeit brauchbare Anhaltspunkte, letztlich entscheidet jedoch auch hier die tatrichterliche Wertung (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 -, NVwZ 2003, 1516).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 2 A 1626/10

    Eingreifen des Gebietsgewährleistungsanspruchs gegenüber planungsrechtlich

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
    Der Kraftfahrzeuglärm auf der die Grundstücke trennenden öffentlichen Stichstraße beurteilt sich nach Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 B 23.12 - juris; OVG Münster BauR 2012, 1223, 1226; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 31.09 - Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
    Der Kraftfahrzeuglärm auf der die Grundstücke trennenden öffentlichen Stichstraße beurteilt sich nach Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 B 23.12 - juris; OVG Münster BauR 2012, 1223, 1226; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 31.09 - Rn. 16).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
    Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, für deren Funktionslosigkeit im hier maßgeblichen Bereich nichts ersichtlich ist (vgl. zu den Voraussetzungen BVerwGE 54, 5 , 108, 71 ), haben nachbarschützenden Charakter.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13

    Hinnahme von Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch eine rechtlich

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht