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   VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08   

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VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08 (https://dejure.org/2012,919)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.02.2012 - 14 A 20.08 (https://dejure.org/2012,919)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 14 A 20.08 (https://dejure.org/2012,919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 100 GG
    Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin; Vorlageentscheidung nach Art.100 Abs.1 GG; Rüge des Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsgericht soll Einrichtung eines Versorgungswerks der Psychotherapeuten prüfen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsgericht soll Einrichtung eines Versorgungswerks der Psychotherapeuten prüfen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08
    Dabei kann von sachlich einleuchtenden Gründen für die unterschiedliche Behandlung von Personengruppen nur dann gesprochen werden, wenn auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung besteht, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93, 2 RvL 40/93, juris, Rdnr. 47).

    Dabei führt nicht eine subjektive Willkür des Gesetzgebers zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Norm, sondern nur deren objektive Unangemessenheit; lassen sich den Motiven des Gesetzgebers zureichende Gründe für die Ungleichbehandlung nicht entnehmen, so können doch andere Erwägungen geeignet sein, eine beanstandete Regelung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1996, a. a. O., Rdnr. 44; VerfGH Berlin, a. a. O. Rdnr. 82 m. w. N. zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts).

    Für die Entscheidungserheblichkeit genügt es, dass die Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm der Klägerin die Chance offenhält, an einer etwaigen Erweiterung der begünstigenden Regelung durch den Gesetzgeber teilzuhaben; denn für den Fall, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sich auf die Erklärung der Unvereinbarkeit mit der Verfassung von Berlin beschränkt, würde das Gericht das Verfahren erneut - nunmehr bis zu der zu erwartenden, die Gleichbehandlung intendierenden Entscheidung des Gesetzgebers - aussetzen, und diese Aussetzungsentscheidung ist eine andere Entscheidung als die, die im Fall der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, 2 BvL 7/02, juris, Rdnr. 16 m. w. N., sowie Beschluss vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93, 2 BvL 40/93, juris, Rdnr. 32).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08
    a) Eine Nichtigkeitserklärung, bezogen auf den Ausschluss von § 4 b Abs. 4 des Berliner Kammergesetzes, zöge hier automatisch die Wirksamkeit dieser Bestimmung für die Klägerin nach sich, so dass - anders als in sonstigen Fällen des Ausschlusses von einer Vergünstigung (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99, juris, Rdnrn. 219 f.).

    Denn selbst wenn insoweit gemäß § 48 Abs. 2, § 45 Abs. 1 Satz 1 (2. Alt.) VerfGHG nur die Erklärung des Verfassungsgerichtshofs in Betracht kommt, dass die aktuelle Regelung mit der Verfassung von Berlin unvereinbar ist, folgt daraus die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Rechtslage verfassungsgemäß umzugestalten (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. März 2002, a. a. O., Rdnr. 221; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006, a. a. O., Rdnr. 48).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Folgen von Verstößen gegen Art. 3 Abs. 1 GG griffe eine Ausdehnung der begünstigenden Regelung durch das Verfassungsgericht in die dem Gesetzgeber vorbehaltene Gestaltungsfreiheit ein, wenn der Gesetzgeber zwischen mehreren denkbaren und verfassungsrechtlich gleichermaßen zulässigen Lösungen wählen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02, juris, Rdnr. 45).

    Denn selbst wenn insoweit gemäß § 48 Abs. 2, § 45 Abs. 1 Satz 1 (2. Alt.) VerfGHG nur die Erklärung des Verfassungsgerichtshofs in Betracht kommt, dass die aktuelle Regelung mit der Verfassung von Berlin unvereinbar ist, folgt daraus die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Rechtslage verfassungsgemäß umzugestalten (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. März 2002, a. a. O., Rdnr. 221; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006, a. a. O., Rdnr. 48).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02

    Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08
    Für die Entscheidungserheblichkeit genügt es, dass die Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm der Klägerin die Chance offenhält, an einer etwaigen Erweiterung der begünstigenden Regelung durch den Gesetzgeber teilzuhaben; denn für den Fall, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sich auf die Erklärung der Unvereinbarkeit mit der Verfassung von Berlin beschränkt, würde das Gericht das Verfahren erneut - nunmehr bis zu der zu erwartenden, die Gleichbehandlung intendierenden Entscheidung des Gesetzgebers - aussetzen, und diese Aussetzungsentscheidung ist eine andere Entscheidung als die, die im Fall der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, 2 BvL 7/02, juris, Rdnr. 16 m. w. N., sowie Beschluss vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93, 2 BvL 40/93, juris, Rdnr. 32).
  • BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96

    Satzungsautonomie ermächtigt nicht zum Erlass einer Anschlusssatzung unter

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08
    Hervorzuheben ist insoweit die Gewährleistung der Einflussnahme der Kammermitglieder auf die Aktivitäten des jeweiligen Versorgungswerkes, die - nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2002 -1 BvR 1974/96 (s. juris, Rndr. 14) - in § 4 b Abs. 4 Satz 2 des Berliner Kammergesetzes auch nach dem Anschluss an ein bestehendes Versorgungswerk sichergestellt ist, bei Privatversicherungen hingegen fehlt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08
    Anders als die weiteren Berliner Heilberufekammern kann sie ihren Mitgliedern nicht die Fürsorge zuteilwerden lassen, die diese mehrheitlich erstreben und die zur Identifizierung mit dem "Kammerleben" insgesamt von Bedeutung ist: Die Klägerin ist damit im Vergleich zu den weiteren Heilberufekammern eine Körperschaft von minderer Bedeutung , obwohl ihre Mitglieder denen der anderen hinsichtlich der selbständigen Ausübung der Heilkunde gleichgestellt sind ( zur Gleichstellung z. B. auch bei der Integration in das System der vertragsärztlichen Versorgung vgl. §§ 72 Abs. 1, 27 Abs. 1 Nr. 1, 285 Abs. 4 SGB V; s. LSG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2010 - L 11 B 26/09 KA ER-, juris, Rdnr. 46).
  • BSG, 09.03.2005 - B 12 RA 8/03 R

    Freiwilliges Mitglied einer berufsständischen Kammer - kein Recht auf Befreiung

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08
    In der Bundestagsdrucksache 13/2590 heißt es im Begründungsteil A I (auf Seite 18): "Auch die berechtigten Interessen der berufsständischen Versorgung bleiben gewahrt, da mit der vorgesehenen Beschränkung des Befreiungsrechts im Ergebnis die seit langem akzeptierte Abgrenzung zwischen berufsständischer Versorgung und gesetzlicher Rentenversicherung in ihrer bisherigen Ausprägung gefestigt wird (vgl. zu dieser Regelung BSG, Urteil vom 9. März 2005 - B 12 RA 8/03 R, juris, sowie Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05, juris).
  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08
    Ebenfalls gehindert ist er an Nachbesserungen und Ergänzungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96, juris, Leitsätze 1 a bis 1 c und Rdnrn. 84 bis 86; Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02, juris, Rdnr. 144; siehe auch Beschluss vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71, juris, Rdnr. 43).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08
    Ebenfalls gehindert ist er an Nachbesserungen und Ergänzungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96, juris, Leitsätze 1 a bis 1 c und Rdnrn. 84 bis 86; Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02, juris, Rdnr. 144; siehe auch Beschluss vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71, juris, Rdnr. 43).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08
    Es bedarf deshalb an dieser Stelle keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Klägerin deswegen, weil gemäß § 4 b des Berliner Kammergesetzes die Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge keine gesetzlich zugewiesene Pflichtaufgabe der Heilberufekammern darstellt, sondern zu deren freiwilligen Aufgaben gehört (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 449/82, 1 BvR 523/82, 1 BvR 728/82, 1 BvR 700/82, juris, Rdnr. 59 m. w. N.), als Interessenvertretung ihrer Mitglieder und nicht nur in ihrer Funktion als Teil der staatlichen Verwaltung betroffen ist (zur "Doppelnatur" öffentlich-rechtlicher Zusammenschlüsse siehe BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 1984 - 1 BvR 35/82, 1 BvR 356/82, 1 BvR 794/82, juris, Rdnr. 42; Beschluss vom 23. Januar 1997 - 1 BvR 1317/86 -, juris, Rdnrn. 6 ff., 9).
  • BVerfG, 23.01.1997 - 1 BvR 1317/86

    Mangelnde Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts -

  • VG Berlin, 09.02.2011 - 14 K 223.09

    Klage gegen rechtsaufsichtliche Anordnung eine Wahlordnung beschließen zu lassen

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Befreiung von der gesetzlichen

  • BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 2156/02

    Mangelnde Beschwerdefähigkeit einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • OVG Brandenburg, 19.05.2004 - 1 A 707/01

    Kommunalrecht, Berufung, Feststellungsklage, Überprüfung der Eröffnung des

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

  • RG, 27.04.1903 - I 120/03

    Gesellschaft m. b. H.

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