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VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11 |
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Arbeitszeitreduzierung für Wochenfeiertage an dienstplanmäßig freien Tagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 14.03
Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11
Daher besteht der Ausgleichsanspruch auch nach Ablauf des normativ vorgeschriebenen Zeitraums jedenfalls dann fort, wenn der Beamte rechtzeitig den Ausgleich geltend gemacht und ggf. um Rechtsschutz nachgesucht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 2 C 14.03 -, juris, für die Vorschrift des § 3 AZV a.F.).Seinem Hauptamt muss sich der Beamte grundsätzlich nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit widmen (BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 2 C 14.03 -, juris).
Zwar führt das Bundesverwaltungsgericht dort aus, dass sich die Arbeitszeit eines im Wechseldienst tätigen (Bundes-)Beamten um die auf einen Wochenfeiertag entfallende Arbeitszeit ohne Rücksicht darauf verkürze, ob er an dem Wochenfeiertag Dienst zu leisten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. April 2004 - 2 C 14.03 und 2 C 18.03 -, juris).
- BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 18.03
Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11
Den hiergegen unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. April 2004 (2 C 18.03) eingelegten Widerspruch des Klägers wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 11. Januar 2011, zugestellt am 22. Januar 2011, zurück.Auch aus dem von dem Kläger in Bezug genommenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. April 2004 - 2 C 18.03 - (juris) ergibt sich nichts anderes.
Zwar führt das Bundesverwaltungsgericht dort aus, dass sich die Arbeitszeit eines im Wechseldienst tätigen (Bundes-)Beamten um die auf einen Wochenfeiertag entfallende Arbeitszeit ohne Rücksicht darauf verkürze, ob er an dem Wochenfeiertag Dienst zu leisten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. April 2004 - 2 C 14.03 und 2 C 18.03 -, juris).
- BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05
Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei …
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11
Vielmehr ist der Gesetzgeber frei in seiner Entscheidung, was im Einzelnen als im Wesentlichen gleich zu behandeln ist und was aufgrund seiner Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juni 1979 - 1 BvL 97/78 - BVerfGE 51, 295, 300, vom 6. Oktober 1983 - 2 BvL 22/80 - BVerfGE 65, 141, 148, und vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 52; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 C 28.05 -, juris).Insoweit ist es Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse er dafür als maßgebend ansieht, sie in Bezug auf die Rechtsfolge gleich oder verschieden zu behandeln (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007, a.a.O.).
- EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11
Nach dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 6, 13 und 15 der Richtlinie 2003/88/EG stellt diese lediglich Mindestvorschriften für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung auf und lässt die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt, für den Schutz der Arbeitnehmer günstigere nationale Vorschriften anzuwenden (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - EuGH C-337/10 -, juris, Rn. 35).Freistellungsansprüche unterfallen der Richtlinie 2003/88/EG daher nur insoweit, als diese in Art. 7 Abs. 1 einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen vorsieht; darüber hinausgehende Freistellungsansprüche - ausdrücklich bezieht der Europäische Gerichtshof insoweit die hier streitgegenständlichen Freistellungsansprüche aufgrund unregelmäßiger Arbeitszeitverteilung zum Ausgleich für Feiertagen ein - unterfallen dementgegen ausschließlich nationaler Regelungsbefugnis (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012, a.a.O., Rn. 15, 18 Ziff. 3 und 36).
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11
Art. 3 Abs. 1 GG bedeutet für den Gesetzgeber die allgemeine Weisung, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58, 135); dies gilt freilich "nicht unter allen Umständen", sondern nur, wenn die Gleichheit oder Ungleichheit der Sachverhalte so bedeutsam sind, dass ihre Beachtung unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten geboten erscheint (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1959 - 1 BvR 154/55 - BVerfGE 9, 124, 129 f.). - BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11
Art. 3 Abs. 1 GG bedeutet für den Gesetzgeber die allgemeine Weisung, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58, 135); dies gilt freilich "nicht unter allen Umständen", sondern nur, wenn die Gleichheit oder Ungleichheit der Sachverhalte so bedeutsam sind, dass ihre Beachtung unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten geboten erscheint (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1959 - 1 BvR 154/55 - BVerfGE 9, 124, 129 f.). - BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
Fiskusprivileg
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11
Dabei ist dem Gesetzgeber in den Grenzen des Willkürverbots weitgehende Gestaltungsfreiheit zuzugestehen (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1964 - 1 BvR 375/62 - BVerfGE 18, 121, 124). - BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11
Vielmehr ist der Gesetzgeber frei in seiner Entscheidung, was im Einzelnen als im Wesentlichen gleich zu behandeln ist und was aufgrund seiner Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juni 1979 - 1 BvL 97/78 - BVerfGE 51, 295, 300, vom 6. Oktober 1983 - 2 BvL 22/80 - BVerfGE 65, 141, 148, und vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 52; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 C 28.05 -, juris). - BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80
Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11
Vielmehr ist der Gesetzgeber frei in seiner Entscheidung, was im Einzelnen als im Wesentlichen gleich zu behandeln ist und was aufgrund seiner Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juni 1979 - 1 BvL 97/78 - BVerfGE 51, 295, 300, vom 6. Oktober 1983 - 2 BvL 22/80 - BVerfGE 65, 141, 148, und vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 52; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 C 28.05 -, juris). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 49.11
Vielmehr ist der Gesetzgeber frei in seiner Entscheidung, was im Einzelnen als im Wesentlichen gleich zu behandeln ist und was aufgrund seiner Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juni 1979 - 1 BvL 97/78 - BVerfGE 51, 295, 300, vom 6. Oktober 1983 - 2 BvL 22/80 - BVerfGE 65, 141, 148, und vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 52; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 C 28.05 -, juris). - BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerwG, 23.01.1991 - 2 B 120.90
Beamtenrecht - Arbeitszeitverkürzung - Ausgleich durch Minderarbeit
- BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …