Rechtsprechung
   VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,36433
VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09 A (https://dejure.org/2011,36433)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.06.2011 - 34 K 437.09 A (https://dejure.org/2011,36433)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 34 K 437.09 A (https://dejure.org/2011,36433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,36433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09
    Eine Verfolgung ist politisch, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsgutverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, 2 BvR 961/86, zit. nach juris).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09
    Beruft sich ein Ausländer dagegen lediglich auf allgemeine Gefahren, die nicht nur ihm persönlich, sondern zugleich der ganzen Bevölkerung oder einer Bevölkerungsgruppe im Zielland drohen, soll der Abschiebungsschutz auch für den Einzelnen ausschließlich durch eine generelle Regelung gewährt werden (vgl. § 60 Abs. 7 Satz 3 i.V.m. § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG; BVerwGE 99, S. 324, 327).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09
    Allerdings kann es ausnahmsweise geboten sein, dem Ausländer im Einzelfall Schutz vor Abschiebung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren, wenn im Zielland landesweit eine extreme allgemeine Gefahrenlage besteht, in der der einzelne Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen überantwortet wäre (vgl. BVerwGE 102, S. 249, 258).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09
    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005, 1 C 21/04, zit. nach juris).
  • VG Ansbach, 16.10.2008 - AN 1 K 08.30318

    Türkei, Widerruf der Asylanerkennung und der Feststellung des Vorliegens der

    Auszug aus VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09
    Dies führt weder zu einer Sperrwirkung für den Widerruf noch hat es zur Folge, dass die Widerrufsentscheidung, bei der es sich grundsätzlich um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. Urteil des VG Ansbach, vom 16. Oktober 2008, AN 1 K 08.30318, zit. nach juris), nur im Ermessenswege analog § 73 Abs. 2a Satz 4 AsylVfG hätte ergehen dürfen.
  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2010 - 6 K 2348/09

    Frist zum Widerruf einer Asylberechtigung; Sinn und Zweck der gesetzlichen

    Auszug aus VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09
    Der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die aus dem dargestellten Normengefüge teilweise folgert, dass eine Ermessensentscheidung des Bundesamtes notwendig ist, wenn bis zum Ablauf der in § 73 Abs. 7 AsylVfG gesetzten Frist kein das Prüfungsverfahren abschließender Bescheid ergangen ist, wobei diese Frist allenfalls um einen angemessenen Prüfungszeitraum bzw. in Anlehnung an § 75 Satz 2 VwGO um drei Monate verlängert werden könne (vgl. Urteile des VG Hamburg vom 27. Juli 2010, 10 A 445/09, des VG Frankfurt vom 27. Januar 2010, 6 K 2348/09.F.A., des VG Bayreuth vom 9. August 2010, B 3 K 09.30066, des VG Ansbach vom 12. Oktober 2010, AN 1 K 10.30080, alle zit. nach juris), folgt die erkennende Kammer nicht.
  • VG Hamburg, 27.07.2010 - 10 A 445/09

    Frage des Widerrufs der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09
    Der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die aus dem dargestellten Normengefüge teilweise folgert, dass eine Ermessensentscheidung des Bundesamtes notwendig ist, wenn bis zum Ablauf der in § 73 Abs. 7 AsylVfG gesetzten Frist kein das Prüfungsverfahren abschließender Bescheid ergangen ist, wobei diese Frist allenfalls um einen angemessenen Prüfungszeitraum bzw. in Anlehnung an § 75 Satz 2 VwGO um drei Monate verlängert werden könne (vgl. Urteile des VG Hamburg vom 27. Juli 2010, 10 A 445/09, des VG Frankfurt vom 27. Januar 2010, 6 K 2348/09.F.A., des VG Bayreuth vom 9. August 2010, B 3 K 09.30066, des VG Ansbach vom 12. Oktober 2010, AN 1 K 10.30080, alle zit. nach juris), folgt die erkennende Kammer nicht.
  • VG Bayreuth, 09.08.2010 - B 3 K 09.30066

    Nichteinhaltung der Frist des § 73 Abs. 7 AsylVfG; privates Interesse des

    Auszug aus VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09
    Der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die aus dem dargestellten Normengefüge teilweise folgert, dass eine Ermessensentscheidung des Bundesamtes notwendig ist, wenn bis zum Ablauf der in § 73 Abs. 7 AsylVfG gesetzten Frist kein das Prüfungsverfahren abschließender Bescheid ergangen ist, wobei diese Frist allenfalls um einen angemessenen Prüfungszeitraum bzw. in Anlehnung an § 75 Satz 2 VwGO um drei Monate verlängert werden könne (vgl. Urteile des VG Hamburg vom 27. Juli 2010, 10 A 445/09, des VG Frankfurt vom 27. Januar 2010, 6 K 2348/09.F.A., des VG Bayreuth vom 9. August 2010, B 3 K 09.30066, des VG Ansbach vom 12. Oktober 2010, AN 1 K 10.30080, alle zit. nach juris), folgt die erkennende Kammer nicht.
  • VG München, 15.04.2010 - M 24 K 09.50246

    Türkei; Widerruf; Dorfschützer; PKK; Herkunftsland: Türkei

    Auszug aus VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09
    Da im Rahmen der Widerrufsentscheidung derselbe Prognosemaßstab anzulegen ist, der für die Anerkennungsentscheidung maßgeblich ist, kann von einem Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen mit Blick auf einen vorverfolgt ausgereisten Ausländer nur ausgegangen werden, wenn er vor künftiger Verfolgung hinreichend sicher ist (sog. herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, vgl. VG München, Urteil vom 15. April 2010, M 24 K 09.50246; BVerwG, Urteil vom 24. November 1992, 9 C 3 /92, beide zit. nach juris).
  • VG München, 19.04.2010 - M 24 K 09.50425

    Widerruf; Türkei; Flüchtlingsstellung; ERNK; Herkunftsland: Türkei

    Auszug aus VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09
    40 Die Kammer vertritt vielmehr die Auffassung, dass es für die Einhaltung der in § 73 Abs. 7 AsylVfG vorgesehenen Frist ausreicht, wenn das Prüfungsverfahren vor dem 31. Dezember 2008 eingeleitet worden ist (vgl. auch VG München, Urteil vom 19. April 2010, M 24 K 09.50425; BayVGH, Beschluss vom 28. Juni 2010, 11 ZB 10.30204; VG Augsburg, Urteil vom 22. Oktober 2010, Au 7 K 10.30032, alle zit. nach juris).
  • VG Ansbach, 12.10.2010 - AN 1 K 10.30080

    Türkei; Widerruf der Asylanerkennung; Frist des § 73 Abs. 7 AsylVfG nicht

  • VG Augsburg, 22.10.2010 - Au 7 K 10.30032

    Asylanerkennung aufgrund von Täuschung über Identität und Staatsangehörigkeit

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 11 ZB 10.30204

    Widerruf einer vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig gewordenen Zuerkennung von

  • VG Düsseldorf, 23.06.2016 - 6 K 6684/15

    Äthiopien; Somalia; Wahlfeststellung; ONLF; Ogaden; Somali; Herkunftsstaat;

    vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2011 - 34 K 437.09 A -, juris.
  • VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11

    Widerruf der Asylberechtigung; Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Asylantrag

    Soweit in der Rechtsprechung insoweit teilweise eine andere Auffassung vertreten wird (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 28. Dezember 2011 - AN 15 K 11.30466 -, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. August 2011 - 13a ZB 10.30399 -, VG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2011 - 34 K 437.09 A -, juris, VG Bayreuth, Urteil vom 7. Juni 2011 - B 3 K 11.30072 -, alle veröffentlich in juris), kann sich die Kammer dem nicht anschließen, denn diese Rechtsprechung berücksichtigt zur Überzeugung des Gerichts die durch die Gesetzesänderung geschaffenen Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtrechtlichen Status der Flüchtlinge, wie sie das BVerwG in seinem Urteil vom 25. November 2008 - 10 C 53/07 - aufgezeigt hat, nicht hinreichend.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht