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   VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05   

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VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05 (https://dejure.org/2007,39131)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.08.2007 - 90 A 2.05 (https://dejure.org/2007,39131)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. August 2007 - 90 A 2.05 (https://dejure.org/2007,39131)
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  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 - NJW 2001, 2788, 2789, vom 18. Oktober 2001 - 1 BvR 881/00 - NJW 2002, 1864, und vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 -, NJW 2006, 282; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2006 - 90 H 1.04 -, juris, jeweils m.w.N.).

    Einzelne Passagen eines Presseberichts, die bestimmte Vorzüge einer Behandlung oder eines Arztes in besonders blumiger und für sich genommen nicht sachbezogener Art umschrieben, führten nur dann zur Unzulässigkeit einer Veröffentlichung, wenn sie derart im Vordergrund stünden, dass sie vom Informationsgehalt der Veröffentlichung insgesamt ablenkten (verneint für Formulierungen wie: "unangefochtene Nr. 1 für Bandscheibenvorfälle", "Oft sind die Patienten bereits im Rollstuhl [...]. Wenn sie dann am Tag nach der OP gesund und munter auf den Beinen stehen, mich glücklich anstrahlen und mit der Assistentin ein Tänzchen wagen, dann sind das bewegende Momente", "Wann immer der Pionier für minimalinvasive Eingriffe bei einem Wirbelsäulenkongress seine Techniken und seine Erfolge schildert, erntet er von Fachkollegen stehende Ovationen. Der Applaus gilt dem Gesamtkunstwerk zugunsten der Patienten. [Er] führt Eingriffe nicht nur mit behutsamen Fingern aus - er hat genial anmutende Operationsprogramme selbst entwickelt und realisiert alltägliche Wunder mit feinen Mini-Instrumenten, die speziell für ihn hergestellt werden."; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2005, a.a.O.).

    Die Herausstellung von persönlichen Eigenschaften - z.B. der Anteilnahme am Schicksal der Patienten -, ist zwar als Image- oder Sympathiewerbung zu qualifizieren; auch ein solcher Werbeeffekt führt als solcher jedoch nicht zu Unzulässigkeit der Veröffentlichung (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2005, a.a.O., m.w.N.).

    Die Nichterwähnung von Einschränkungen der Methode, die nicht bei jeder Karies-Erkrankung eingesetzt werden kann, führt ebenfalls nicht zur Berufswidrigkeit der Darstellung, weil von einem vergleichsweise kurzen Pressebericht nur eine überblicksweise Darstellung erwartet werden kann und der Arzt nicht verpflichtet ist, für eine in jeder Hinsicht umfassende und vollständig ausgewogene Darstellung einer von ihm präferierten Behandlungsmethode zu sorgen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen ist, dass der Arzt eine vollständige Kontrolle über deren Inhalt nicht haben kann (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 -, BVerfGE 85, 248).

    Jedenfalls in der Überschrift eines redaktionellen Artikels, über dessen Inhalt und Gestaltung der Arzt weder vollständige Kontrolle haben kann noch muss (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 -, NJW 1992, 2341), sind plakative Verkürzungen - auch in der Vorstellung der Leser - üblich und stellen nicht die "ganze Wahrheit" dar.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2006 - 90 H 1.04

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 - NJW 2001, 2788, 2789, vom 18. Oktober 2001 - 1 BvR 881/00 - NJW 2002, 1864, und vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 -, NJW 2006, 282; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2006 - 90 H 1.04 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 - NJW 2001, 2788, 2789, vom 18. Oktober 2001 - 1 BvR 881/00 - NJW 2002, 1864, und vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 -, NJW 2006, 282; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2006 - 90 H 1.04 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00

    "Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 - NJW 2001, 2788, 2789, vom 18. Oktober 2001 - 1 BvR 881/00 - NJW 2002, 1864, und vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 -, NJW 2006, 282; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2006 - 90 H 1.04 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02

    Zur Klinikwerbung im Internet

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
    24 Diese Vorschriften begegnen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 7. Juli 2003 - 1 BvR 2115/02 -, NJW 2003, 2818) ebenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange den Regelungen des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, das einer Verleitung zur Selbstbehandlung bestimmter Krankheiten und Leiden entgegenwirken soll (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Mai 1996 - I ZR 99/94 -, GRUR 1996, S. 806), im Bereich der Selbstdarstellung der Ärzte und Kliniken keine eigenständige Bedeutung beigemessen wird (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 1988 - I ZR 51/87 -, GRUR 1988, 841).
  • BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03

    Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
    Jedenfalls stand aber insoweit eine Förderung der gesundheitspolitische fragwürdigen Selbstmedikation nicht im Raum, weil die Ozonbehandlung schon wegen der dafür notwendigen Gerätschaften nur in Zahnarztpraxen vorgenommen werden kann (vgl. zu dieser Überlegung Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 -, NJW 2004, 2660).
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87

    "Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
    24 Diese Vorschriften begegnen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 7. Juli 2003 - 1 BvR 2115/02 -, NJW 2003, 2818) ebenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange den Regelungen des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, das einer Verleitung zur Selbstbehandlung bestimmter Krankheiten und Leiden entgegenwirken soll (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Mai 1996 - I ZR 99/94 -, GRUR 1996, S. 806), im Bereich der Selbstdarstellung der Ärzte und Kliniken keine eigenständige Bedeutung beigemessen wird (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 1988 - I ZR 51/87 -, GRUR 1988, 841).
  • BGH, 02.05.1996 - I ZR 99/94

    HerzASS - HWG - Erinnerungswerbung; HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
    24 Diese Vorschriften begegnen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 7. Juli 2003 - 1 BvR 2115/02 -, NJW 2003, 2818) ebenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange den Regelungen des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, das einer Verleitung zur Selbstbehandlung bestimmter Krankheiten und Leiden entgegenwirken soll (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Mai 1996 - I ZR 99/94 -, GRUR 1996, S. 806), im Bereich der Selbstdarstellung der Ärzte und Kliniken keine eigenständige Bedeutung beigemessen wird (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 1988 - I ZR 51/87 -, GRUR 1988, 841).
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