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   VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09   

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https://dejure.org/2009,29032
VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09 (https://dejure.org/2009,29032)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.01.2009 - 1 L 11.09 (https://dejure.org/2009,29032)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 1 L 11.09 (https://dejure.org/2009,29032)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
    Dies sind Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198, 209; 93, 266, 291; 97, 125, 146; st. Rspr.).

    Bei der Auslegung müssen ausgehend vom Wortlaut auch der Kontext und die sonstigen Begleitumstände einer Äußerung beachtet werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, u.a. BVerfGE 82, 43, 52 f. und 93, 266, 295 f.).

    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266, 295).

    Soweit es um die strafrechtliche Würdigung geht, ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzt, wenn bei mehrdeutigen Äußerungen nur die zur Strafbarkeit führende Bedeutung zu Grunde gelegt wird, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen zu haben (BVerfGE 85, 1, 13 f; 93, 266, 295 f.; 94, 1, 10 f.; 107, 275, 281 f.).

  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - in einem Vereinsverbotsverfahren festgestellt, dass die Hamas Gewalttaten gegenüber Israel und israelischen Staatsbürgern ausübe und dadurch die friedliche Verständigung zwischen beiden Völkern beeinträchtige.

    Auch das vereinrechtliche Verbot des "Al-Aqsa e.V." wegen finanzieller Unterstützung der Hamas, das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (Urteil vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - NVwZ 2005, 1435), besagt nichts zu der hier maßgeblichen Einstufung der Hamas, sondern stützt sich auf das vereinsrechtliche Kriterium des Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
    Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, allein in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 241, 246; BVerfG, Beschluss vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90).

    Eine Meinungsäußerung, die sich im Rahmen des Art. 5 GG bewegt, kann daher auch nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241, 246).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
    Es gilt die Vermutung zugunsten freier Rede in öffentlichen Angelegenheiten (vgl. BVerfGE 7, 198, 208; st. Rspr.).

    Dies sind Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198, 209; 93, 266, 291; 97, 125, 146; st. Rspr.).

  • VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06

    Zeigen von Symbolen einer islamistischen Organisation während einer Versammlung

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
    Hierzu hat die Kammer in ihrem rechtskräftigen Urteil vom 21. März 2007 - VG 1 A 212.06 - (veröff. in juris und unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de) ausgeführt, in dem es um das Zeigen von Bildern des Generalsekretärs der Hizbollah während des letzten Libanonkrieges ging:.

    Mit dem vom Antragsgegner prognostizierten Zeigen von Symbolen der Hamas und des Bildes eines ihrer Führer auf der streitbefangenen Versammlung würden die Teilnehmer von der Meinungsfreiheit Gebrauch machen (vgl. zum Folgenden Urteil der Kammer vom 21. März 2007, a.a.O., dort bezogen auf die libanesische Hizbollah).

  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
    Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, allein in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 241, 246; BVerfG, Beschluss vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90).

    Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern (BVerfG, Beschluss vom 5. September 2003, a.a.O.).

  • VG Berlin, 29.11.2005 - 2 A 100.04
    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
    Ebenso wenig ergiebig ist das Urteil des erkennenden Gerichts vom 29. November 2005 - VG 2 A 100.04 -, in dem die Ablehnung der Einbürgerung eines (früheren) Hamas-Angehörigen bestätigt wurde.
  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen, dass ihr Sinn zutreffend erfasst wird (vgl. Beschluss vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 und 18/01 - NJW 2001, 2072).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
    Soweit es um die strafrechtliche Würdigung geht, ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzt, wenn bei mehrdeutigen Äußerungen nur die zur Strafbarkeit führende Bedeutung zu Grunde gelegt wird, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen zu haben (BVerfGE 85, 1, 13 f; 93, 266, 295 f.; 94, 1, 10 f.; 107, 275, 281 f.).
  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 282 - zum gewaltsamen Widerstand der Südtiroler) setzt der Tatbestand der den öffentlichen Frieden störenden öffentlichen Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB) voraus, dass die zustimmende Kundgebung aus sich heraus verständlich ist, ohne dass es des Rückschlusses aus außerhalb der Erklärung liegenden Umständen bedarf.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 24 CS 06.1290

    Versammlungsrecht, Auflagen, Reichskriegsflagge, Musikdarbietungen, "Deutscher

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

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