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   VG Berlin, 16.02.2012 - 13 K 3.09   

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VG Berlin, 16.02.2012 - 13 K 3.09 (https://dejure.org/2012,24072)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.02.2012 - 13 K 3.09 (https://dejure.org/2012,24072)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 13 K 3.09 (https://dejure.org/2012,24072)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 2 B 7.07

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung;

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 13 K 3.09
    Der Anfangs- und Endwert ist danach in der Regel nach dem Vergleichswertverfahren (§§ 13 und 14 WertV) zu bestimmen (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 -, NVwZ 2005, S. 449; OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 5. November 2009 - OVG 2 B 7.07 - Rdnr. 18 - Juris).

    Wenn kein auf den Wertermittlungsstichtag bezogener Bodenrichtwert zur Verfügung steht, darf dieser im Wege der Interpolation aus den vorhandenen, regelmäßig zum Jahresanfang ermittelten Werten ermittelt werden; es ist sachgerecht und von dem bestehenden Wertermittlungsspielraum gedeckt, wenn dabei von einer linearen Entwicklung zwischen den jeweiligen Stichtagen ausgegangen wird (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. November 2009 - OVG 2 B 7.07 - Rdnr. 25 - Juris).

    Zur Berechnung des Anfangswertes hat der Beklagte zulässigerweise die Multifaktorenanalyse nach der Zielbaummethode, einem in der Rechtsprechung anerkannten Modell (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 -, NVwZ 2005, 449; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. November 2009 - OVG 2 B 7.07 - Rdnr. 25 - Juris) durchgeführt.

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 13 K 3.09
    Dabei ist nach allgemeiner Auffassung bei der Bewertung von Grundstücken ein Wertermittlungsspielraum anzuerkennen, da die eigentliche Bewertung immer nur eine Schätzung darstellen kann sowie Erfahrung und Sachkunde voraussetzt, über die ein insoweit nicht sachkundiges Gericht weniger verfügt als etwa die Mitglieder der Gutachterausschüsse (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 -, NVwZ 2003, 211).

    So müssen bei jeder Wertermittlung die allgemein anerkannten Grundsätze der Wertermittlung beachtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002, aaO.).

  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 13 K 3.09
    Der Anfangs- und Endwert ist danach in der Regel nach dem Vergleichswertverfahren (§§ 13 und 14 WertV) zu bestimmen (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 -, NVwZ 2005, S. 449; OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 5. November 2009 - OVG 2 B 7.07 - Rdnr. 18 - Juris).

    Zur Berechnung des Anfangswertes hat der Beklagte zulässigerweise die Multifaktorenanalyse nach der Zielbaummethode, einem in der Rechtsprechung anerkannten Modell (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 -, NVwZ 2005, 449; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. November 2009 - OVG 2 B 7.07 - Rdnr. 25 - Juris) durchgeführt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2012 - 10 S 50.10

    Sanierungsgebiet; Ausgleichsbetrag des Eigentümers; Bodenwerterhöhungen;

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 13 K 3.09
    Im Übrigen kommt der Abzug durch eigene Aufwendungen bewirkter Bodenwerterhöhungen bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch den Eigentümer am Gebäude grundsätzlich nicht in Betracht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2012 - 10 S 50.10).
  • VG Dresden, 25.06.2003 - 12 K 3372/00
    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 13 K 3.09
    Gemäß § 177 Abs. 4 Satz 2 und 4 BauGB hat die Gemeinde dem Eigentümer bei der Modernisierung entstandene unrentierliche Kosten zu ersetzen; sie kann ihm aber auch einen pauschalen Kostenerstattungsbetrag gewähren (vgl. VG Dresden, Urteil vom 25. Juni 2003 - 12 K 3372/00 - zitiert nach juris).
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