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   VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11 V   

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https://dejure.org/2012,2184
VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11 V (https://dejure.org/2012,2184)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.02.2012 - 23 K 202.11 V (https://dejure.org/2012,2184)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 23 K 202.11 V (https://dejure.org/2012,2184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 36 Abs 2 AufenthG, § 68 Abs 1 AufenthG
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Familiennachzug bei Pflegebedürftigkeit; Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 36 Abs. 2, AufenthG § 68 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1
    Familienangehörige, Sonstige Familienangehörige, außergewöhnliche Härte, Härte, Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte, pflegebedürftig, Pflege, Pflegebedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
    Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn im konkreten Einzelfall gewichtige Umstände vorliegen, die unter Berücksichtigung des Schutzgebots des Grundrechts auf Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und in Vergleich zu den §§ 27 bis 32 AufenthG geregelten Fällen des Familiennachzugs ausnahmsweise die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug gebieten (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 B 236.96 - juris, Rdnr. 8).

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann (1.), sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und dass diese Hilfe zumutbarerweise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (2.) (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 11.03 - juris, Rdnr. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2007 - OVG 2 B 2.07 - juris, Rdnr. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2012 - 2 B 10.11

    Außergewöhnliche Härte; Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
    Eine solche Erklärung ist grundsätzlich geeignet - anders als das Auswärtige Amt erstmals in der mündlichen Verhandlung in Zweifel gezogen hat -, die Regelerteilungsvoraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts zu erfüllen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 - juris, Rdnr. 40 f., m.w.N.).

    Erklärt ein gegenüber dem Ausländer nicht zum Unterhalt verpflichteter Dritter, dass er für den Lebensunterhalt des Ausländers im Bundesgebiet aufkommen werde (§ 68 AufenthG), so setzt dies voraus, dass der Erklärende in wirtschaftlicher Hinsicht leistungsfähig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. April 2009 - OVG 3 B 8.07 - juris, Rdnr. 46; Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 - juris, Rdnr. 45).

  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 19 CS 10.2209

    Nachzug einer pflegebedürftigen Mutter zu ihrem Sohn

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
    Da die Klägerin mit dem Nachzug bezweckt, von ihrer Tochter gepflegt zu werden, können sie nicht darauf verwiesen werden, dass die notwendigen Hilfeleistungen auch von anderen Personen oder Sozialdiensten erbracht werden könnten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. Februar 1999 - 17 A 139/97 -, juris, Rdnr. 16; VG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - VG 29 K 33.09 V - VGH München, Beschluss vom 29. November 2010 - 19 CS 10.2209 - juris, Rdnr. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, 57. Akt., § 36 AufenthG, Rdnr. 31; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, 63. Lfg., § 36 AufenthG, Rdnr. 28 f.; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2011 - OVG 3 B 17.19 -, juris, Rdnr. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 12 M 47.09

    Wiederkehr; Lebensunterhalt; Verpflichtungserklärung; Einkommen;

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
    Bezieht der Erklärende ein Arbeitseinkommen, so dient als Anhaltspunkt für seine Leistungsfähigkeit - jedenfalls bei dem hier begehrten Daueraufenthalt - die Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO (vgl. für eine Verpflichtungsdauer von fünf Jahren OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2009 - OVG 12 M 47.09 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 -, beide nach juris).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 11.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthalt; Einreise;

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann (1.), sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und dass diese Hilfe zumutbarerweise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (2.) (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 11.03 - juris, Rdnr. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2007 - OVG 2 B 2.07 - juris, Rdnr. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
    Da die familiäre Lebenshilfe Ausfluss der grundrechtlich geschützten familiären Beistandsgemeinschaft ist, kommt es nicht darauf an, dass die Hilfe im Herkunftsland auch von familienfremden Personen erbracht wird oder werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - juris, Rdnr. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Februar 1995 - 11 S 2954/94 - juris, Rdnr. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2010 - 2 S 100.09

    Thailand; Beschwerde; eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung;

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
    Nach alledem kann die Bonitätsprüfung des Verpflichtungsgebers nur dann zu seinen Gunsten ausgehen, wenn er pfändungsfreies Einkommen in ausreichender Höhe erhält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - OVG 2 S 100.09 - m.w.N.).
  • VG Berlin, 16.11.2009 - 10 V 7.08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Volljährigen zur Vermeidung einer

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
    Zwar liegt derzeit eine Kranken- und Pflegeversicherung nicht vor, es ist jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie nach erfolgter Einreise ins Bundesgebiet eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. November 2009 - VG 10 V 7.08 - juris, Rdnr. 23 ff; Urteil vom 12. April 2011 - VG 35 K 454.09 V -).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
    Da die familiäre Lebenshilfe Ausfluss der grundrechtlich geschützten familiären Beistandsgemeinschaft ist, kommt es nicht darauf an, dass die Hilfe im Herkunftsland auch von familienfremden Personen erbracht wird oder werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - juris, Rdnr. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Februar 1995 - 11 S 2954/94 - juris, Rdnr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - 17 A 139/97

    Aufenthaltserlaubnis; Außergewöhnliche Hörte; Lebenshilfe für pflegebedürftige

  • BVerwG, 22.12.2004 - 1 B 111.04

    Darlegungslast und Beweislast bei der Herstellung einer Ausländerehe

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 2.07

    Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Härte im Falle des Begehrens des

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07

    Zur Erteilung eines Visums zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens

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