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   VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09   

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VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09 (https://dejure.org/2010,6315)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.07.2010 - 2 K 93.09 (https://dejure.org/2010,6315)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 2 K 93.09 (https://dejure.org/2010,6315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    NPD-Bundesparteitag: Räume mussten uneingeschränkt überlassen werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    NPD klagt erfolgreich gegen Mietklauseln

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Erfolg für NPD: Mietklauseln rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Berlin, 31.03.2009 - 2 L 38.09

    NPD kann Bundesparteitag in Reinickendorf abhalten

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
    Mit Beschluss der Kammer vom 31. März 2009 - VG 2 L 38.09 - verpflichtete dieses den Beklagten unter Bezugnahme auf das klägerische Schreiben vom 17. Februar 2009, der Klägerin "zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 den Ernst-Reuter-Saal im Rathaus Reinickendorf, Eichborndamm 215 - 239, 13437 Berlin, zu den für die Vergabe von Räumen üblichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen." Eine hiergegen gerichtete Beschwerde des Beklagten blieb vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte sowie auf die Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die beigezogene Akte VG 2 L 38.09 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Vielmehr hat die Kammer sie in ihrem Beschluss vom 31. März 2009 - VG 2 L 38.09 - als rechtswidrig angesehen; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Frage mit Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 - offen gelassen.

    Der Anspruch folgte aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. der Vergabepraxis des Beklagten und der dadurch eingetretenen Selbstbindung (siehe zur Grundlage des Überlassungsanspruchs Beschluss der Kammer vom 31. März 2009 - VG 2 L 38.09 -).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76

    KBW-Werbung

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
    Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Partei in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 -, BVerfGE 47, 130 [139]).

    Auch eine Partei, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger auf eine Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgeht, ist, solange keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über ihre Verfassungswidrigkeit ergangen ist, berechtigt, ihre Ziele in der erwähnten Weise zu verfolgen (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978, a.a.O., S. 140 f.).

    Nicht geschützt sind damit nur Tätigkeiten von Parteimitgliedern und -anhängern, die darauf gerichtet sind, die politischen Ziele der Partei unter Überschreitung des von den verfassungsgemäßen Gesetzen gezogenen Rahmens durch den Angriff auf anderweitig geschützte Rechtsgüter zu verwirklichen, insbesondere Tätigkeiten, die gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978, a.a.O., S. 141).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 3 S 36.09

    NPD-Bundesparteitag kann im Rathaus Reinickendorf stattfinden

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
    Mit Beschluss der Kammer vom 31. März 2009 - VG 2 L 38.09 - verpflichtete dieses den Beklagten unter Bezugnahme auf das klägerische Schreiben vom 17. Februar 2009, der Klägerin "zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 den Ernst-Reuter-Saal im Rathaus Reinickendorf, Eichborndamm 215 - 239, 13437 Berlin, zu den für die Vergabe von Räumen üblichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen." Eine hiergegen gerichtete Beschwerde des Beklagten blieb vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 -).

    Vielmehr hat die Kammer sie in ihrem Beschluss vom 31. März 2009 - VG 2 L 38.09 - als rechtswidrig angesehen; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Frage mit Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 - offen gelassen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 -, Juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 3 S 40.10 -), der die Kammer folgt (vgl. zuletzt Beschluss vom 1. Juni 2010 - VG 2 L 72.10 -), müssen Änderungen der Vergabepraxis zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Partei die Überlassung von Räumlichkeiten bereits beantragt hat, unberücksichtigt bleiben.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
    Eine nicht verbotene Partei darf sich mithin so darstellen, wie es ihrem Selbstverständnis entspricht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283/95 -, DVBl. 1995, 927; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, BVerfGE 40, 287 [292]).

    Der aus diesem Grundsatz folgende Zugangsanspruch zu öffentlichen Räumen darf grundsätzlich nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass die Widmung dieser Räume auf nicht gefahrgeneigte politische Veranstaltungen beschränkt wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283.95 -, DVBl. 1995, 927 [928]).

  • VG Berlin, 13.03.2009 - 2 L 32.09

    NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung von Räumen in Lankwitz

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
    Die Kammer habe mit Beschluss vom 13. März 2009 (- VG 2 L 32.09 -) in anderer Sache entschieden, dass die Zulassung zur Raumnutzung von der Annahme eines vorformulierten Nutzungsvertrages abhängig gemacht werden dürfe und vergleichbare Einschränkungen im Nutzungsvertrag bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden seien.

    An der gegenteiligen Auffassung im Beschluss vom 13. März 2009 (- VG 2 L 32.09 -) hält die Kammer nicht mehr fest.

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
    Ein solches Feststellungsinteresse liegt insbesondere dann vor, wenn ein Rehabilitationsinteresse gegeben ist oder der Gefahr der Wiederholung gleichartiger Verwaltungsentscheidungen vorgebeugt werden soll (BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 7.93 -, DVBl. 1994, 168).

    Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Wiederholungsgefahr setzt die konkrete Gefahr voraus, dass die Verwaltungsbehörde in naher Zukunft auf einen gleichartigen Antrag hin eine auf gleichartigen Erwägungen beruhende negative Entscheidung treffen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
    Der Schutz der öffentlichen Einrichtung vor drohenden Beschädigungen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere auch im Zusammenhang mit Gegendemonstrationen, kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur ausnahmsweise dann zur Verweigerung der Raumüberlassung führen, wenn eine ernste Gefahr droht und Schäden auf andere Weise nicht abgewehrt werden können (VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Juni 1993 - 4 CE 93.1966 -, BayVBl. 1993, 567; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 1985 - 2 B 36.85 -, NJW 1985, 2347 [2348]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 56.68 -, BVerwGE 32, 333 [337]).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1987 - 6 S 2319/86

    Befristung laufender Kriegsopferfürsorgeleistungen - Hilfe für die Vergangenheit

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
    Die Sicherstellungsfunktion erstreckt sich demgegenüber nicht auf den Fortbestand dieser Voraussetzungen (a.A. für Dauerverwaltungsakte VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25. November 1987 - 6 S 2319/86 -, Juris [LS]; Henneke in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, Rn. 19 zu § 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10

    Bürgerbewegung "Pro Deutschland" kann ihren Bundesparteitag im Rathaus Schöneberg

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 -, Juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 3 S 40.10 -), der die Kammer folgt (vgl. zuletzt Beschluss vom 1. Juni 2010 - VG 2 L 72.10 -), müssen Änderungen der Vergabepraxis zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Partei die Überlassung von Räumlichkeiten bereits beantragt hat, unberücksichtigt bleiben.
  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 -, Juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 3 S 40.10 -), der die Kammer folgt (vgl. zuletzt Beschluss vom 1. Juni 2010 - VG 2 L 72.10 -), müssen Änderungen der Vergabepraxis zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Partei die Überlassung von Räumlichkeiten bereits beantragt hat, unberücksichtigt bleiben.
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

  • BVerwG, 01.08.1985 - 2 B 36.85

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

  • VG Berlin, 01.06.2010 - 2 L 72.10

    Bürgerbewegung Pro Deutschland darf ins Rathaus Schöneberg

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
  • VGH Bayern, 25.06.1993 - 4 CE 93.1966
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche

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