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   VG Berlin, 16.12.2010 - 27 L 355.10   

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https://dejure.org/2010,17779
VG Berlin, 16.12.2010 - 27 L 355.10 (https://dejure.org/2010,17779)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2010 - 27 L 355.10 (https://dejure.org/2010,17779)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 27 L 355.10 (https://dejure.org/2010,17779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 5 Abs. 1, 20 Abs. 4 JMStVtr; Art. 5 Abs. 3 GG
    Verbreitung jugendgefährdender Schriften fällt nicht unter Kunstfreiheit

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 JMStVtr, § 20 Abs 4 JMStVtr, Art 5 Abs 3 GG
    Jugendgefährdende Angebote auf einem Internetportal

  • Telemedicus

    Jugendmedienschutz bei erotischer Kunst im Internet

  • Telemedicus

    Jugendmedienschutz bei erotischer Kunst im Internet

  • kanzlei.biz

    Jugendgefährdende Inhalte versus Kunstfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erotikinhalte und Kunstfreiheit

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Internetportal über erotische Kunst nicht zwingend von Kunstfreiheit geschützt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Webseite mit erotischer Kunst kann gegen den Jugendschutz verstoßen

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kunst vs. Jugendschutz - Schutz der Jugend überwiegt Kunstfreiheit bei entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07

    Verstoß gegen die JMStV-Bestimmungen durch Ausstrahlung einer Folge der

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2010 - 27 L 355.10
    Zwar entspricht die gängige und offensichtlich auch hier angewandte Verfahrenspraxis, den Mitgliedern des Prüfausschlusses zur Entscheidungsfindung im Umlaufverfahren "Faxantworten" vorzulegen, die direkt an den Vorsitzenden der KJM zurückgesandt werden und von deren Inhalt die anderen Mitglieder des Prüfausschusses keine Kenntnis haben, nicht den Anforderungen an eine Gremienentscheidung (vgl. dazu ausführlich Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, Juris Rn. 56).
  • VG Berlin, 26.05.2008 - 27 A 37.08

    Dauerwerbesendung keine "Promotion"

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2010 - 27 L 355.10
    Soweit der Antragsgegner zusätzlich die sofortige Vollziehung der mit den Bescheiden angeordneten Maßnahmen angeordnet hat, beruht dies offenbar auf der Rechtsprechung der Kammer, die im Beschluss vom 26. Mai 2008 (VG 27 A 37.08) ein überwiegendes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht aus der damaligen Regelung des § 7 Abs. 3, 2.Hs MStV (in der Fassung des Gesetzes vom 29. März 2007 [GVBl Seite 131]) - wonach die Klage gegen Entscheidungen der Medienanstalt (ausnahmslos) keine aufschiebende Wirkung hat - herleiten konnte, weil der Gesetzgeber ausweislich der damaligen Gesetzesbegründung mit der Regelung lediglich den sofortigen Vollzug zur Lizenzierungs- und Frequenzbelegungsentscheidungen ermöglichen wollte (vgl. Beschluss a.a.O., Seite 4 des amtlichen Umdrucks).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2010 - 27 L 355.10
    Unter diesem Aspekt hat das BVerfG etwa den Verleger eines Buches (BVerfGE 30, 173 [191]) die Grundrechtsträgerschaft aus Art. 5 Abs. 3 GG zuerkannt (krit. dazu: Scholz in Maunz-Dürig, GG, 4 d) dd) zu Art. 5 Abs. 3).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2010 - 27 L 355.10
    Dass der Schutz der Jugend aufgrund des in Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG verbrieften elterlichen Erziehungsrechts und aufgrund des Rechts der Kinder und Jugendlichen auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG Verfassungsrang hat, hat das BVerfG wiederholt - auch in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung vom 27. November 1990 (1 BvR 402/87 - Mutzenbacher -) - festgestellt (a.a.O., Juris Rn. 32 ff).
  • VG Hamburg, 04.01.2012 - 4 K 262/11

    Beanstandungs- und Untersagungsverfügung wegen Verstoßes seines Internetangebotes

    (a) Ob ein Angebot im Sinne von § 5 Abs. 1 JMStV geeignet ist, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar; ein Beurteilungsspielraum kommt insoweit weder der Beklagten noch der KJM zu (VGH München, Urt. v. 23.3.2011, NJW 2011, 2678; VG Berlin, Beschl. v. 16.12.2010, 27 L 355.10, juris; VG Münster, Urt. v. 12.2.2010, 1 K 1608/09, juris).

    Auch wenn der KJM für diese Bewertung kein Beurteilungsspielraum zukommt, ist ihre Äußerung und Entscheidung jedoch als sachverständige Äußerung eines unabhängigen (vgl. § 14 Abs. 6 Satz 1 JMStV) und sachverständigen (§ 14 Abs. 3 Satz 1 JMStV) Gremiums anzusehen, die als sachverständige Aussage zu begreifen ist und im gerichtlichen Verfahren nur mit dem gleichen Aufwand in Frage gestellt werden kann, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Äußerungen zu erschüttern (VGH München, Urt. v. 23.3.2011, NJW 2011, 2678; VG Berlin, Beschl. v. 16.12.2010, 27 L 355.10; Urt. v. 28.1.2009, VG 27 A. 61.07, beide in juris).

    Ist die Bewertung der KJM in diesem Sinn nicht in Frage gestellt, so ist dem Gericht verwehrt, seine eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung der KJM zu setzen, vielmehr hat und darf das Gericht von der Richtigkeit der Bewertung durch das sachverständige Gremium ausgehen (VGH München, a.a.O.; VG Berlin, Beschl. v. 16.12.2010, a.a.O.).

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