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   VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09   

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VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09 (https://dejure.org/2011,18939)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.03.2011 - 10 K 299.09 (https://dejure.org/2011,18939)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. März 2011 - 10 K 299.09 (https://dejure.org/2011,18939)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 128.09

    Emissionsberechtigungen; Veräußerungskürzung bei Stromproduzenten rechtens

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09
    Die Veräußerung der Zertifikate dient ihrerseits der Steigerung der Allokationseffizienz und der Abschöpfung des mit der Emissionsgenehmigung einhergehenden Sondervorteils (vgl. hierzu im Einzelnen die Urteile der Kammer vom 13. April 2010 - VG 10 K 27.09 und VG 10 K 128.09; vgl. ferner Körner/v. Schweinitz, TEHG, § 18 ZuG 2007 Rn. 28 ff.; Sacksofsky, Rechtliche Möglichkeiten des Verkaufs von Emissionsberechtigungen, S. 22 ff.; Martini/Gebauer, ZUR, 2007, 225, 227 ff.).

    Wie die Kammer in den genannten und den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Urteilen vom 13. April 2010 (VG 10 K 27.09, UA S. 31 ff., VG 10 K 128.09, UA S. 9 ff.) im Einzelnen dargelegt hat, handelt es sich bei den Erlösen aus der Veräußerung der Emissionsberechtigungen nicht um Steuern oder Sonderabgaben (im engeren Sinne).

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09
    Die Veräußerung der Zertifikate dient ihrerseits der Steigerung der Allokationseffizienz und der Abschöpfung des mit der Emissionsgenehmigung einhergehenden Sondervorteils (vgl. hierzu im Einzelnen die Urteile der Kammer vom 13. April 2010 - VG 10 K 27.09 und VG 10 K 128.09; vgl. ferner Körner/v. Schweinitz, TEHG, § 18 ZuG 2007 Rn. 28 ff.; Sacksofsky, Rechtliche Möglichkeiten des Verkaufs von Emissionsberechtigungen, S. 22 ff.; Martini/Gebauer, ZUR, 2007, 225, 227 ff.).

    Wie die Kammer in den genannten und den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Urteilen vom 13. April 2010 (VG 10 K 27.09, UA S. 31 ff., VG 10 K 128.09, UA S. 9 ff.) im Einzelnen dargelegt hat, handelt es sich bei den Erlösen aus der Veräußerung der Emissionsberechtigungen nicht um Steuern oder Sonderabgaben (im engeren Sinne).

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09
    Eine unechte Rückwirkung bzw. eine tatbestandliche Rückanknüpfung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfGE 122, 374, 394; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl., Art. 20 Rn. 69).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09
    Des Weiteren ging es bei der Regelung des § 12 Abs. 1 ZuG 2012 ebenso wie bei derjenigen des § 12 Abs. 5 ZuG 2007 (hierzu BVerfGE 118, 79, 105) nicht um die Motivation zu zukünftigen Investitionen, sondern um die Honorierung für Vergangenes.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09
    So hat das Bundesverfassungsgericht die Verkürzung einer befristeten Steuervergünstigung für die Zukunft weder als echte noch als unechte Rückwirkung qualifiziert, sie dann jedoch an den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung gemessen (BVerfG, Beschluss vom 23. März 1971 - 2 BvL 17/69 -, BVerfGE 30, 392, 404; ebenso etwa Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl., Art. 20 Rn. 69; weitergehend jedoch Maurer, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band IV, 3. Aufl., § 79 Rn. 80, der die Maßstäbe für eine echte Rückwirkung angelegt wissen will).
  • VG Berlin, 23.02.2011 - 10 K 266.09

    Zuteilung von Emissionshandelsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09
    Die Kammer hat sich dem in ihren Urteilen vom 23. Februar 2011 in den Verfahren VG 10 K 274.09 und VG 10 K 266.09, die Strom und Wärme produzierende Anlagen der Energiewirtschaft betrafen, nicht angeschlossen und es für ausreichend erachtet, dass hinsichtlich der Gesamtheit der Produkte einer bzw. aller vergleichbaren Anlagen eine Produktionssteigerung um mindestens 10 Prozent vorliegt.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09
    Daran gemessen führt die Einführung der Veräußerungskürzung auch für Anlagen, die dem Anwendungsbereich des § 12 Abs. 1 Satz 5 ZuG 2007 unterfallen, weder zu einer Verletzung des im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verankerten Grundsatzes des Vertrauensschutzes noch zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Eigentumsgrundrechtes der Klägerin (zum Verhältnis beider Rechte zueinander vgl. BVerfGE 72, 200, 247 ff.; Jarass, a. a. O. Rn. 75):.
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09
    Da der Umfang der Änderung des Kürzungsfaktors bislang noch nicht feststeht, hat sich die Kammer nicht in der Lage gesehen, die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. Dezember 2010 (BVerwG 7 C 23.09) für Verpflichtungsklagen auf Mehrzuteilung von Emissionsberechtigungen grundsätzlich geforderte Spruchreife herzustellen und eine konkrete Zahl zuzuteilender Emissionsberechtigungen zu bestimmen.
  • VG Berlin, 23.02.2011 - 10 K 274.09

    Zuteilung von Treibhausgasemissionsberechtigungen und Mehrproduktion

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09
    Die Kammer hat sich dem in ihren Urteilen vom 23. Februar 2011 in den Verfahren VG 10 K 274.09 und VG 10 K 266.09, die Strom und Wärme produzierende Anlagen der Energiewirtschaft betrafen, nicht angeschlossen und es für ausreichend erachtet, dass hinsichtlich der Gesamtheit der Produkte einer bzw. aller vergleichbaren Anlagen eine Produktionssteigerung um mindestens 10 Prozent vorliegt.
  • EuGH, 08.04.2008 - C-503/07

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 299.09
    Die Emissionshandelsrichtlinie gewährt eine Garantie für Anlagenbetreiber, dass auf sie eine bestimmte Zuteilungsmethode angewandt wird oder dass sie gar eine bestimmte Anzahl von Emissionsberechtigungen erhalten, nicht (EuGH, Beschluss vom 8. April 2008, Rs. C-503/07 P, Saint-Gobain Glass Deutschland, Rn. 76).
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08

    Anrechenbarkeit von Zeiten gleichwertiger Tätigkeiten als Lehrer an öffentlichen

  • VG Berlin, 25.05.2011 - 10 K 287.10

    Verpflichtung zur Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

    Die Kammer hat sich trotz der Gebundenheit des Anspruchs auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen für berechtigt angesehen, die Beklagte lediglich zur Neubescheidung zu verpflichten in Fällen, in denen die Berechnung des konkreten Zuteilungsanspruchs von der Berechnung des Kürzungsfaktors nach § 4 Abs. 3 und § 20 ZuG 2012 abhängt und dem Gericht mangels hinreichender Informationen und im Hinblick auf etwaige erst später erkannte systematische Fehler der Behörde, die weitere Auswirkungen auf die Kürzungsfaktoren hätten, untunlich erschien (vgl. zuletzt etwa das Urteil vom 17. März 2011 - VG 10 K 299.09 -, S. 16 des UA).
  • VG Berlin, 28.02.2013 - 10 L 69.13

    Emissionshandel - Zuteilung nach dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz 2004

    Soweit sie Zuteilungsanträge unter Angabe von Mindestzuteilungsmengen für zulässig hält, hat die Kammer schon in ihren Urteilen vom 17. März 2011 - VG 10 K 299.09 - und vom 31. Mai 2012 - VG 10 K 339.09 - jeweils mit eingehender Begründung dargelegt, dass dies jedenfalls dann unzulässig ist, wenn die begehrte Zuteilung Einfluss auf einen der im Gesetz vorgesehenen Kürzungsfaktoren haben kann, wie es hier hinsichtlich der Kürzung nach § 4 Abs. 3 ZuG 2012 der Fall ist.
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