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   VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07   

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VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07 (https://dejure.org/2010,30626)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.05.2010 - 35 A 529.07 (https://dejure.org/2010,30626)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 35 A 529.07 (https://dejure.org/2010,30626)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Würzburg, 18.05.2009 - W 5 K 07.920

    Verbot der Annahme und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07
    Diesen Erwägungen schließt sich die Kammer vorliegend an (ebenso - auch für den Bereich der Sportwettvermittlung - VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2009 - W 5 K 07.920 -, zitiert nach juris, Rn. 17 f.).

    Denn bei dem fraglichen Bescheid handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt, der seine untersagende Regelungswirkung auf unabsehbare Zeit entfaltet, dem Kläger mit anderen Worten bis in alle Zukunft verbietet, zumindest am betreffenden Standort Sportwetten zu vermitteln (andere Ansicht VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2009 - W 5 K 07.920 -, zitiert nach juris, Rn. 14, sowie VG München, Urteil vom 27. November 2008 - M 22 K 07.5936 -, zitiert nach juris, Rn. 25, die von einer [faktischen] Erledigung der Untersagungsverfügung durch dauerhafte Geschäftseinstellung ausgehen) .

  • VG Berlin, 13.11.2008 - 35 A 577.07

    Untersagungsverfügung hinsichtlich des Vermittelns von Sportwetten im Land Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07
    Gleichwohl kann die Untersagungsverfügung nicht auf die Nichterfüllung der Erlaubnispflicht des § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV (und damit die Unerlaubtheit des Glücksspiels nach § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV) gestützt werden, da diese Erlaubnispflicht in der erforderlichen Zusammenschau mit § 5 S. 1 AG GlüStV i.V.m. § 10 Abs. 2 und Abs. 5 GlüStV und dem dort konstituierten sog. Sportwettenmonopol des Landes Berlin gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt und die Untersagungsverfügung gegen einen Drittstaatsangehörigen mangels Geeignetheit ermessensfehlerhaft ist (dazu VG Berlin, Urteile vom 13. November 2008 - VG 35 A 577.07 -, vom 4. Dezember 2008 - VG 35 A 16.07 -, beide zitiert nach juris, und vom 28. Januar 2010 - VG 35 A 176.07 -).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung;

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07
    Die Untersagungsverfügung hat sich vorliegend allerdings "auf andere Weise" im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG i.V.m. § 1 VwVfG Bln erledigt, weil die im betreffenden Klageverfahren abgegebenen Erledigungserklärungen aus der übereinstimmenden Annahme resultierten, der Verwaltungsakt sei obsolet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 11/97 -, NVwZ 1998, S. 729, 730).
  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07
    Nach dem oben Gesagten (s. B.1. ) kann damit auch die Zwangsmittelverfügung keinen Bestand haben (hingewiesen sei an dieser Stelle auch auf BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 1 C 5/02 -, zitiert nach juris, Rn. 28 f., welches wegen der "Titelfunktion" des Grundverwaltungsaktes das Fortbestehen von Zwangsgeldern bei gegenstandslos gewordener Grundverfügung insgesamt in Frage stellt: "Wird das [...] -verbot [...] gegenstandslos, entfällt der "Titel", dessen Einhaltung und Erfüllung im Wege des Verwaltungszwangs das Zwangsgeld - präventiv - mit Wirkung für die Zukunft erzwingen soll. Eine Vollstreckung bereits festgesetzter Zwangsgelder kann dann keine Beugewirkung mehr entfalten.").
  • VG Berlin, 04.12.2008 - 35 A 16.07

    Verbot der Vermittlung privater Sportwetten

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07
    Gleichwohl kann die Untersagungsverfügung nicht auf die Nichterfüllung der Erlaubnispflicht des § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV (und damit die Unerlaubtheit des Glücksspiels nach § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV) gestützt werden, da diese Erlaubnispflicht in der erforderlichen Zusammenschau mit § 5 S. 1 AG GlüStV i.V.m. § 10 Abs. 2 und Abs. 5 GlüStV und dem dort konstituierten sog. Sportwettenmonopol des Landes Berlin gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt und die Untersagungsverfügung gegen einen Drittstaatsangehörigen mangels Geeignetheit ermessensfehlerhaft ist (dazu VG Berlin, Urteile vom 13. November 2008 - VG 35 A 577.07 -, vom 4. Dezember 2008 - VG 35 A 16.07 -, beide zitiert nach juris, und vom 28. Januar 2010 - VG 35 A 176.07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2006 - 9 L 37.05

    Vorverfahren, Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, Kostenfestsetzung,

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07
    Ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren im Einzelfall zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist (§ 162 Abs. 2 S. 2 VwGO), muss aus Sicht einer verständigen Partei und nicht nach den objektiven Maßstäben beurteilt werden, die einer rechts- und sachkundigen Person zur Verfügung stehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 9 L 37.05 -, zitiert nach juris m.w.N.).
  • VG Berlin, 13.11.2008 - 35 A 17.07

    Untersagung der Sportwettenvermittlung: unverhältnismäßige Beschränkung der

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07
    Die Entscheidung konnte ohne weitere Sachverhaltsaufklärung ergehen; eine Beiladung des österreichischen Wettanbieters war weder nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendig noch nach § 65 Abs. 1 VwGO geboten (vgl. dazu ausführlich VG Berlin, Urteil vom 13. November 2008 - VG 35 A 17.07 -, zitiert nach juris, Rn. 60 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 11 ME 478/08

    Rechtsmittel in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen eine

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07
    Kontrovers diskutiert wird dagegen die Frage, ob bei der besonderen Konstellation einer vor Eintritt der Bestandskraft erledigten Grundverfügung eine andere Betrachtungsweise geboten sein könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2009 - 11 ME 478/08 -, zitiert nach juris, Rn. 34, mit entsprechenden Nachweisen).
  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.5936

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung in einer

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2010 - 35 A 529.07
    Denn bei dem fraglichen Bescheid handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt, der seine untersagende Regelungswirkung auf unabsehbare Zeit entfaltet, dem Kläger mit anderen Worten bis in alle Zukunft verbietet, zumindest am betreffenden Standort Sportwetten zu vermitteln (andere Ansicht VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2009 - W 5 K 07.920 -, zitiert nach juris, Rn. 14, sowie VG München, Urteil vom 27. November 2008 - M 22 K 07.5936 -, zitiert nach juris, Rn. 25, die von einer [faktischen] Erledigung der Untersagungsverfügung durch dauerhafte Geschäftseinstellung ausgehen) .
  • VG Lüneburg, 26.02.2015 - 2 A 190/13

    Dürftigkeitseinrede; Ersatzvornahme; Kostenbescheid; Nachlassverbindlichkeit;

    Da somit vorliegend keine Erledigung der Grundverfügung eingetreten ist, sind auch die weiteren, vom Kläger zitierten gerichtlichen Entscheidungen (VGH München, Beschl. v. 18.10.1993 - 24 B 93.92 - NVwZ-RR 1004, 548; VG Berlin, Urt. v. 17.05.2010 - 35 A 529.07 - VG Würzburg, Urt. v. 18. Mai 2009 - W 5 K 07.920 -, letztere jeweils zit. n. Juris), wonach im Falle der Erledigung der Grundverfügung eine "bloß summarische Überprüfung" derselben im Vollstreckungsverfahren zu erfolgen habe, nicht auf die hier vorliegende Fallkonstellation übertragbar.
  • VG Berlin, 17.09.2010 - 16 K 320.09

    Wirtschaftsprüfungspraxis; anlassunabhängige Sonderuntersuchung; Auswahlkriterium

    Diese (nicht-reversible) Informationserlangung durch Dritte führt zumindest in Verbindung mit dem Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 27. August 2010 zur Erledigung der Informationspflicht auf andere Weise gem. § 43 Abs. 2 VwVfG (zum letzteren Aspekt der Erledigung, wenn beide Seiten die Verpflichtung als obsolet ansehen und dies im gerichtlichen Verfahren deutlich zum Ausdruck gebracht haben: VG Berlin, Urteil vom 17. Mai 2010 - 35 A 529.07 -, zitiert nach juris, Rn. 27).
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