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   VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20   

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VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20 (https://dejure.org/2020,16848)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.06.2020 - 4 L 171.20 (https://dejure.org/2020,16848)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 4 L 171.20 (https://dejure.org/2020,16848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 40 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    VwGO §§ 40, 123
    Kein öffentlich-rechtlicher Nutzungsanspruch für einen Markthallenstand nach Kündigung des (Gewerbe-)Mietvertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkungen für die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
    Die Beschränkungen, die das BVerwG für die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen in der sog. "Weihnachtsmarkt-Entscheidung" (Urteil vom 27. Mai 2009 - BVerwG 8 C 10.08 ) aufgestellt hat, galten nicht für die Entwidmung der Markthalle XI (Marheineke-Halle) in Berlin-Kreuzberg im Jahre 1970.

    Ihr obliegt vielmehr die Sicherung und Wahrung ihres Aufgabenbereichs, um eine wirkungsvolle Selbstverwaltung und Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - BVerwG 8 C 10.08 - juris Rn. 29 f.; VGH Kassel, Urteil vom 4. März 2010 - 8 A 2613/09 - juris Rn. 30).

  • VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14

    Einziehung eines Nordseehafens

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
    Nach den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der öffentlichen Sachen kann die öffentliche Zweckbestimmung einer Sache durch Widmung durch einen entsprechenden Rechtsakt wieder aufgehoben werden (actus contrarius, vgl. hierzu Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 3. Auflage 1998 S. 56; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 19. Mai 2015 - 3 A 165/14 -, Rn. 90, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1998 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96 - NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17/3 M 105.17 -, juris Rn. 2, und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
    Ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorliegt, bestimmt sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - BVerwG 6 B 10.07 - Rn. 4; Beschluss der Kammer vom 18. Februar 2020 - VG 4 L 32/20 - Rn. 2, jeweils juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15

    Beschwerde; Rechtsweg; Zwei-Stufen-Lehre; Zugang zu einer bestimmten öffentlichen

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
    Eines die öffentlich-rechtliche Zulassung beseitigenden "actus contrarius" bedarf es dazu nicht; der ursprüngliche (ausdrücklich oder konkludent erlassene) Zugangs-Verwaltungsakt stellt keine Dauerregelung dar, sondern hat sich mit dem einmal erfolgten Abschluss der zivilrechtlichen Nutzungsvereinbarung erledigt (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 4 CE 19.176 -, Rn. 3; ebenso für den Fall, dass sich die angeführten zivilrechtlichen Beendigungsgründe auf Umstände im Zusammenhang mit dem vertraglichen Nutzungsverhältnis beschränken: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - OVG 6 L 34.15 -, jeweils juris).
  • VG Berlin, 18.02.2020 - 4 L 32.20

    Ordentlicher Rechtsweg für Streitigkeiten im Vergabeverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
    Ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorliegt, bestimmt sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - BVerwG 6 B 10.07 - Rn. 4; Beschluss der Kammer vom 18. Februar 2020 - VG 4 L 32/20 - Rn. 2, jeweils juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 4 CE 19.176

    Gemeindliche Zugangsregelung zu einer öffentlichen Einrichtung

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
    Eines die öffentlich-rechtliche Zulassung beseitigenden "actus contrarius" bedarf es dazu nicht; der ursprüngliche (ausdrücklich oder konkludent erlassene) Zugangs-Verwaltungsakt stellt keine Dauerregelung dar, sondern hat sich mit dem einmal erfolgten Abschluss der zivilrechtlichen Nutzungsvereinbarung erledigt (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 4 CE 19.176 -, Rn. 3; ebenso für den Fall, dass sich die angeführten zivilrechtlichen Beendigungsgründe auf Umstände im Zusammenhang mit dem vertraglichen Nutzungsverhältnis beschränken: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - OVG 6 L 34.15 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1998 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96 - NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17/3 M 105.17 -, juris Rn. 2, und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1998 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96 - NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17/3 M 105.17 -, juris Rn. 2, und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 27.11.2018 - 3 L 2854/18

    Umstrukturierung des Düsseldorfer Großmarktes vorerst gestoppt

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
    Nichts anderes folgt aus dem von der Antragstellerin angeführten Beschluss des VG Düsseldorf vom 27. November 2018 (- 3 L 2854/18 -, juris), mit dem das Gericht den unter Berufung auf die Privatisierung des bislang hoheitlich betriebenen Großmarktes erfolgten Widerruf der Zuweisung dortiger Standplätze vorerst beanstandet hatte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2019 - 1 S 73.19

    Kein Weihnachtszirkus auf dem Parkplatz vor dem Olympiastadion

  • VGH Hessen, 04.03.2010 - 8 A 2613/09

    "Privatisierung" eines kommunalen Weihnachtsmarktes

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • VG Düsseldorf, 13.10.2022 - 3 K 7947/21

    Klage gegen Auflösung des Düsseldorfer Großmarktes erfolgreich

    An dieser für den seinerzeitigen Zeitpunkt im dritten Quartal des Jahres 2018 vorgenommenen Einstufung hält die Kammer ungeachtet vereinzelter Kritik in der Rechtsprechung, vgl. den stark von hauptstädtischem Impetus getragenen Beschluss des VG Berlin vom 17. Juni 2020 - 4 L 171/20 -, juris, Rn. 24, und insbesondere auch angesichts des Vorbringens der Beklagten für den jetzt maßgeblichen Zeitpunkt im zweiten Halbjahr des Jahres 2021 (und darüber hinaus bis zum aktuellen Datum) fest.
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