Rechtsprechung
VG Berlin, 17.12.2007 - 37 A 26.07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung von Kindertagesstättenbeiträgen gegenüber Eltern i.S.d. Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes (TKBG); Ausgestaltung der Schulpflicht für ein sog. Antrags-Kind; Voraussetzungen der Kostenfreiheit des letzten Kitajahres in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Kostenfreies Kitajahr nur für regulär schulpflichtige Kinder
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kostenfreies Kitajahr nur für regulär schulpflichtige Kinder - Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.12.2007 - 37 A 26.07
- VG Berlin, 07.02.2008 - 37 A 26.07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2007 - 37 A 26.07
Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (BVerfGE 87, 234 ff [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87] ; BVerfGE 103, 310 ff. [BVerfG 04.04.2001 - 2 BvL 7/98] ). - BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2007 - 37 A 26.07
Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (BVerfGE 87, 234 ff [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87] ; BVerfGE 103, 310 ff. [BVerfG 04.04.2001 - 2 BvL 7/98] ). - BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 9.87
Familiengeld - Gleichheitssatz - Einkommensermittlung - Betriebsausgaben - …
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2007 - 37 A 26.07
Der Gesetzgeber darf also im Bereich der Massenverwaltung - wie hier - zu Gunsten eines praktikablen Verwaltungsverfahrens in weitem Umfang typisieren und generalisieren, auch wenn dies zu Lasten der Einzelfallgerechtigkeit geht ( BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 9.87 - - Gerichtsbescheid der 8. Kammer vom 10. Mai 1996 - VG 8 A 512.93 -). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85
Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2007 - 37 A 26.07
Die Gerichte haben - sofern eine Ungleichbehandlung keine Auswirkungen auf grundrechtlich gesicherte Freiheiten hat - sozialpolitische Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind ( Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. Februar 1994, 1 BvR 1237/85 , zitiert nach [...], Rdnr. 39). - BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2007 - 37 A 26.07
Bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird als andere, obwohl zwischen ihnen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (st. Rspr., vgl. statt aller Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 1998, 1 BvR 178/97 , DVBl. 1998, S. 699, 700 m.w.N.).
- VG Köln, 12.04.2013 - 19 K 1768/12
Rechtliche Ausgestaltung der Beitragsfreiheit für das gesamte letzte …
Danach erscheint es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber Kinder, die aufgrund ihrer Entwicklung und der Einschätzung ihrer Eltern vorzeitig eingeschult werden und deshalb nicht gleichermaßen förderbedürftig erscheinen, von der Freistellungsregelung ausnimmt, zumal auch diese durch den Besuch der Schule eine - jedenfalls zum größten Teil - beitragsfreie staatliche Betreuung erhalten und die vorzeitige Einschulung eines Kann-Kindes letztlich auf einer freien Entscheidung der Erziehungsberechtigten beruht, vgl. - zum Landesrecht in Berlin - VG Berlin, Urteile vom 17.12.2007 - 37 A 26.07 und 37 A 86.07 - juris. - VG Köln, 17.05.2013 - 19 K 6909/11
Anspruch auf Befreiung von Elternbeiträgen für die Unterbringung eines Kindes in …
Danach erscheint es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber Kinder, die aufgrund ihrer Entwicklung und der Einschätzung ihrer Eltern vorzeitig eingeschult werden und deshalb nicht gleichermaßen förderbedürftig erscheinen, von der Freistellungsregelung ausnimmt, zumal auch diese durch den Besuch der Schule eine - jedenfalls zum größten Teil - beitragsfreie staatliche Betreuung erhalten und die vorzeitige Einschulung eines Kann-Kindes letztlich auf einer freien Entscheidung der Erziehungsberechtigten beruht, vgl. - zum Landesrecht in Berlin - VG Berlin, Urteile vom 17.12.2007 - 37 A 26.07 und 37 A 86.07 - juris.