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   VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09   

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VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09 (https://dejure.org/2011,22229)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.02.2011 - 10 K 30.09 (https://dejure.org/2011,22229)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 10 K 30.09 (https://dejure.org/2011,22229)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
    Hinsichtlich all dieser Punkte verweise die Klägerin auf ihre Ausführungen im Verfahren gleichen Rubrums VG 10 K 27.09.

    Hinsichtlich der weiteren von der Klägerin vorsorglich erhobenen Rügen verweise die Beklagte - ebenso wie die Klägerin - auf ihren Vortrag im Verfahren VG 10 K 27.09.

    Wie die Kammer im Urteil gleichen Rubrums vom 13. April 2010 (VG 10 K 27.09, UA S. 28 f.) im Einzelnen dargelegt hat, verlangt diese Vorgabe nicht, dass bei jeder einzelnen Zuteilung das individuelle Emissionsminderungspotential der jeweiligen Anlage berücksichtigt wird.

    Die hiergegen erhobenen und im Verfahren gleichen Rubrums VG 10 K 27.09 näher erläuterten Einwände der Klägerin greifen nicht durch.

    Auch insoweit kann zur Vermeidung von Wiederholungen zum einen auf die grundsätzlichen Ausführungen der Kammer im Urteil vom 13. April 2010 (a. a. O. S. 46 ff. der UA) Bezug genommen werden, an denen sie auch insoweit festhält, und zum anderen auf die Darlegungen zum unionsrechtlichen Gleichheitssatz (oben zu 3.2).

    Im Übrigen verweist die Kammer auch insoweit auf ihre Ausführungen in genanntem Urteil vom 13. April 2010 (a. a. O. S. 45 ff.).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
    Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, einen wirksamen Grundrechtsschutz gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, wird eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, insoweit allerdings nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, als das Gemeinschaftsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, BVerfGE 118, 79, 95 m. w. Nw.).

    Dem Gesetzgeber sind desto engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann; die gerechteste und zweckmäßigste Lösung zu treffen, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG vom Gesetzgeber indes auch in diesen Fällen nicht (Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, BVerfGE 118, 79, 100, 107, 112 zu § 12 ZuG 2007).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Kürzungen nach §§ 5 und 4 Abs. 4 ZuG 2007 im Umfang der Kürzung einen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht und die Berufsausübungsfreiheit angenommen, der im Rahmen der Prüfung des Art. 3 Abs. 1 GG zu berücksichtigen und durch sachliche Gründe zu rechtfertigen sei (BVerfGE 118, 79, 107).

    Schafft der Gesetzgeber durch die gezielte Belastung des Schadstoffausstoßes einen Anreiz dafür, ein ökologisch unerwünschtes Verhalten einzuschränken, ist er durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht gehindert, besonders problematischen Wettbewerbssituationen durch Vergünstigungen für die davon betroffenen Unternehmen Rechnung zu tragen (BVerfGE 118, 79, 102 m. w. Nw.).

  • VG Berlin, 23.02.2011 - 10 K 266.09

    Zuteilung von Emissionshandelsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
    Die Kammer hat sich dem in ihren Urteilen vom 23. Februar 2011 in den Verfahren VG 10 K 274.09 und VG 10 K 266.09, die Strom und Wärme produzierende Anlagen der Energiewirtschaft betrafen, nicht angeschlossen und es für ausreichend erachtet, dass hinsichtlich der Gesamtheit der Produkte einer bzw. aller vergleichbaren Anlagen eine Produktionssteigerung um mindestens 10 Prozent vorliegt.

    Zum Zeitpunkt der Entscheidung im hiesigen Verfahren war der Kammer indes der erst in den später entschiedenen Verfahren VG 10 K 274.09 und VG 10 K 266.09 erkannte Rechtsirrtum der Beklagten nicht bekannt, so dass er noch nicht berücksichtigt werden konnte.

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich ferner nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfG, Urteil - des 2. Senats - vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1, 2/07, 1, 2/08 -, BVerfGE 122, 210, 230).

    3 Abs. 1 GG erlaubt des Weiteren, einen Systemwechsel in einzelnen Schritten zu vollziehen, sofern die Einbettung in ein nach und nach zu verwirklichendes neues Grundkonzept vorliegt (vgl. zuletzt etwa BVerfGE 122, 210, 242).

  • VG Berlin, 23.02.2011 - 10 K 274.09

    Zuteilung von Treibhausgasemissionsberechtigungen und Mehrproduktion

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
    Die Kammer hat sich dem in ihren Urteilen vom 23. Februar 2011 in den Verfahren VG 10 K 274.09 und VG 10 K 266.09, die Strom und Wärme produzierende Anlagen der Energiewirtschaft betrafen, nicht angeschlossen und es für ausreichend erachtet, dass hinsichtlich der Gesamtheit der Produkte einer bzw. aller vergleichbaren Anlagen eine Produktionssteigerung um mindestens 10 Prozent vorliegt.

    Zum Zeitpunkt der Entscheidung im hiesigen Verfahren war der Kammer indes der erst in den später entschiedenen Verfahren VG 10 K 274.09 und VG 10 K 266.09 erkannte Rechtsirrtum der Beklagten nicht bekannt, so dass er noch nicht berücksichtigt werden konnte.

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
    Das Grundrecht erfasst vielmehr nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, NVwZ 2009, 1426, 1428 m. w. Nw. zur Rspr. des BVerfG).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Beschluss vom 27, Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272, 300f.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG geht insofern hinsichtlich bereits vor Inkrafttreten des TEHG in Betrieb befindlicher Anlagen nicht über die Rechte der Anlagenbetreiber aus Art. 14 Abs. 1 GG hinaus, weil Vertrauen in den Fortbestand der Nutzungsmöglichkeiten des Anlageneigentums insofern nicht in Rede steht (vgl. zum Gemeinschaftsrecht BVerwGE 124, 47, 62).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 33.07

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilungsregel; Bestandsanlage;

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
    Wie die Kammer im Urteil vom 13. April 2010 im Einzelnen dargelegt hat (a. a. O. S. 42 ff.), wäre eine Verletzung des Eigentumsrechtes des Betreibers einer Bestandsanlage erst dann anzunehmen, wenn der Anspruch auf kostenlose Zuteilung von Berechtigungen nicht mehr ausreichend wäre, um den durch die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen (§ 6 Abs. 1 TEHG) begründeten Eingriff angemessen auszugleichen (vgl. zum ZuG 2007 BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 33/07 -, BVerwGE 129, 328, 344 Rn. 46).
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2009; 1 BvR 3151/07, S. 18 ff. der Beschlussabschrift) war der Beklagten hinsichtlich der gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der in der ersten Handelsperiode vorgenommenen anteiligen Kürzung gemäß § 4 Abs. 4 ZuG 2007 ein Beurteilungsspielraum einzuräumen.
  • EuG, 07.11.2007 - T-374/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE UNVEREINBARKEIT DER

  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 6.07

    Emissionshandel; Ziegelherstellung; prozessbedingte Emission; Verbrennung;

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

  • VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 110.09

    Verpflichtung zur kostenlosen Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

    Daher ist die Regelung so zu lesen, dass die Anlagen i. S. d. Anhangs 1 gesondert genehmigungsbedürftig "wären" (vgl. Körner, in: Körner/Vierhaus, TEHG § 2 Rn. 48; Rebentisch, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band 8, Stand 10/2006, § 2 TEHG Rn. 3; vgl. auch Frenz, NVwZ 2006, 1095, 1096; Urteil der Kammer vom 18. Februar 2011 - VG 10 K 30.09).

    Einen solchen Verstoß rügt die Klägerin auch nicht, weshalb insoweit auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 18. Februar 2011 ( VG 10 K 30.09, juris Rn. 79 ff.) verwiesen werden kann.

    Sie ist an nationalem Verfassungsrecht zu messen (vgl. hierzu das Urteil der Kammer vom 18. Februar 2011, a. a. O. Rn. 112).

  • VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09

    Verpflichtung zur kostenlosen Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

    Auch die Begründung des Bescheides (zu ihrer Berücksichtigungsfähigkeit vgl. das Urteil der Kammer vom 18. Februar 2011 - VG 10 K 30.09) lässt keinesfalls den Schluss zu, die Immissionsschutzbehörde habe den 15. März 2004 als Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage festschreiben wollen.
  • VG Berlin, 20.06.2012 - 10 L 64.12

    Immissionsschutzrechtlich nicht gesondert genehmigte Einrichtungen zur Erzeugung

    Da die 'Bestandsanlage' vor dem 31. Dezember 2002 in Betrieb genommen worden ist, unterfällt sie nach summarischer Prüfung nicht dem Anwendungsbereich des für Neuanlagen geltenden § 9 ZuG 2012, sondern demjenigen des § 7 ZuG 2012 (und im Übrigen auch nicht demjenigen des § 6 ZuG 2012; vgl. hierzu im Einzelnen das Urteil der Kammer vom 18. Februar 2011 - VG 10 K 30.09).
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