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   VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14   

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VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14 (https://dejure.org/2015,7394)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.02.2015 - 2 K 48.14 (https://dejure.org/2015,7394)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 2 K 48.14 (https://dejure.org/2015,7394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 3 Nr 3b UIG, § 3 Abs 1 UIG, § 8 Abs 1 S 1 Nr 1 UIG, § 8 Abs 1 S 1 Nr 2 UIG, § 8 Abs 2 Nr 2 UIG
    Herausgabe ungeschwärzter Informationen über einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der CO2-Grenzwerte für neue Personenkraftwagen

  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Internationale Beziehungen

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Interessenabwägung - Begriffsbestimmung - Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) - Internationale Beziehungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Internationale Beziehungen, Begriffsbestimmung

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14
    Dabei kann offen bleiben, ob der Begriff der Emissionen auf die von einer ortsfesten Anlage ausgehende Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden beschränkt ist (so BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 7 C 2.09 -, juris Rn. 42 ff.), oder ob allein maßgeblich ist, dass die Information einen hinreichend unmittelbaren Bezug zu Emissionen in die Umwelt aufweist, was dann anzunehmen ist, wenn sich aus der Information "Identität" und "Menge" der Emission ergibt (so EuG, Urteil vom 8. Oktober 2013 - T-545/11 - Glyphosat -, juris Rn. 53 ff., 59, nicht rechtskräftig).

    Vielmehr gilt dies auch, wenn die offengelegte Information ihrerseits Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O., juris Rn. 55).

    Diese Einschätzung ist Ergebnis einer auf die Zukunft bezogenen Beurteilung und damit notwendigerweise mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O., juris Rn. 58 f.; OVG Koblenz, Urteil vom 6. September 2012 - 8 A 10096.12 -, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14
    Die Informationen sind deshalb nur dann geschützt, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 -, juris Rn. 26).

    Die Beratungen sind auch vertraulich, was sich unmittelbar aus § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG ergibt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 - C-204/09 -, juris Rn. 60 ff., 65; BVerwG, Urteil vom 2. August 2012, a.a.O., juris Rn. 23 f., 30).

    Der Abschluss eines solchen Verfahrens bildet keine unüberwindbare zeitliche Grenze, sondern gehört zu den Kriterien, die im Rahmen der einzelfallbezogenen Prüfung zu würdigen sind (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012, a.a.O., juris Rn. 23 f., 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07

    Auskunftspflicht privatrechtlich handelnder juristischer Person des öffentlichen

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14
    Ob und ggf. welche Bedeutung eine Information für mögliche Konkurrenten hat oder inwieweit ihre Offenbarung die Marktposition des betroffenen Unternehmens zukünftig schwächen kann, lässt sich insbesondere anhand der Frage beurteilen, ob die Kenntnis bestimmter Daten Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie und/oder die Kostenkalkulation und Entgeltgestaltung des Unternehmens zulässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 -, juris Rn. 26).
  • EuGH, 14.02.2012 - C-204/09

    Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14
    Die Beratungen sind auch vertraulich, was sich unmittelbar aus § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG ergibt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 - C-204/09 -, juris Rn. 60 ff., 65; BVerwG, Urteil vom 2. August 2012, a.a.O., juris Rn. 23 f., 30).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14
    Er tritt hier auch nicht zu Zwecken des Wettbewerbs seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit auf, wie dies etwa bei einer bundesweiten Anzeigenkampagne der Fall wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Juni 1992 - I ZR 60/91 -, juris), sondern beschränkt sich auf eine wettbewerbsneutrale, nicht öffentliche Verbandstätigkeit im Rahmen der politischen Auseinandersetzung über die Revision der CO2-Verordnung (EG) Nr. 443/2009 und vertritt nur insoweit die Interessen seiner Mitglieder.
  • EuG, 08.10.2013 - T-545/11

    Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe / Kommission - Zugang zu Dokumenten

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14
    Dabei kann offen bleiben, ob der Begriff der Emissionen auf die von einer ortsfesten Anlage ausgehende Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden beschränkt ist (so BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 7 C 2.09 -, juris Rn. 42 ff.), oder ob allein maßgeblich ist, dass die Information einen hinreichend unmittelbaren Bezug zu Emissionen in die Umwelt aufweist, was dann anzunehmen ist, wenn sich aus der Information "Identität" und "Menge" der Emission ergibt (so EuG, Urteil vom 8. Oktober 2013 - T-545/11 - Glyphosat -, juris Rn. 53 ff., 59, nicht rechtskräftig).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 12 S 12.12

    Zugang zu Umweltinformationen im Vorfeld der Planfeststellung (Flughafen Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14
    Der Begriff der Umweltinformation im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG ist vielmehr weit auszulegen und umfasst auch Stellungnahmen im Rechtssetzungsverfahren, die geeignet sind, die abschließende Entscheidung des Gesetzgebers zu beeinflussen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2012 - OVG 12 S 12.12 - juris).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14
    Ein solches Interesse ist dann anzunehmen, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 2009,a.a.O., juris Rn. 50 und vom 28. Mai 2009 - 7 C 18.08 -, juris Rn. 12 f.; Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer Umweltrecht Band I, Stand: August 2014, § 9 UIG Rn. 20).
  • VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12

    Zum Anspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt auf Zugang zu Informationen, die im

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14
    Geschützt ist der interne Diskussionsprozess bis zur abschließenden Entscheidung (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Dezember 2013 - VG 2 K 249.12 -, juris, unter Verweis auf OVG Münster, Urteil vom 3. August 2010 - 8 A 283.08 -, juris Rn. 78, 89 und 90).
  • VG Berlin, 18.04.2018 - 11 K 216.17

    Gigaliner-Zulassung verstößt nicht gegen EU-Recht

    Die von den Lkw emittierten Abgase wirken sich darauf im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG aus (vgl. zu Kohlenstoffdioxidemissionen des Straßenverkehrs VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 -, juris, Rn. 31).
  • VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16

    Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu den Informationen über den sogenannten

    Zwar bildet der Abschluss eines solchen Verfahrens keine unüberwindbare zeitliche Grenze, sondern gehört zu den Kriterien, die im Rahmen der einzelfallbezogenen Prüfung zu würdigen sind (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rn. 23 f., 30; Urteil der Kammer vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rn. 47).

    Geschützt ist mithin der interne Diskussionsprozess bis zur abschließenden Entscheidung (Urteile der Kammer vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rn. 42 und vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 70).

  • VG Berlin, 19.12.2017 - 2 K 236.16

    Zugang zu Umweltinformationen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren als

    Danach dürfen Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte, ohne deren Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe überwiegt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rdn. 40 f., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2016 - OVG 12 N 20.15 - juris Rdn. 12).
  • VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16

    Zugang zu Umweltinformationen des Bundesministeriums im Zusammenhang mit dem

    Geschützt ist mithin der interne Diskussionsprozess bis zur abschließenden Entscheidung (Urteil der Kammer vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rdn. 42).

    Danach dürfen Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte, ohne deren Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe überwiegt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rdn. 40 f., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2016 - OVG 12 N 20.15 - juris Rdn. 12).

  • VG Frankfurt/Oder, 15.07.2021 - 5 K 486/20
    In diesem Sinne hat die Rechtsprechung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beispielhaft Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte benannt (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5.11 -, juris Rn. 182; VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 29 L 2945/19 -, juris Rn. 44; VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 K 48.14 -, juris Rn. 36).
  • VG Düsseldorf, 16.01.2023 - 29 K 4407/20

    IFG-Klage zu Gesprächen zu Datteln IV

    Zu einer solchen Konstellation vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 K 48.14 -, juris Rn. 48-49.
  • VG Cottbus, 18.08.2020 - 8 K 1121/17

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

    In diesem Sinne hat die Rechtsprechung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beispielhaft Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte benannt (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5.11 -, juris Rn. 182; VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 29 L 2945/19 -, juris Rn. 44; VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 K 48.14 -, juris Rn. 36).
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