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VG Berlin, 18.11.2010 - 15 K 241.09 V |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 32 Abs 3 AufenthG, § 32 Abs 4 AufenthG, § 82 Abs 3 AufenthG
Ablehnung eines Visumantrages eines ukrainischen Kindes zum Zwecke des Familiennachzuges zur Mutter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96
Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20 …
Auszug aus VG Berlin, 18.11.2010 - 15 K 241.09
Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss v. 24.10.1996 - 1 B 180/96 - juris). - BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …
Auszug aus VG Berlin, 18.11.2010 - 15 K 241.09
Einem Anspruch nach § 32 Abs. 3 AufenthG stand entgegen, dass bis zur Entscheidung des ukrainischen Familiengerichts vom 4. November 2009 (in Kraft getreten am 16. November 2009) über die Entziehung des elterlichen Sorgerechts des Vaters der Klägerin zu 2) das Sorgerecht der Klägerin zu 1) nicht den von der Rechtsprechung erforderlichen, dem alleinigen Sorgerecht entsprechenden Umfang hatte (vgl. st. Rspr. des BVerwG, Urt. vom 7. April 2009 - 1 C 17/08 - …sowie Urt. vom 1. Dezember 2009 - 1 C 32/08 - beide zitiert nach juris). - BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …
Auszug aus VG Berlin, 18.11.2010 - 15 K 241.09
Der Begriff der besonderen Härte ist ebenso auszulegen wie der entsprechende, bereits in § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG 1990 verwandte Begriff (BVerwG, Urt. v. 26.08.2008 - 1 C 32.07 -).