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   VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22   

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https://dejure.org/2022,34137
VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22 (https://dejure.org/2022,34137)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.11.2022 - 5 L 714.22 (https://dejure.org/2022,34137)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. November 2022 - 5 L 714.22 (https://dejure.org/2022,34137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 23 Abs 4 BeamtStG, § 105 LBG
    Polizeibeamter; mangelnde dienstliche Eignung wegen Haschischkonsum

  • IWW

    § 80 Abs. 5 VwGO, § 23 Abs. 4 BeamtStG, § 105 LBG
    VwGO, BeamtStG, LBG

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entlassung eines Polizisten wegen Cannabis-Konsums

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Polizisten dürfen nicht kiffen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der kiffende Polizist

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizist zu Recht wegen Cannabis-Konsums entlassen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Polizisten wegen Cannabis-Konsums

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entlassung eines Polizisten wegen Cannabis-Konsums rechtmäßig - Cannabis-Konsums begründet ernsthafte Zweifel an gesundheitlicher und charakterlicher Eignung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 4 S 16.19

    Polizeimeisteranwärter; Beamter auf Widerruf; Vorbereitungsdienst; Entlassung;

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22
    Solche sachlichen Gründe sind hier nach dem Vorstehenden aufgrund der begründeten Zweifel an der gesundheitlichen und charakterlichen Eignung des Antragstellers gegeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2019 - 4 S 16.19 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Zweifel an der

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22
    Es begegnet insbesondere keinen rechtlichen Bedenken, für die Einstellung in den Polizeidienst besonders hohe Anforderungen an die Gesetzestreue und charakterliche Stabilität des Bewerbers zu stellen, weshalb Sachverhalte mit strafrechtlicher Relevanz Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2022 - 4 S 3920/21 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22
    Dies deckt sich mit der Regelung in Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die ihrerseits maßgeblich auf den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr und Bundesministerium für Gesundheit beruht, denen ein entsprechendes verkehrsmedizinisches Erfahrungswissen zugrunde liegt und die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis wiedergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009 - 3 C 1.08 -, juris 16).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22
    Als Unterfall der persönlichen Eignung kann die fehlende gesundheitliche Eignung ein sachlicher Grund für die Entlassung sein, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreicht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 17. September 1981 - 2 C 4.79 -, juris Rn. 18; Sächsisches OVG, Beschluss vom 27. November 2018 - 2 B 216/18 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 27.11.2018 - 2 B 216/18

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeianwärter; gesundheitliche Eignung;

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22
    Als Unterfall der persönlichen Eignung kann die fehlende gesundheitliche Eignung ein sachlicher Grund für die Entlassung sein, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreicht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 17. September 1981 - 2 C 4.79 -, juris Rn. 18; Sächsisches OVG, Beschluss vom 27. November 2018 - 2 B 216/18 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.07.2022 - 2 B 5.22

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22
    Dies schließt nicht aus, dass sich die begründeten Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Beamten auch aus einem einmaligen Fehlverhalten ergeben können, wenn dieses die charakterlichen Mängel hinreichend deutlich zu Tage treten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 2 B 5/22 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - 4 S 34.18

    Polizeidienstfähigkeit nach regelmäßigem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22
    Nach Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV erfordert die Wiedererlangung der Fahreignung und damit auch die Fähigkeit, ein Dienstfahrzeug führen zu können, nach einem zuvor erfolgten eignungsausschließenden Betäubungsmittelkonsum eine Abstinenz von mindestens einem Jahr (vgl. dazu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2018 - 4 S 34.18 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22
    Als Unterfall der persönlichen Eignung kann die fehlende gesundheitliche Eignung ein sachlicher Grund für die Entlassung sein, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreicht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 17. September 1981 - 2 C 4.79 -, juris Rn. 18; Sächsisches OVG, Beschluss vom 27. November 2018 - 2 B 216/18 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22
    Das mit dieser Vorschrift normierte Begründungserfordernis setzt eine schlüssige, konkrete und substantiierte Darlegung der wesentlichen Erwägungen voraus, warum aus Sicht der Behörde gerade im konkreten Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 -, juris Rn. 6).
  • VG München, 15.01.2024 - M 5 S 23.5783

    Beamter auf Probe, Entlassung, Charakterliche Nichteignung, Fortlaufender Umgang

    Der Besitz von Drogen stehe nicht in Einklang mit der beamtenrechtlichen Pflicht zu gesetzestreuem und achtungswürdigem Verhalten im Sinne des § 34 BeamtStG (vgl. VG Berlin, B.v. 18.11.2022 - 5 L 714/22 - juris Rn. 26 f.).
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