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   VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09   

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VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09 (https://dejure.org/2009,29740)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.12.2009 - 1 L 579.09 (https://dejure.org/2009,29740)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - 1 L 579.09 (https://dejure.org/2009,29740)
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  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08

    Sonderumlage im Entschädigungsfall "Phoenix" vorerst gestoppt

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
    12 In Eilentscheidungen vom 17. September 2008 (VG 1 A 74.08 u.a.) zu Sonderbeiträgen anlässlich des Phoenix-Entschädigungsfalls hatte die Kammer noch Zweifel daran geäußert, ob die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen betroffener Institute gegen die EdW, bei der es sich nach § 6 Abs. 1 EAEG um ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes handelt, gesichert ist.

    Die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Beitragsbescheide soll sicherstellen, dass die erforderlichen Mittel von den Sonderabgabenpflichtigen grundsätzlich zunächst bereit gestellt werden, bevor über Einwände gegen die Rechtmäßigkeit oder auch über Gegenansprüche abschließend entschieden wird (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 17. September 2008 - VG 1 A 74.08 u.a., juris Rdn. 45).

    In den dortigen Verfahren hatte sich die Kammer ausführlich mit dem Bestehen der Entschädigungsansprüche auseinandergesetzt (und diese bejaht), weil bei Nichtbestehen der Ansprüche die Erhebung eines Sonderbeitrags nicht erforderlich gewesen wäre (Beschluss vom 17. September 2008, a.a.O. Rn. 69 ff.).

  • VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 314.07

    Wertpapierhandel: Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
    Hiermit hat die sich Kammer in ihrem Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris) zur Erhebung von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 sowie in ihrem Urteil vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - (juris) in Bezug auf den Jahresbeitrag 2006 ausführlich auseinandergesetzt.

    Die Frage einer Entschädigungspflicht im Einzelfall unterscheidet sich darüber hinaus auch von der generellen Frage, inwieweit ein besonders hoher Aufwand für Verwaltungskosten die Gruppennützigkeit der Mittelverwendung zweifelhaft erscheinen lässt (dazu im Einzelnen das Urteil der Kammer vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07, Umdruck S. 16 ff.).

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
    Einwände gegen die Verwendung des Aufkommens regulärer Beiträge berühren nicht die Beitragsfestsetzung (vgl. BSGE 57, 184).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - 12 S 9.05

    Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegen vor, wenn nach der im einstweiligen Rechtschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Erfolg des Widerspruchs wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (Finkelnburg u.a., a.a.O. Rdn. 829 m.w.N.; zur Beitragspflicht nach EAEG ebenso st. Rspr. des VG Berlin, vgl. Beschluss vom 29. November 2005 - VG 25 A 246.03 - Abdr. S. 5; OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ 2006, 356; a.A. Kopp/Schenke, a.a.O. § 80 VwGO Rdn. 116 m. Fn. 217: gleiche Wahrscheinlichkeit genügt).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
    Auch soweit dem einzelnen Verbandsmitglied ein Unterlassungsanspruch im Falle der Wahrnehmung verbandsfremder Aufgaben zusteht, kann die Betragszahlung nicht mit dieser Begründung verweigert werden (vgl. BVerwGE 59, 242).
  • VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
    Hiermit hat die sich Kammer in ihrem Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris) zur Erhebung von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 sowie in ihrem Urteil vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - (juris) in Bezug auf den Jahresbeitrag 2006 ausführlich auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04

    Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
    Mit Beschluss vom 24. November 2009 (2 BvR 1387/04) hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der Jahresbeiträge zur EdW für die Jahre 1999 bis 2001 zurückgewiesen.
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 61/06 R

    Insolvenzgeld-Umlage - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit - Eigentumsgarantie -

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
    Das Vorenthalten von Beiträgen wegen Einwänden gegen die Verwendung von Mitteln würde sonst dazu führen, dass die öffentliche Hand am Vollzug gesetzlicher Aufgaben gehindert wird (vgl. BSGE 100, 286).
  • OVG Hamburg, 27.10.2005 - 3 Bs 61/05

    Studiengebühr Hamburg: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wohnsitzdifferenzierung

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
    Soweit die Übereinstimmung von Normen mit höherrangigem Recht in Frage steht, hat das Gericht im Aussetzungsverfahren auch zu prüfen, ob es hieran ernstliche Zweifel hat (vgl. Finkelnburg u.a., a.a.O. Rdn. 922; OVG Hamburg, NVwZ 2006, 949).
  • BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag,

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
    11 Bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten i.S. von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, zu denen auch Sonderabgaben mit Finanzierungszweck (Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdn. 681, 686 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 80 Rdn. 57 m.w.N.) und damit die auf dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz beruhenden "Beiträge" (vgl. zur Rechtsnatur derselben BVerwGE 120, 311, 317 f.) gehören, ist der für die Behörde geltende Entscheidungsmaßstab des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO auch für die gerichtliche Entscheidung gem. § 80 Abs. 5 VwGO maßgeblich (vgl. vgl. Finkelnburg u.a., a.a.O. Rdn. 980 m.w.N. Fn. 113).
  • Drs-Bund, 24.03.1998 - BT-Drs 13/10188
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