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VG Berlin, 19.04.2007 - 16 A 19.07 |
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- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VG Berlin, 19.04.2007 - 16 A 19.07
44 Zum einen trägt sie für die Behauptung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Sanierung - die nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 14 GG (Beschluss vom 02. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226) ihr zum Vorteil gereicht - die Darlegungslast. - OVG Berlin, 03.03.1997 - 2 S 24.96
Sofortige Vollziehbarkeit der Kosten der Ersatzvornahme
Auszug aus VG Berlin, 19.04.2007 - 16 A 19.07
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 22. Februar 2007 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 5. Februar 2007 ist zwar nach § 80 Abs. 5 VwGO zulässig, da der sowohl hinsichtlich der Festsetzung des Zwangsmittels als auch hinsichtlich der Forderung der Kosten der Ersatzvornahme (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 03. März 1997 - OVG 2 S 24.96 - OVGE 22, 107) gegen eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung gerichtete Widerspruch gem. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 4 Abs. 1 AGVwGO Bln keine aufschiebende Wirkung entfaltet.