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   VG Berlin, 19.04.2007 - 9 A 58.04   

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https://dejure.org/2007,40048
VG Berlin, 19.04.2007 - 9 A 58.04 (https://dejure.org/2007,40048)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.04.2007 - 9 A 58.04 (https://dejure.org/2007,40048)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. April 2007 - 9 A 58.04 (https://dejure.org/2007,40048)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.03.2005 - 9 A 66.04

    Einstellung des Verfahrens wegen Klagerücknahme

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2007 - 9 A 58.04
    Den Antrag der Kläger auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes hat die Kammer durch Beschluss vom 10. Mai 2004 - VG 9 A 66.04 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Streitakte, der Akte - VG 9 A 66.04 - und des Verwaltungsvorganges des Beklagten Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Insoweit wird die im Beschluss vom 10. Mai 2004 - VG 9 A 66.04 - vertretene Rechtsauffassung nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht mehr aufrechterhalten.

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03

    Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2007 - 9 A 58.04
    Die Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung von Kriegsschadenrente nach §§ 263 ff., 278 a LAG gewährt worden sind, ist nach der Neuregelung des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG durch das 33. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2422) zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 44/03 - bei Juris).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 1.05

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wertminderungen;

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2007 - 9 A 58.04
    Eine unbeachtliche geringfügige Bestandsveränderung liegt daher immer dann vor, wenn der Einheitswert unberührt bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2005 - 3 C 1/05 - bei Juris, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - II R 14/01

    Grundstücksbewertung bei unbewohnbarem Gebäude

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2007 - 9 A 58.04
    Die Unzumutbarkeit einer bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung ist danach nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie auf behebbaren Baumängeln und Bauschäden sowie sog. aufgestautem Reparaturbedarf beruht (vgl. BFH, Urteil vom 14. Mai 2003 - II R 14/01 - bei Juris).
  • BFH, 20.06.1975 - III R 87/74

    Zur Frage, wann bewertungsrechtlich zu berücksichtigen ist, daß ein Gebäude dem

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2007 - 9 A 58.04
    Der Bundesfinanzgerichtshof hat ferner bereits entscheiden, dass in Anwendung der vorgenannten Vorschrift von einer Unbenutzbarkeit gesprochen werden könne, wenn eine baupolizeiliche Auflage zur sofortigen Räumung sämtlicher Wohnungen wegen Baufälligkeit oder Verwahrlosung vorliege (BFH, Urteil vom 20. Juni 1975 - III R 87/74 - bei Juris).
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