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   VG Berlin, 19.10.2004 - 18 A 404.04   

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VG Berlin, 19.10.2004 - 18 A 404.04 (https://dejure.org/2004,30430)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.10.2004 - 18 A 404.04 (https://dejure.org/2004,30430)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 18 A 404.04 (https://dejure.org/2004,30430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Vorgreiflichkeit" des Anordnungsanspruchs auf den Anordnungsgrund bei drohender erheblicher Grundrechtsverletzung; Vergabe von Jugendhilfemaßnahmen; Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88

    Industrie- und Handelskammer - Benennung von Unternehmensberatern - Ausnahme

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2004 - 18 A 404.04
    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, kann aber das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel steht (vgl. jüngst BVerfG, Beschlüsse vom 17. August 2004 - 1 BvR 378.00 - unter II. 3. a) bb) undvom 3. August 2004 - 1 BvR 135.00/1 BvR 1086.01 - S. 12-14 des Amtlichen Abdrucks; BVerwGE 82, 209 [BVerwG 06.07.1989 - 5 C 51/87] [223 f.]; BVerwGE 89, 281 [283 f.]; BSGE 87, 95 [97]).

    Denn der hohe Prozentsatz von Jugendhilfemaßnahmen, von denen die Antragsteller von vornherein ausgeschlossen sind, bedeutet einen massiven Wettbewerbsnachteil und nimmt ihnen infolgedessen jedenfalls in beträchtlichem Maße Umsatzmöglichkeiten (vgl. BVerwGE 89, 281 [284 f.]).

    Es genügt vielmehr, wenn das in Rede stehende hoheitliche Handeln - hier der Abschluss der Kooperationsvereinbarungen beziehungsweise die bevorzugte "Vergabe" der darin genannten Jugendhilfemaßnahmen an bestimmte Trägerverbünde - auf Grund seiner tatsächlichen Auswirkungen die Berufsfreiheit zumindest mittelbar beeinträchtigt (BVerwGE 89, 281 [283]).

    Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sind hoheitliche Eingriffe in die Berufsfreiheit nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung zulässig, die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lässt (BVerfGE 82, 209 [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86] [224], BVerwGE 89, 281 [285]).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2004 - 18 A 404.04
    In Anbetracht der Bedeutung des fner betroffenen Grundrechts und des nach summarischer Prüfung zu bejahenden Unterlassungsanspruchs ist den Antragstellern ein so langes Abwarten nicht zumutbar (vgl. zur "Vorgreiflichkeit" des Anordnungsanspruchs auf den Anordnungsgrund bei drohender erheblicher Grundrechtsverletzung BVerfGE 79, 69 [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] [77 f.]), zumal sich - wie ausgeführt - währenddessen die Verankerung der Beigeladenen in der Region 1 vertiefen und sich die Bezugspunkte der Antragsteller dorthin weiter verringern würden, also bereits Weichenstellungen für die dortige "Vergabe" künftiger Jugendhilfemaßnahmen erfolgen würden.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2004 - 18 A 404.04
    Von all dem abgesehen ist das Grundrecht der Berufsfreiheit "zukunftsgerichtet" (BVerfGE 30, 292 [334], BVerwGE 75, 109 [114 f.]), das heißt es schützt nicht nur vor der Beeinträchtigung bisheriger beruflicher Betätigung, sondern allgemein vor einer Beeinträchtigung von Wettbewerbschancen (vgl. VG Hamburg, a.a.O., S. 10 des Amtlichen Abdrucks), die hier bei allen Antragstellern trotz der Zugänglichkeit von 20 % der in Rede stehenden Jugendhilfen offensichtlich gegeben ist.
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2004 - 18 A 404.04
    Von all dem abgesehen ist das Grundrecht der Berufsfreiheit "zukunftsgerichtet" (BVerfGE 30, 292 [334], BVerwGE 75, 109 [114 f.]), das heißt es schützt nicht nur vor der Beeinträchtigung bisheriger beruflicher Betätigung, sondern allgemein vor einer Beeinträchtigung von Wettbewerbschancen (vgl. VG Hamburg, a.a.O., S. 10 des Amtlichen Abdrucks), die hier bei allen Antragstellern trotz der Zugänglichkeit von 20 % der in Rede stehenden Jugendhilfen offensichtlich gegeben ist.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2004 - 18 A 404.04
    Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sind hoheitliche Eingriffe in die Berufsfreiheit nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung zulässig, die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lässt (BVerfGE 82, 209 [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86] [224], BVerwGE 89, 281 [285]).
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R

    Krankenversicherungsrecht: Verstoß der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2004 - 18 A 404.04
    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, kann aber das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel steht (vgl. jüngst BVerfG, Beschlüsse vom 17. August 2004 - 1 BvR 378.00 - unter II. 3. a) bb) undvom 3. August 2004 - 1 BvR 135.00/1 BvR 1086.01 - S. 12-14 des Amtlichen Abdrucks; BVerwGE 82, 209 [BVerwG 06.07.1989 - 5 C 51/87] [223 f.]; BVerwGE 89, 281 [283 f.]; BSGE 87, 95 [97]).
  • VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737

    Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf

    Das Grundrecht der Berufsfreiheit ist zukunftsgerichtet, d. h. es schützt nicht nur vor der Beeinträchtigung bisheriger berufliche Betätigung, sondern allgemein vor einer Beeinträchtigung von Wettbewerbschancen (vgl. VG Berlin, B.v. 19.10.2004 - 18 A 404.04 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 20.12.2005 - 4 B 50/05

    Berufsausübungsfreiheit; Hilfe zur Erziehung; Hilfeempfänger; Jugendhilfe;

    Sie ermächtigen aber nicht zu Eingriffen in die nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Grundrechte Dritter (VG Hamburg, Beschl. v. 5.8.2004 - 13 E 2873/04 - OVG Hamburg, Beschl. v. 10.11.2004 - 4 Bs 388/04 - VG Berlin, Beschl. v. 19.10.2004 - 18 A 404.04 - ; zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2005 - 12 B 1931/04

    Beachtung des Grundrechts auf Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG der als

    vgl. zum ähnlichen Fall regionaler Versorgungs- und Kooperationsverträge: OVG Hamburg, Beschluss vom 10. November 2004 a.a.O. m. w. N., zur Bindung durch Kooperationsverträge auch: VG Berlin, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 18 A 404.04 - juris.
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