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   VG Berlin, 20.10.2011 - 29 K 312.10   

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https://dejure.org/2011,17009
VG Berlin, 20.10.2011 - 29 K 312.10 (https://dejure.org/2011,17009)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.10.2011 - 29 K 312.10 (https://dejure.org/2011,17009)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 29 K 312.10 (https://dejure.org/2011,17009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 S 2 NS-VEntschG, § 2 S 5 NS-VEntschG, § 4 Abs 3 EntschG, § 3 FeststGDV 6
    Ermittlung der Entschädigungshöhe für Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz für den verfolgungsbedingten Verlust des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 15.09.2011 - 29 K 385.10

    Bewertung eines mehrstufigen Geschäftsbetriebes im Entschädigungsverfahren, wenn

    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2011 - 29 K 312.10
    Ist bei einem gemischten Betrieb nur die Gesamtbeschäftigtenzahl bekannt, kann die Behörde den vergleichsweise niedrigsten Schätzwert heranziehen, der sich für die ermittelte Gesamtbeschäftigtenzahl aus den einschlägigen Tabellenzeilen der anzuwendenden Richtzahltabellen ergibt, es sei denn der sich ergebende Schätzwert wird dem Gesamtcharakter des Betriebes offenkundig nicht gerecht (Vergleiche: VG Berlin, Urteil vom 15. September 2011, 29 K 385.10; ZOV 2011, 235).

    Die Kammer hat im Urteil vom 15. September 2011 (VG 29 K 385.10) zu einem mehrstufigen Betrieb (Groß- und Einzelhandel), bei dem nur die Gesamtbeschäftigtenzahl bekannt war, ausgeführt:.

  • VG Berlin, 14.02.2008 - 29 A 5.05

    Schätzung im Rahmen der Entschädigung von Unternehmen; unzulässiger Rückgriff auf

    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2011 - 29 K 312.10
    In diesem Fall kann das Gericht ohne den sachverständigen Beistand der Behörde die "Spruchreife" herstellen, ohne den grundsätzlichen Entscheidungsvorrang der Behörde zu missachten (Urteile der Kammer vom 14. Februar 2008 - VG 29 A 5.05 -, ZOV 2008, 119, und vom 18. November 2010 - VG 29 K 59.10 -).
  • VG Berlin, 20.01.2011 - 29 K 228.10

    Bagatellgrenze und Wiederbeschaffungswert

    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2011 - 29 K 312.10
    Mit Schriftsatz vom 22. September 2011 hat die Beklagte im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 20. Januar 2011 - VG 29 K 228.10 - den Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des im Bescheid ermittelten Ersatzeinheitswertes von 500 RM in Höhe von 1.022,58 ? anerkannt und die Zahlung dieses Betrages nebst Zinsen in Höhe von 470, 39 ? an die Klägerin zugesagt.
  • VG Berlin, 30.08.2012 - 29 K 382.10

    Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

    Dem weiteren Vorbringen der Klägerin, es sei der Mindestwert der "ausgefallenen" Tabelle hinzuzurechnen, folgt die Kammer weiterhin nicht (vgl. Urteile vom 15. September 2011 - VG 29 K 385.10 - ZOV 2011, 235, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 -, juris, und vom 20. Oktober 2011 - VG 29 K 312.10 -, juris).
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