Rechtsprechung
VG Berlin, 20.11.2013 - 71 K 10.13 PVB |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,43356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 1 BPersVG, § 10 BPersVG, § 28 Abs 1 S 3 BPersVG, § 83 Abs 1 Nr 3 BPersVG
Missbilligung des Verhaltens von Personalratsmitgliedern durch Personalrat oder Dienststellenleitung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.03.1968 - VII P 22.66
Rechtsmittel
Auszug aus VG Berlin, 20.11.2013 - 71 K 10.13
Unterhalb dieser Schwelle sind dem Dienststellenleiter Sanktionen verwehrt; dazu gehört auch der Antrag eines Dienststellenleiters auf gerichtliche Feststellung der Pflichtverletzung eines Personalratsmitglieds (so das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. März 1968 - BVerwG VII P 22.66 - BVerwGE 29, 219 [221] am Beispiel der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nach nordrhein-westfälischen Personalvertretungsrecht). - BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85
Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der …
Auszug aus VG Berlin, 20.11.2013 - 71 K 10.13
Denn das Verhältnis beider Seiten ist von gleichberechtigter Partnerschaft geprägt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100 [106]). - BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 14.13
Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen
Auszug aus VG Berlin, 20.11.2013 - 71 K 10.13
Vor diesem Hintergrund bedeutet die Fassung des Antrags nicht mehr als die sinnvolle Anpassung an das bereits artikulierte Feststellungsbegehren (in diesem Sinn auch: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. September 2013 - BVerwG 6 P 14.13 - Juris Rn. 9, 35). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 6.09
Benachteiligung und Behinderung der Personalratstätigkeit; arbeitsrechtliche …
Auszug aus VG Berlin, 20.11.2013 - 71 K 10.13
Wiederum aus den unter 1.) dargestellten Erwägungen darf die Dienststellenleitung den Personalrat oder dessen Mitglieder nicht wegen eines personalvertretungsrechtlich zu beurteilenden Verhaltens rügen (so schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2010 - OVG 61 PV 6.09 - Juris Rn. 18 f.).
- VG Gelsenkirchen, 27.01.2015 - 12 L 1932/14
Telekom; Beförderung; dienstliche Beurteilung; Beurteilungssurrogat; …
vgl. zu nicht möglichen beamtenrechtlichen Sanktionen bei der Ausübung von Tätigkeiten als Mitglied des Personalrates, bei denen es sich nicht um beamtenrechtlichen Dienst handele: VG Berlin, Beschluss vom 20. November 2013 - 71 K 10.13.PVB, PersR 2014, 227 ff. = ZfPR online 2014, Nr. 11, 15 f.; ferner zur Nachzeichnung des beruflichen Werdeganges bei freigestellten Personalratsmitgliedern: BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 -, ZfPR 2014, 98 f. = PersV 2014, 456 ff. - LG Berlin, 22.12.2014 - WiL 7/14 Aus dem Gedanken heraus, dass das Ehrenamt eines Betriebs- oder Personalrats nicht von der Sorge um Sanktionen belastet sein soll, können vermeintliche Pflichtverletzungen bei der Ausübung von Betriebsratstätigkeit vom Dienstherren/Arbeitgeber nicht als Verletzungen des Arbeits- oder Dienstvertrages geltend gemacht werden (so etwa Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - für Betriebsräte, VG Berlin 71 K 10/13 vom 20. November 2013 - für Personalräte, jeweils m. w. Nw.); dies obwohl es sich unzweifelhaft um eine in Beziehung zum Arbeits- bzw. Dienstvertrag zugeordnete Tätigkeit handelt, die vom Arbeit- bzw. Dienstgeber sogar vergütet wird.