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   VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07   

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VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07 (https://dejure.org/2007,43019)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.12.2007 - 3 A 737.07 (https://dejure.org/2007,43019)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 3 A 737.07 (https://dejure.org/2007,43019)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 5 NC 1.07

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin unter Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07
    Anlass dafür, wegen der dem befristet beschäftigten Lehrpersonal im Rahmen der Krankenversorgungs- und Diagnosetätigkeiten zugleich gebotenen Fort- und Weiterbildung einen geringeren Krankenversorgungsabzug anzunehmen, sieht die Kammer bei summarischer Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht; es spricht im Gegenteil einiges dafür, dass die für den Pauschalabzug relevanten Tätigkeiten durch die Fusion der tiermedizinischen Ausbildungsstätten der Freien Universität und der Humboldt-Universität zu Berlin im Jahr 1992 eher noch zugenommen haben dürften, da mit dem aufgrund der allgemeinen Sparzwänge seit dem Wintersemester 1996/1997 stufenweise reduzierten wissenschaftlichen Personal (von 162 Planstellen im Jahr 1996 auf 126 im Jahr 2001) nunmehr auch das Berliner Umland zu versorgen war und ist (vgl. hierzu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, 8. Juni 2007, OVG 5 NC 1.07 m. weit. Nachw.).

    Eine solche Abweichung von der statistischen Erfassung nach formeller Zugehörigkeit zu einem bestimmten Semester würde nicht nur die Fiktion der Austauschbarkeit aller im Studienverlauf nachgefragten Lehre, die dem Schwundausgleich immanent ist, durchbrechen, sondern würde darüber hinaus die - nicht gerechtfertigte - Annahme voraussetzen, dass Studierende ihr Studium in aller Regel studienplanmäßig durchlaufen; ferner liefe eine Differenzierung der semesterweisen Erfassung nach Prüfungserfolgen dem Charakter des Hamburger Modells als einem rechentechnischen Mittel zur Prognostizierung der künftigen Ausbildungslast der Hochschule zuwider und würde es weitgehend entwerten (vgl. Beschluss des OVG Berlin - Brandenburg vom 1. Juni 2007, OVG 5 NC 1.07, m. weit. Nachw.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 NC 107.05
    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07
    Für die Professoren-Stelle 08 0018 (vormals Nr. 117 170, WE 01, Prof. H.) ist allerdings aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen der Antragsgegnerin und dem Forschungsverbund Berlin e.V. vom 26. Mai 1993 wie bereits in den vorangehenden Berechnungszeiträumen (s. Beschlüsse der Kammer vom 28. Juni 1995 - VG 3 A 360.95 u.a. - Sommersemester 1995 und Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 und OVG 5 NC 108.05 -) ein Lehrdeputat von nur 2 LVS anzusetzen.

    Davon jedenfalls, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwangsläufig zum Ansatz eines Lehrdeputats von 8 LVS für die betroffenen Qualifikationsstellen führt, kann keine Rede sein (vgl. die Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Juniorprofessur (Urteil vom 27. Juli 2004 - 2 BvF 2/02 -, NJW 2004, 2803) auch die durch das 5. HRG-ÄndG neu gefassten §§ 57 a ff. HRG für nichtig erklärt.
  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07
    Vielmehr bleibt es grundsätzlich dem die Zulassungszahl festsetzenden Satzungsgeber überlassen, den Modus der quantitativen Erfassung der Ausbildungsersparnisse zu bestimmen, die mit dem vorzeitigen Ausscheiden von Studierenden verbunden sind, und mit ihnen mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot erschöpfender Kapazitätsausnutzung durch Erhöhung der Studienanfängerzahl Rechnung zu tragen (BVerwG, NVwZ-RR 1989, 184).
  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07
    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass der Beispielstudienplan von einer Betreuungsrelation von 180 für Vorlesungen ausgeht, auch wenn der Durchschnitt der bundesweit im Studiengang Veterinärmedizin festgesetzten Zulassungszahlen größer sein sollte (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 20. Oktober 2004 - OVG 5 NC 44.04 -, zum Studiengang Humanmedizin/Vorklinik WS 2003/04).
  • OVG Berlin, 09.03.1999 - 5 NC 49.99
    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07
    Die Curricularanteile werden mangels diesbezüglicher Regelung in der geltenden Kapazitätsverordnung nach der Formel 3 a der Anlage 1 I zur Kapazitätsverordnung vom 3. Dezember 1975 - KapVO II - (GVBl. S. 3014) - v x f : g - berechnet (st. Rspr. der Kammer, s. z. B. Beschlüsse vom 28. November 2000 - VG 3 A 1948.00 u.a. - FHW Wirtschaft WS 2000/01; OVG Berlin, Beschlüsse vom 9. März 1999 - OVG 5 NC 49.99 - HdK Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation WS 1997/98 - und vom 1. Oktober 2002 - OVG 5 NC 18.02 - FHW Wirtschaft Sommersemester 2002); hierbei steht "v" für die Anzahl der von einem Studierenden während seines Studiums in einer Veranstaltungsart (Vorlesung, Übung usw.) nachgefragten Lehrveranstaltungsstunden, "f" für den zu der Veranstaltungsart gehörigen Anrechnungsfaktor und "g" für die zur Veranstaltungsart gehörige Betreuungsrelation bzw. Gruppengröße (vgl. die Definitionen in §§ 13 und 14 KapVO II sowie in Anl. 1 IV zur KapVO II).
  • OVG Berlin, 14.03.1988 - 7 S 446.87
    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07
    Dieses Lehrangebot vermindert sich gemäß § 11 KapVO ( Dienstleistungsbedarf ) wegen der Belastung der Lehreinheit Veterinärmedizin mit Ausbildungsverpflichtungen für den ihr nicht zugeordneten Studiengang Agrarwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin um 2, 664 LVS (zur rechtlichen Verpflichtung, diese Dienstleistungen zu erbringen, s. OVG Berlin, Beschluss vom 14. März 1988 - OVG 7 S 446.87 - Entscheidungsabdruck S. 12 -15).
  • VG Berlin, 10.03.2004 - 3 A 1794.03
    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07
    Zwar stellt sich die ursprüngliche Umwandlung der Stelle als (zulässige) Umsetzung des 1997 erstellten Strukturplanes des Fachbereichs Veterinärmedizin, der wiederum das Haushaltsstrukturgesetz 1996 umsetzte, dar (vgl. hierzu Beschlüsse der Kammer vom 10. März 2004, VG 3 A 1794.03 u.a. und vom 17. Januar 2000, VG 3 A 759.99; OVG Berlin, Beschluss vom 26. August 1998, OVG 5 NC 366.99 jeweils m. weit. Nachw.), so dass die Verminderung des Lehrangebots um seinerzeit 2 LVS (vgl. die Lehrverpflichtungsregelungen in § 5 Abs. 1 Nr. 1a und 3 LVVO a. F.) kapazitätsrechtlich anzuerkennen ist.
  • VG Berlin, 02.04.1998 - 3 A 835.97

    Kriterien für die Bestimmung der Aufnahmekapazität eines Studiengangs;

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 737.07
    Wie die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 2. April 1998 - VG 3 A 835.97 u.a. - (NJW 1999, 909 - Wintersemester 1997/1998) entschieden hat, bestehen hiergegen keine rechtlichen Bedenken (ebenso OVG Berlin, Beschlüsse vom 26. August 1999 - OVG 5 NC 366.99 u.a. - Wintersemester 1998/99 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 108.05 -).
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