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   VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19 V   

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VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19 V (https://dejure.org/2020,12936)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.01.2020 - 38 K 51.19 V (https://dejure.org/2020,12936)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 38 K 51.19 V (https://dejure.org/2020,12936)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19
    Danach ist maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17/08 -, BVerwGE 133, 329, juris Rn. 10; und vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 -, BVerwGE 146, 189, juris Rn. 11, 18).

    Zweck des Elternnachzugs zum Minderjährigen ist es, die Ausübung bzw. Inanspruchnahme der elterlichen Sorge, nicht das darüber hinausgehende familiäre Zusammenleben zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 -, BVerwGE 146, 189, juris Rn. 22).

    Es fehlt gerade an Regelungen, die mit § 34 Abs. 2 S. 1, Abs. 3, § 35 AufenthG (eigenständige, vom Familiennachzug unabhängige Aufenthaltsrechte nach Volljährigkeit des nachziehenden Kindes) vergleichbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 -, BVerwGE 146, 189, juris Rn. 20).

    Auch eine Verlängerung des als Visums erteilten Aufenthaltstitels nach der allgemeinen Vorschrift des § 8 Abs. 1 AufenthG ist nach Erreichen der Volljährigkeit nicht möglich (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 -, BVerwGE 146, 189, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19
    Umgekehrt liegt keine außergewöhnliche Härte vor, wenn die benötigte Lebenshilfe auch im Heimatstaat des Ausländers erbracht werden kann (vgl. zu Vorstehendem BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, InfAuslR 2016, 274, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278, juris Rn. 12f.).

    Eine außergewöhnliche Härte im Sinne der Norm kann zwar auch dann anzunehmen sein, wenn der Stammberechtigte, zu welchem der Familiennachzug erfolgen soll, ohne die Unterstützung seiner Familie ein eigenständiges Leben nicht führen und die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet geführt werden kann (BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15/12 -, BVerwGE 147, 278, juris Rn. 12; Tewocht, in: Kluth/Heutsch, Beck"scher Online-Kommentar AuslR, Stand: 01.11.2019, § 36 AufenthG Rn. 21).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19
    Aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Privat- und Familienlebens) ergibt sich kein Anspruch auf Einreise und Aufenthalt (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006, Rs. C-540/03, juris Rn. 53; Zeitler, HTK-AuslR, a.a.O., Rn. 5.1; BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013, a.a.O., Rn. 22; diese Vorschrift verpflichtet zu einer Abwägung nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013, a.a.O., Rn. 24; EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2014, Jeunesse, Nr. 12738/10, Rn. 104 ff.).

    Gleiches gilt für Art. 7 der GRCh (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006, a.a.O., Rn. 58 ff.).

  • VG Berlin, 26.11.2019 - 38 L 442.19
    Auszug aus VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19
    Oftmals führt bereits die Stellung eines solchen Antrages auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die Erörterung der Sach- und Rechtslage unter gerichtlicher Beteiligung in diesen Verfahren dazu, dass eine gütliche Einigung herbeigeführt und das beantragte Visum letztendlich doch noch vor Erreichen der Volljährigkeit erteilt wird (siehe dazu etwa VG Berlin, Beschluss vom 26. November 2019 - VG 38 L 442.19 V -, juris; sowie Beschluss vom 27. Dezember 2019 - VG 38 K 375.19 V -, juris).

    Um dafür zu sorgen, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention bis zum Eintritt der Volljährigkeit des bereits in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Stammberechtigten gewahrt werden, beinhaltet auch diese selbst Handlungsvorgaben, etwa ist in Art. 10 Abs. 1 S. 1 UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, dass von einem Kind oder seinen Eltern zwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat von den Vertragsstaaten "wohlwollend, human und beschleunigt" bearbeitet werden sollen (siehe dazu auch VG Berlin, Beschluss vom 26. November 2019 - VG 38 L 442.19 V -, juris Rn. 4: "Vor diesem Hintergrund hat die Ausländerbehörde organisationsintern sicherzustellen, dass derartige Anträge bevorzugt und äußerst zügig bearbeitet werden. Darüber hinaus hat sie zu gewährleisten, dass sie für Antragsteller, das Auswärtige Amt und die Gerichte zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.").

  • EuGH, 12.04.2018 - C-550/16

    Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird,

    Auszug aus VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19
    aa) Die Mitgliedstaaten sind zwar durch Art. 10 Abs. 3 lit. a) der Richtlinie 2003/86/EG vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (Familienzusammenführungs-RL 2003/86/EG) verpflichtet, die Familienzusammenführung der Eltern mit einem Minderjährigen, dem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, unter gewissen Voraussetzungen auch nach dessen Volljährigkeit zu ermöglichen (EuGH, Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 -, NVwZ 2018, 1463, juris; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 -, juris Rn. 28).

    Zwar ist es denkbar, dass der Erfolg eines Antrags auf Familienzusammenführung mit dem Anknüpfen an den Zeitpunkt der (gegebenenfalls gerichtlichen) Entscheidung von Umständen abhängen kann, die nicht in der Sphäre des Antragstellers liegen, wie etwa die Bearbeitungsdauer des Antrags auf internationalen Schutz oder Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung (vgl. EuGH, Urteil vom 12. April 2018, a.a.O., Rn. 60).

  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 18.19
    Auszug aus VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19
    Sonstiges höherrangiges Recht gebietet es ebenfalls nicht, für den Zeitpunkt der Minderjährigkeit darauf abzustellen, wann das Kind den Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes gestellt hat, wann ihm der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist oder wann die Eltern den Nachzugsantrag gestellt haben (Fortführung von VG Berlin, Urteile vom 26. August 2019 - VG 38 K 18.19 V, - VG 38 K 26.19 V -, - VG 38 K 41.19 V -, - VG 38 K 57.19 V -, jeweils juris).

    Somit bedarf es keiner Beantwortung der Frage, ob es sich bei § 36a Abs. 1 S. 2 AufenthG um eine reine Befugnisnorm oder um eine Ermessensregelung handelt (dazu VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2019 - VG 38 L 44.19 V -, S. 3; Thym, NVwZ 2018, 1340 [1347]; sich in einem obiter dictum für eine Ermessensregelung aussprechend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2019 - OVG 3 M 125.19 -, juris Rn. 5; VG Berlin, Urteil vom 26. August 2019 - VG 38 K 18.19 V -, juris Rn. 21), sowie der Frage, inwieweit zu berücksichtigen ist, dass nach § 36a Abs. 2 S. 2 AufenthG, monatlich (lediglich) 1.000 nationale Visa erteilt werden können.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 3 B 1.19

    Erteilung von Visa zum Familiennachzug

    Auszug aus VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19
    aa) Die Mitgliedstaaten sind zwar durch Art. 10 Abs. 3 lit. a) der Richtlinie 2003/86/EG vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (Familienzusammenführungs-RL 2003/86/EG) verpflichtet, die Familienzusammenführung der Eltern mit einem Minderjährigen, dem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, unter gewissen Voraussetzungen auch nach dessen Volljährigkeit zu ermöglichen (EuGH, Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 -, NVwZ 2018, 1463, juris; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 -, juris Rn. 28).

    Diese alle Mitgliedstaaten bindende Auslegung des Unionsrechts ist bei der Auslegung und Anwendung des Aufenthaltsgesetzes zu berücksichtigen (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 -, juris Rn. 29).

  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 26.19
    Auszug aus VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19
    Sonstiges höherrangiges Recht gebietet es ebenfalls nicht, für den Zeitpunkt der Minderjährigkeit darauf abzustellen, wann das Kind den Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes gestellt hat, wann ihm der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist oder wann die Eltern den Nachzugsantrag gestellt haben (Fortführung von VG Berlin, Urteile vom 26. August 2019 - VG 38 K 18.19 V, - VG 38 K 26.19 V -, - VG 38 K 41.19 V -, - VG 38 K 57.19 V -, jeweils juris).

    Das gilt nach Auffassung der Kammer unabhängig davon, ob die Eltern - wie vorliegend - ihren Nachzugsantrag bereits vor dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes gestellt haben, ob das Kind den Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes vor Eintritt der Volljährigkeit gestellt hat oder ihm der subsidiäre Schutz davor zuerkannt worden ist (siehe bereits Urteile der Kammer vom 29. März 2019 - VG 38 K 27.18 V -, vom 3. April 2019 - VG 38 K 26.18 V -, und vom 26. August 2019 - VG 38 K 26.19 V -, jeweils juris; so auch Zeitler, in: HTK-AuslR, § 36a Abs. 1 AufenthG, Stand: 12/2019, Nr. 3; a.A. Hailbronner, AusländerR, Stand: September 2018, § 36a AufenthG, Rn. 39; wohl auch Kupffer, JAmt 2019, 547 [549]).

  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19
    Umgekehrt liegt keine außergewöhnliche Härte vor, wenn die benötigte Lebenshilfe auch im Heimatstaat des Ausländers erbracht werden kann (vgl. zu Vorstehendem BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, InfAuslR 2016, 274, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278, juris Rn. 12f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 3 S 109.17

    Familiennachzug zum als minderjähriger unbegleitet eingereisten Asylbewerber mit

    Auszug aus VG Berlin, 21.01.2020 - 38 K 51.19
    Sie liegen nur dann vor, wenn sich der Ausländer auf Grund besonderer Umstände in einer auf seine Person bezogenen Sondersituation befindet, sich diese Sondersituation deutlich von der Lage vergleichbarer Ausländer unterscheidet, der Ausländer spezifisch auf die Hilfe der Bundesrepublik Deutschland angewiesen ist oder eine besondere Beziehung des Ausländers zur Bundesrepublik Deutschland besteht und die Umstände so gestaltet sind, dass eine baldige Ausreise und Aufnahme unerlässlich sind (siehe etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Januar 2018 - OVG 3 S 109.17 -, juris Rn. 4 m.w.N. und vom 5. Dezember 2018 - OVG 3 B 8.18 -, juris Rn. 39).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 3 B 8.18

    Ausländerrecht: Europarechtskonformität des § 36 Abs. 1 AufenthG; Anwendbarkeit

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 B 26.19

    Auslegung, völkerrechtskonforme; Elternnachzug; Elternteil; Familientrennung;

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

  • EGMR, 03.10.2014 - 12738/10

    JEUNESSE c. PAYS-BAS

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 32.18

    EuGH soll Fragen zum Begriff des "Familienangehörigen" im Sinne der

  • VG Berlin, 28.06.2019 - 38 K 41.19

    Erteilung eines Visums für die Eltern von volljährigen Kindern zum Zweck des

  • EuGH, 13.03.2019 - C-635/17

    E.

  • VGH Bayern, 28.02.2019 - 10 ZB 18.1626

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Fortgeltungsfiktion

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2019 - 3 M 125.19

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach dem Erlöschen des Nachzugsanspruchs der

  • EuGH, 07.11.2018 - C-380/17

    K und B

  • VG Berlin, 27.12.2019 - 38 K 375.19
  • VG Berlin, 08.01.2020 - 38 L 106.20

    Eilverfahren auf Erteilung von Visa zum Familiennachzug der Eltern zu ihrem

  • VG Berlin, 16.01.2020 - 38 L 502.19
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 57.19
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • VG Berlin, 29.03.2019 - 38 K 27.18

    Visum; Voraussetzungen für Elternnachzug zu subsidiär schutzberechtigtem Kind;

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