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   VG Berlin, 21.04.2021 - 1 K 360.19   

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https://dejure.org/2021,12315
VG Berlin, 21.04.2021 - 1 K 360.19 (https://dejure.org/2021,12315)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.04.2021 - 1 K 360.19 (https://dejure.org/2021,12315)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. April 2021 - 1 K 360.19 (https://dejure.org/2021,12315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nach DSGVO kein individueller Anspruch auf Einschreiten der Datenschutzbehörde und Einleitung bestimmter Maßnahmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DSGVO gibt keinen Anspruch gegen Datenschutzbehörde auf ein bestimmtes Einschreiten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2012 - 3 M 70.12

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Klageverfahren; hinreichende Erfolgsaussichten

    Auszug aus VG Berlin, 21.04.2021 - 1 K 360.19
    Eine für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussicht ist zwar bereits dann zu bejahen, wenn der Ausgang des beabsichtigten verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Dezember 2013 - OVG 3 M 81.13, juris, Rn. 2 und vom 17. August 2012 - OVG 3 M 70.12, juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 28.01.2019 - 1 L 1.19
    Auszug aus VG Berlin, 21.04.2021 - 1 K 360.19
    Dies hat die Kammer in einer Eilentscheidung verneint, weil das Beschwerderecht als Petitionsrecht ausgestaltet sei (Beschluss vom 28. Januar 2019, VG 1 L 1.19, juris, Rn. 5; so nunmehr auch OVG Koblenz, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 10 A 10613/20, juris, Rn. 37 ff.; a.A. Halder, jurisPR-ITR 16/2020 Anm. 6; Bergt, a.a.O., Rn. 17, jeweils mwN).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2020 - 10 A 10613/20

    Prüfungsumfang des Beschwerdeverfahrens beim Landesbeauftragten für den

    Auszug aus VG Berlin, 21.04.2021 - 1 K 360.19
    Dies hat die Kammer in einer Eilentscheidung verneint, weil das Beschwerderecht als Petitionsrecht ausgestaltet sei (Beschluss vom 28. Januar 2019, VG 1 L 1.19, juris, Rn. 5; so nunmehr auch OVG Koblenz, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 10 A 10613/20, juris, Rn. 37 ff.; a.A. Halder, jurisPR-ITR 16/2020 Anm. 6; Bergt, a.a.O., Rn. 17, jeweils mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.12.2013 - 3 M 81.13

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach abgeschlossenem Asylverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 21.04.2021 - 1 K 360.19
    Eine für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussicht ist zwar bereits dann zu bejahen, wenn der Ausgang des beabsichtigten verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Dezember 2013 - OVG 3 M 81.13, juris, Rn. 2 und vom 17. August 2012 - OVG 3 M 70.12, juris, Rn. 3).
  • VG Hamburg, 01.06.2021 - 17 K 2977/19

    Anspruch auf Einschreiten des Beauftragten für Datenschutz und

    Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, wonach das Recht auf Beschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO ein petitionsähnliches Recht sei mit der Folge, dass Gerichte sich grundsätzlich nicht mit der inhaltlichen Richtigkeit der von der Aufsichtsbehörde getroffenen Entscheidung zu befassen hätten (so OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.10.2020, 10 A 10613/20, juris, Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.1.2020, 1 S 3001/19, juris, Rn. 51; SG Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid v. 8.5.2019, S 49 SF 8/19 DS, juris, Rn. 20; VG Berlin, Beschl. v. 28.1.2019, 1 L 1.19, juris, Rn. 5; siehe nunmehr aber offenlassend VG Berlin, Beschl. v. 21.4.2021, 1 K 360.19, juris, Rn. 3), hält die Kammer vor diesem Hintergrund für nicht überzeugend.
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