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   VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16   

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VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16 (https://dejure.org/2018,21646)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.06.2018 - 2 K 291.16 (https://dejure.org/2018,21646)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 2 K 291.16 (https://dejure.org/2018,21646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 S 1 UIG, § 2 Abs 1 Nr 1 UIG, § 2 Abs 3 Nr 3a UIG, § 8 Abs 1 S 1 Nr 1 UIG, § 8 Abs 1 S 1 Nr 2 UIG
    Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu den Informationen über den sogenannten Dieselskandal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16

    Zugang zu Umweltinformationen des Bundesministeriums im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
    Erfasst sind alle Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug, also alle damit in Zusammenhang stehenden Daten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2012 - OVG 12 S 12.12 - juris Rn. 8), wobei jedenfalls "Tätigkeiten" auch Handlungen Privater umfasst (vgl. Urteile der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris und vom 19. Dezember 2017 - VG 2 K 236.16 - juris; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, § 2 UIG Rn. 43).

    Der Titel II betrifft dann jedoch gerade den Zugang zu Umweltinformationen (s. bereits Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 32 ff.).

    Es ist zu unterscheiden, ob die von dem Informationsantrag erfassten Informationen aus einer Tätigkeit der obersten Bundesbehörde im Zusammenhang mit einem konkreten Gesetzgebungsverfahren oder im Zusammenhang mit anderen Aufgaben resultieren (vgl. BT-Drs. 18/1585, S. 8; Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 40 f.).

    Für eine solch einschränkende Rechtsfolge bedürfte es - auch vor dem Hintergrund der im Einzelfall sehr knappen Fristen des § 3 Abs. 3 UIG - einer ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift; diese fehlt hier (Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 44).

    Das kann eine nach einzelnen Aktenbestandteilen differenzierende Prüfung und Begründung erfordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 7 C 18.12 - juris Rn. 25 zu § 3 Nr. 1 g IFG; Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 47).

    Sie muss eine ernsthafte und konkrete Gefährdung der Vertraulichkeit der Beratungen und die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Regierung anhand der Umstände des Einzelfalles nachvollziehbar darlegen (OVG Münster, Urteil vom 30. August 2016 - 15 A 2024/13 - juris Rn. 59 f. m.w.N.; Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 65 f.).

    Dies wäre aber angezeigt gewesen, da die Beklagte in einem parallelen Verfahren (VG 2 K 288.16) zu ebendiesen Protokollen der Untersuchungskommission einerseits vorgetragen hat, die Protokolle seien als rein intern zu verwendende Ergebnisprotokolle erstellt worden und andererseits wiederum meinte, es handele sich um "Informationen zum Beratungsverlauf innerhalb der Untersuchungskommission".

    Interne Mitteilungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG sind ausschließlich solche, die den Binnenbereich einer informationspflichtigen Stelle nicht verlassen (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rn. 35, Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 70).

    Geschützt ist mithin der interne Diskussionsprozess bis zur abschließenden Entscheidung (Urteile der Kammer vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rn. 42 und vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 70).

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
    Die Vertraulichkeit der Beratungen kann auch wegen des Wissens um eine Offenlegung einzelner Beiträge und Meinungsbekundungen nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens beeinträchtigt werden (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rn. 22 ff.).

    Zwar bildet der Abschluss eines solchen Verfahrens keine unüberwindbare zeitliche Grenze, sondern gehört zu den Kriterien, die im Rahmen der einzelfallbezogenen Prüfung zu würdigen sind (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rn. 23 f., 30; Urteil der Kammer vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rn. 47).

    Interne Mitteilungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG sind ausschließlich solche, die den Binnenbereich einer informationspflichtigen Stelle nicht verlassen (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rn. 35, Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 70).

  • EuGH, 14.02.2012 - C-204/09

    Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 14. Februar 2012 - C-204/09 (Flachglas Torgau) - juris Rn. 43) soll Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4/EG den Mitgliedstaaten ermöglichen, geeignete Vorschriften zu erlassen, um den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zum Erlass von Gesetzen zu gewährleisten, wobei berücksichtigt wird, dass in den jeweiligen Mitgliedstaaten die Information der Bürger im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens normalerweise hinreichend gewährleistet ist.

    Der Europäische Gerichtshof stellt damit allein auf die Beteiligung an nationalstaatlicher Gesetzgebung ab; er erläutert dazu, dass unter den Begriff ?Gremien oder Einrichtungen, die in ... gesetzgebender Eigenschaft handeln', die Ministerien fallen, die nach nationalem Recht damit betraut sind, Gesetzentwürfe vorzubereiten, diese dem Parlament vorzulegen und sich - u. a. mit Stellungnahmen - am Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen" (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 - C - 204/09 (Flachglas Torgau) - juris Rn. 49).

    Durch die Formulierung "soweit" wird ein funktional-inhaltlicher Zusammenhang zwischen der gesetzgeberischen Tätigkeit und den in Rede stehenden Informationen gefordert (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 - C-204/09 (Flachglas Torgau) - juris Rn. 49 f. und Rn. 51).

  • VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14

    Herausgabe ungeschwärzter Informationen über einen Vorschlag der Europäischen

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
    Zwar bildet der Abschluss eines solchen Verfahrens keine unüberwindbare zeitliche Grenze, sondern gehört zu den Kriterien, die im Rahmen der einzelfallbezogenen Prüfung zu würdigen sind (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rn. 23 f., 30; Urteil der Kammer vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rn. 47).

    Geschützt ist mithin der interne Diskussionsprozess bis zur abschließenden Entscheidung (Urteile der Kammer vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rn. 42 und vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 70).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
    Zwar ist in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 29. Juni 2017 - 10 S 436/15 - juris Rn. 38) zum insoweit vergleichbaren baden-württembergischen Umweltinformationsrecht nicht zuletzt im Hinblick auf das Begründungserfordernis nach § 39 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu fordern, dass die den Informationszugang verweigernde Behörde gehalten ist, grundsätzlich alle von ihr erkannten Einwände gegen ein Informationsersuchen bereits im Verwaltungsverfahren geltend zu machen (vgl. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 39 Rn. 45).

    Unterlässt sie dies, folgt daraus jedoch nicht, dass sie in einem sich anschließenden Klageverfahren gehindert wäre, sich auf einen weiteren Ablehnungsgrund zu berufen, soweit ihr dieses Vorbringen bereits im Verwaltungsverfahren möglich gewesen wäre (so aber VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juni 2017 - 10 S 436/15 - juris Rn. 38 und 59).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 690/16

    Einreichung von Fachgutachten i.R.e. vereinfachten Genehmigungsverfahrens als

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
    Zu den geschützten Werken gehören insbesondere Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 77 ff. zum UIG und Urteil der Kammer vom 21. Oktober 2010 - VG 2 K 89.09 - juris Rn. 36 ff. zum IFG).

    Bei gegen Entgelt erstellten (Sachverständigen-)Gutachten ist dabei in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte an diesen Gutachten ganz oder teilweise vom Gutachtenersteller auf den Auftraggeber übertragen werden (OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 66 ff. zu § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG mit zahlreichen weiteren Nachweisen; s. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - BVerwG 7 C 2.14 - juris Rn. 37 ff. zu § 6 Satz 1 IFG).

  • VG Berlin, 21.10.2010 - 2 K 89.09

    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten -

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
    Zu den geschützten Werken gehören insbesondere Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 77 ff. zum UIG und Urteil der Kammer vom 21. Oktober 2010 - VG 2 K 89.09 - juris Rn. 36 ff. zum IFG).

    Damit ist davon auszugehen, dass der Behörde als Auftraggeberin vom Gutachter das Nutzungsrecht zur behördlichen Aufgabenerfüllung eingeräumt wurde; das erfasst regelmäßig auch das Recht der Behörde zur Informationserteilung nach den einschlägigen Informationszugangsgesetzen (s. auch Urteil der Kammer vom 21. Oktober 2010 - VG 2 K 89.09 - juris Rn. 37 f. zu § 6 Satz 1 IFG).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 10 S 2702/06

    Anspruch auf Übermittlung von Umweltinformationen seitens der Landesanstalt für

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift sind jedenfalls die Interessen privater Dritter geschützt (vgl. BR-Drucks. 439/04, S. 40; VGH Mannheim, Urteil vom 25. November 2008 - 10 S 2702/06 - juris Rn. 24).

    Denn dieser Aspekt ist bereits durch § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG abgedeckt (VGH Mannheim, Urteil vom 25. November 2008 - 10 S 2702/06 - juris Rn. 24 zu § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
    Für die erforderliche Umweltrelevanz ist vielmehr entscheidend, dass sich die Maßnahme oder Tätigkeit auf Umweltbestandteile oder Umweltfaktoren auswirkt oder wahrscheinlich auswirken kann (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2017 - BVerwG 7 C 31.15 - juris Rn. 53 ff.).

    Die Darlegungslast für das Eingreifen eines Ablehnungsgrundes liegt bei der informationspflichtigen Stelle, die sich auf eine Ausnahme von dem grundsätzlich gegebenen Informationsanspruch beruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2017 - BVerwG 7 C 31.15 - juris Rn. 65).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 8 A 467/11

    Erteilung von Auskünfte im Zusammenhang mit der Änderung eines Therapiehinweises

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
    Von den Mitgliedern in einer Untersuchungskommission darf ebenso wie von anderen Entscheidungsträgern in Parlamenten, Verwaltung und Justiz erwartet werden, dass diese sich professionell verhalten und etwaigen unlauteren Versuchen der Einflussnahme durch Dritte widerstehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 15. Januar 2014 - 8 A 467/11 - juris Rn. 107).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14

    Informationsanspruch gegenüber wissenschaftlichem Dienst des Bundestages -

  • VG Frankfurt/Main, 10.05.2006 - 7 E 2109/05

    Zum Akteneinsichtsrecht in einen Erschließungsvertrag und in die Unterlagen zum

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 15 A 2024/13

    Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvorschriften hinsichtlich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 12 S 12.12

    Zugang zu Umweltinformationen im Vorfeld der Planfeststellung (Flughafen Berlin

  • VG Berlin, 19.12.2017 - 2 K 236.16

    Zugang zu Umweltinformationen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren als

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 1136/98

    Behördliches Vorverfahren als Klagevoraussetzung der Verpflichtungsklage;

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

  • VG Berlin, 05.12.2019 - 2 K 84.18
    Von der Frage, welche konkrete Form der Motorsteuerung staatlicherseits für den Fortbestand der Betriebsgenehmigung gebilligt wird, hängt ab, wie viele umwelt- und gesundheitsgefährdende Abgase durch in Deutschland zugelassene Dieselkraftfahrzeuge ausgestoßen werden (VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 32).

    Ein Tätigwerden von Mitarbeitern eines Bundesministeriums beim Erlass von Rechtsverordnungen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - C-515/11 - juris Rn. 36) ist von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 lit. a) UIG ebenso wenig erfasst wie an einem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene (VG Berlin, Urteile vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 34 ff., und vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 34 ff.; OVG-Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. März 2019 - OVG 12 B 13.18 - juris Rn. 36 ff. und - OVG 12 B 14.18 - juris Rn. 32 ff.).

    Erforderlich ist vielmehr insoweit die (abstrakte) Darlegung der materiellen Gründe für die VS-Einstufung (VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 61).

    a) Soweit die Beklagte sich auf zwei Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof beruft, mögen derartige Verfahren zwar laufende Gerichtsverfahren im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG darstellen (VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 57; vgl. zu § 3 Nr. 1 lit. g) IFG: Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 3 Rn. 127 m.w.N.).

    Die - eventuell aufgrund zusätzlicher Informationen ermöglichte - Findung eines materiell richtigen Zivilrechtsurteils stellt im Übrigen keine negative Auswirkung i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG bzw. Art. 4 Abs. 2 lit. c) der Richtlinie 2003/4/EG dar (VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 58 m.w.N.).

    Denn dieser Aspekt ist bereits durch § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG abgedeckt (VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 87; VGH Mannheim, Urteil vom 25. November 2008 - 10 S 2702/06 - juris Rn. 24 zu § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG).

  • VG Berlin, 01.02.2019 - 27 L 370.18

    Auskunftsanspruch gegen Bundesminister

    Eine entsprechende Auskunft der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde nicht beigebracht und es ist auch ansonsten nicht plausibel dargetan, dass eine solche rechtliche Prüfung dort (oder in einem anderen Ermittlungsverfahren) Relevanz erlangen könnte (vgl. dazu auch VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 54 f.).

    Das Prinzip der Waffengleichheit in der Zivilprozessordnung, insbesondere die dortige Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, ist durch eine Auskunftserteilung nicht, zumindest nicht per se, negativ betroffen; im Übrigen führte eine solche Betrachtungsweise zu einer weitgehenden Bereichsausnahme (vgl. zu § 8 Abs. 1 UIG VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 58 m.w.N.), die mit den besonderen Anforderungen an den Auskunftsverweigerungsgrund betreffend laufende Verfahren kollidierte.

  • VG Berlin, 23.09.2019 - 27 L 98.19

    Anspruch eines hauptberuflichen Journalisten auf Erteilung von Auskünften

    Eine entsprechende Auskunft der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde nicht beigebracht und es ist auch ansonsten nicht plausibel dargetan, dass eine solche rechtliche Prüfung dort (oder in einem anderen Ermittlungsverfahren) Relevanz erlangen könnte (vgl. dazu auch VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 54 f.).

    Das Prinzip der Waffengleichheit in der Zivilprozessordnung, insbesondere die dortige Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, ist durch eine Auskunftserteilung nicht, zumindest nicht per se, negativ betroffen; im Übrigen führte eine solche Betrachtungsweise zu einer weitgehenden Bereichsausnahme (vgl. zu § 8 Abs. 1 UIG VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 58 m.w.N.), die mit den besonderen Anforderungen an den Auskunftsverweigerungsgrund betreffend laufende Verfahren kollidierte.

  • VG Schleswig, 25.04.2019 - 6 A 222/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

    Denn von der Frage, welche konkrete Form der Motorsteuerung staatlicherseits für den Fortbestand der Betriebsgenehmigung gebilligt wird und in welcher Art und Weise die Beklagte die Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt und genehmigt hat, hängt ab, wie viele umwelt- und gesundheitsgefährdende Abgase, insbesondere Stickoxide, durch die in Deutschland zugelassenen Dieselkraftfahrzeuge der Beigeladenen ausgestoßen werden (vgl. VG A-Stadt, Urteil v. 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 -, juris, Rn. 28 ff.; VG A-Stadt, Urteil v. 21. Juni 2018, - VG 2 K 291.16 -, BeckRS 2018, 16158, Rn. 25).

    Auch das von den Beigeladenen angeführte Prinzip der Waffengleichheit, vor allem die für den (deutschen) Zivilprozess typische und ausgewogene Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, ist bei einem Informationszugang nicht per se negativ betroffen; eine solche Betrachtungsweise würde im Ergebnis zu einer weitgehenden Bereichsausnahme für sämtliche mit einem laufenden Gerichtsverfahren in Zusammenhang stehenden Dokumente führen (vgl. VG A-Stadt Urteil v. 21. Juni 2018 - 2 K 291/16 -, BeckRS 2018, 16158, Rn. 50).

  • VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18

    Rechtsnatur von Entwürfen im Sinne des IFG § 2 Nr 1 S 2

    Bei gegen Entgelt erstellten (Sachverständigen-)Gutachten ist dabei in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte an diesen Gutachten ganz oder teilweise vom Gutachtenersteller auf den Auftraggeber übertragen werden (OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 66 ff. m.w.N.; s. auch Urteil der Kammer vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 74; VG Köln, Urteil vom 22. November 2012 - 13 K 5281/11 - juris Rn. 45).
  • VG Berlin, 13.08.2020 - 2 K 52.18

    Informationsbegehren über ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Bei gegen Entgelt und im Auftrag einer informationspflichtigen Stelle erstellten (Sachverständigen-)Gutachten ist aber in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte an diesen Gutachten ganz oder teilweise vom Gutachtenersteller auf den Auftraggeber übertragen werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 68 f.; Urteile der Kammer vom 21. Oktober 2010 - VG 2 K 89.09 - juris Rn. 37 f., vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 74 und vom 26. Juni 2019 - VG 2 K 179.18 - juris Rn. 28).
  • VG Berlin, 29.04.2021 - 2 K 262.19

    Einsichtsanspruch in die Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen für

    Eine unverzichtbare und grundsätzlich nicht nachholbare Voraussetzung für die Verpflichtungsklage ist die vorherige Antragstellung bei dem Anspruchsgegner (Urteil der Kammer vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2019 - 6 S 58.19

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Berufsgeheimnis; anwaltliche

    Wie hoch ist die Summe aller Honorare, die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Beratung und Vertretung in dem Verfahren des H..../. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Verwaltungsgericht Berlin 2 K 291.16, im Vorverfahren und im Verfahren der ersten Instanz, durch die K...Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, K..., durch die K... L...Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, K..., durch die K...Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, L..., oder durch jede andere zur K... -Gruppe gehörenden Gesellschaft in Rechnung gestellt wurden?.
  • VG Schleswig, 02.10.2020 - 6 A 243/18

    Umweltinformation; Akteneinsicht in Vorgänge des Kraftfahrt-Bundesamtes

    Denn von der Schaltstrategie, die hier möglicherweise in unzulässiger Art und Weise im Zusammenwirken mit der Getriebesoftware zu reduzierten NOx- und CO 2 -Werten geführt hat, hängt ab, wie viele umwelt- und gesundheitsgefährdende Abgase, hier insbesondere Stick- und Kohlendioxide, in die Atmosphäre ausgestoßen werden (vgl. VG Berlin, Urteil v. 30.11.2017 - VG 2 K 288.16 -, juris, Rn. 28 ff.; VG Berlin, Urteil v. 21.6.2018, - VG 2 K 291.16 -, BeckRS 2018, 16158, Rn. 25).
  • VG Berlin, 19.12.2019 - 2 K 4.19

    Anspruch auf Informationszugang nach IFG § 1 Abs 1 S 1umfasst nur vorhandene

    Eine unverzichtbare und grundsätzlich nicht nachholbare Klagevoraussetzung für die Verpflichtungsklage ist die vorherige Antragstellung beim Anspruchsgegner (BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 5 C 11.94 - juris Rn. 14; VG Berlin, Urteil der Kammer vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 02.10.2020 - 6 A 627/17

    Umweltinformation; Informationenfähigkeit des Kraftfahrt-Bundesamtes zu den

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