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   VG Berlin, 22.02.2013 - 28 K 219.09   

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VG Berlin, 22.02.2013 - 28 K 219.09 (https://dejure.org/2013,3971)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.02.2013 - 28 K 219.09 (https://dejure.org/2013,3971)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - 28 K 219.09 (https://dejure.org/2013,3971)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2013 - 28 K 219.09
    Daher bezieht sich die vom Kläger für sich reklamierte Aussage des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvL 11/04 -, zitiert nach Juris), wonach zu den vom Gesetzgeber zu beachtenden, hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zähle, dass das Ruhegehalt unter Wahrung des Leistungsprinzips und Anerkennung aller Beförderungen aus dem letzten Amt zu berechnen sei, auf das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und der dementsprechenden lebenslangen Alimentationspflicht und nicht auf das Beamtenverhältnis auf Zeit.
  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2013 - 28 K 219.09
    Während das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit die verfassungsrechtliche Regel bildet, stellen Beamtenverhältnisse auf Zeit die Ausnahme dar (vgl. zu dem Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 28.05.2008 - 2 BvL 11/07 -, zitiert nach Juris, dort Rz. 30ff).
  • OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 A 220/16

    Ruhegehaltsfähigkeit eines Funktionsleistungsbezugs

    Der vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedene Sachverhalt(VG Berlin, Urteil vom 22.2.2013 - 28 K 219.09 -, juris) war schließlich anders als der vorliegende gelagert.
  • VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19

    Versorgung aus Führungsamt auf Zeit; Versorgung aus dem letzten Amt

    Somit bleibt festzustellen, dass § 15a Abs. 4 und Abs. 5 BeamtVG eine tatsächliche Wahrnehmung des Amtes für fünf Jahre voraussetzt (so auch BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 C 71/08 -, juris Rn. 22, 23, sowie VG Berlin, Urteil vom 22. Februar 2013 - 28 K 219.09 -, juris; a.A. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, a.a.O.).
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