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   VG Berlin, 22.05.2019 - 10 K 244.17   

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https://dejure.org/2019,17259
VG Berlin, 22.05.2019 - 10 K 244.17 (https://dejure.org/2019,17259)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.05.2019 - 10 K 244.17 (https://dejure.org/2019,17259)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 10 K 244.17 (https://dejure.org/2019,17259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 ZuV 2020, § 6 Abs 3 ZuV 2020, § 8 ZuV 2020, § 10 ZuV 2020, § 25 VwVfG
    Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen für ein Braunkohlekraftwerk; Wärmelieferung an private Haushalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.02.2018 - C-572/16

    INEOS Köln - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2019 - 10 K 244.17
    Insoweit könne die Beklagte aus dem Urteil des EuGH vom 22. Februar 2018 - C-572/16 - nichts für ihre Ansicht ableiten.

    Der EuGH habe diese Präklusionswirkung in seinem Urteil vom 22. Februar 2018 - C-572/16 - bestätigt.

    Darüber hinaus beruft sich die Beklagte zu Recht auf das Urteil des EuGH vom 22. Februar 2018 in der Sache C-572/16, in dem das Gericht eine nationale Ausschlussfrist gebilligt hat, nach deren Ablauf der Antragsteller keine Möglichkeit mehr hat, seinen Antrag zu berichtigen oder zu ergänzen.

  • VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15

    Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2019 - 10 K 244.17
    Deshalb hält die Kammer eine bedingte Verpflichtungsklage grundsätzlich bei Verpflichtungsbegehren in der 3. Handelsperiode für statthaft (vgl. Urteil der Kammer vom 12. Januar 2017 - VG 10 K 239.15 - juris).

    Die Amtsermittlungspflicht ist durch die Mitwirkungspflicht des Antragstellers begrenzt (vgl. das Urteil der Kammer vom 12. Januar 2017 im Verfahren VG 10 K 239.15, juris Rn. 59 ff.).

  • EuG, 26.09.2014 - T-629/13

    Molda / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2019 - 10 K 244.17
    Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten erfolgt nach den Unionsvorschriften und muss gemäß Art. 11 Abs. 3 der RL 2003/87/EG von der Kommission genehmigt werden (vgl. EuG, Urteil vom 26. September 2014 - Rs. T-629/13, Rn. 108).
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