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   VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16   

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https://dejure.org/2017,38624
VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16 (https://dejure.org/2017,38624)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.08.2017 - 8 K 262.16 (https://dejure.org/2017,38624)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. August 2017 - 8 K 262.16 (https://dejure.org/2017,38624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen in privaten Haushalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16
    Art. 105 ff. GG, die die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder regeln, sind nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2016, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - juris, Rn. 14 ff.).

    Zu diesem Zweck kann die Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten auf alle Rundfunkteilnehmer, d.h. auf Personen mit einer Rundfunkempfangsmöglichkeit, erstreckt werden (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6/15 - juris, Rn. 16 m. w. N.).

    Sie können eine Finanzausstattung verlangen, die sie unter den Bedingungen der dualen Rundfunkordnung dauerhaft in die Lage versetzt, ihr Programm eigenverantwortlich weiterzuentwickeln und neue Verbreitungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu nutzen (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6/15 - juris, Rn. 20 m. w. N.).

    Dieser Vorteil kann Wohnungsinhabern individuell zugerechnet werden, weil Wohnungen nahezu vollständig mit Rundfunkempfangsgeräten ausgestattet sind (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - juris, Rn. 25 ff.).

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16
    Soweit der Kläger geltend macht, ihm fehlten die zu zahlenden Rundfunkbeiträge zur Unterrichtung aus anderweitigen Quellen, sieht § 4 RBStV bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder in sonstigen Härtefällen Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor (vgl. BayVerfGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12 - juris, Rn. 97 ff.).

    Der Rundfunkbeitrag stellt die Gegenleistung für eine potentielle Nutzung dar, führt jedoch weder zu einer Verpflichtung, sich aus Quellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterrichten, noch, sich ein Empfangsgerät zu kaufen (vgl. BayVerfGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12 - juris, Rn. 64).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2017 - 11 N 91.15

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16
    Die Zahlung einer Abgabe wie des Rundfunkbeitrags ist nicht mit der Äußerung eines weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verbunden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2017 - OVG 11 N 91.15 - juris, Rn. 127).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16
    Dem Beitragspflichtigen wird weder die Anerkennung als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - juris, Rn. 145) abgesprochen noch wird er einer Behandlung ausgesetzt, die seine Subjektqualität (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1970 - 2 BvF 1/69 - juris, Rn. 81) prinzipiell in Frage stellt, noch ist der absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - juris, Rn. 122) betroffen.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16
    Dem Beitragspflichtigen wird weder die Anerkennung als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - juris, Rn. 145) abgesprochen noch wird er einer Behandlung ausgesetzt, die seine Subjektqualität (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1970 - 2 BvF 1/69 - juris, Rn. 81) prinzipiell in Frage stellt, noch ist der absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - juris, Rn. 122) betroffen.
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16
    Dem Beitragspflichtigen wird weder die Anerkennung als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - juris, Rn. 145) abgesprochen noch wird er einer Behandlung ausgesetzt, die seine Subjektqualität (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1970 - 2 BvF 1/69 - juris, Rn. 81) prinzipiell in Frage stellt, noch ist der absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - juris, Rn. 122) betroffen.
  • LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17

    Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheid in Baden-Württemberg: Zustellung

    Der später festgesetzte Säumniszuschlag ist durch die bereits vorher erfolgte Festsetzung eines Säumniszuschlags abgegolten." (VG Berlin, Urteil vom 22. August 2017 - 8 K 262.16 -, juris).
  • VG Freiburg, 01.03.2019 - 9 K 8671/17

    Rundfunkbeitragspflicht und Gewissensfreiheit

    Ebenso wenig wird das von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch umfasste negative Recht, sich aus den genannten Quellen nicht zu unterrichten, von der Rundfunkbeitragspflicht verletzt, da der Rundfunkbeitrag nur die Gegenleistung für eine potentielle Nutzung darstellt, jedoch weder zu einer Verpflichtung führt, sich aus Quellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterrichten, noch, sich ein Empfangsgerät zu kaufen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 15.05.2014, a.a.O., Rn. 64; VG Berlin, Urteil vom 22.08.2017 - 8 K 262.16 -, juris, Rn. 25).
  • VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 8560/17

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen

    Ebenso wenig wird das von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch umfasste negative Recht, sich aus den genannten Quellen nicht zu unterrichten von der Rundfunkbeitragspflicht verletzt, da der Rundfunkbeitrag die Gegenleistung nur für eine potentielle Nutzung darstellt, jedoch weder zu einer Verpflichtung führt, sich aus Quellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterrichten, noch, sich ein Empfangsgerät zu kaufen (vgl. BayVerfGH, E. v. 15.5.2014, a.a.O., Rn. 64; VG Berlin, U. v. 22.8.2017 - 8 K 262.16 -, juris, Rn. 25).
  • VG Göttingen, 11.04.2018 - 2 B 96/18

    Rundfunkbeitrag; Säumniszuschlag

    Der später festgesetzte Säumniszuschlag ist durch die bereits vorher erfolgte Festsetzung einen Säumniszuschlags abgegolten (wie VG Berlin, Urteil vom 22.08.2017 -8 K 262/16-).

    Die Kammer folgt insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des VG Berlin (Urteil vom 22.08.2017 -8 K 262.16-, zitiert nach juris, Rn. 29 ff.), das in den Entscheidungsgründen ausführt:.

  • VG Freiburg, 06.06.2018 - 9 K 2599/18

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen

    Ebenso wenig wird das von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch umfasste negative Recht, sich aus den genannten Quellen nicht zu unterrichten von der Rundfunkbeitragspflicht verletzt, da der Rundfunkbeitrag die Gegenleistung nur für eine potentielle Nutzung darstellt, jedoch weder zu einer Verpflichtung führt, sich aus Quellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterrichten, noch, sich ein Empfangsgerät zu kaufen (vgl. BayVerfGH, U. v. 15.5.2014, a.a.O., Rn. 64; VG Berlin, U. v. 22.8.2017 - 8 K 262.16 -, juris, Rn. 25).
  • VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 2889/16

    Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Rundfunkbeitrags; Umdeutung

    Ebenso wenig wird das von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch umfasste negative Recht, sich aus den genannten Quellen nicht zu unterrichten von der Rundfunkbeitragspflicht verletzt, da der Rundfunkbeitrag die Gegenleistung nur für eine potentielle Nutzung darstellt, jedoch weder zu einer Verpflichtung führt, sich aus Quellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterrichten, noch, sich ein Empfangsgerät zu kaufen (vgl. BayVerfGH, E. v. 15.5.2014, a.a.O., Rn. 64; VG Berlin, U. v. 22.8.2017 - 8 K 262.16 -, juris, Rn. 25).
  • VG Göttingen, 27.03.2020 - 2 A 7/15

    Beitragsservice; europarechtskonform; Gewissensfreiheit; Glaubensfreiheit;

    Die Kammer hat hierzu in ihrem Beschluss 11.04.2018 (- 2 B 96/18 -, Rn. 17 ff., unter Bezugnahme auf VG Berlin, Urteil vom 22.08.2017 - 8 K 262.16 -, Rn. 29 ff.; jew. juris) Folgendes ausgeführt:.
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