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   VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09 V   

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https://dejure.org/2009,25248
VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09 V (https://dejure.org/2009,25248)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.09.2009 - 9 K 135.09 V (https://dejure.org/2009,25248)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. September 2009 - 9 K 135.09 V (https://dejure.org/2009,25248)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - und vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. Oktober 2008 - 12 B 8.08 -, 21. Mai 2008 - 12 B 66.07 - und vom 25. April 2007 - 12 B 2.05 - Juris).

    "Allein" sorgeberechtigt ist ein Elternteil, wenn dem anderen Elternteil bei der Ausübung des Sorgerechts keine substantiellen Mitentscheidungsrechte und -pflichten zustehen, etwa in Bezug auf Aufenthalt, Schule und Ausbildung oder Heilbehandlung des Kindes (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 7. April 2009, a.a.O. - gemeint ist hier das Urteil 1 C 17.08, InfAuslR 2009, 270-277 ).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
    Zu dem wesentlich(st)en und unverzichtbaren Grundsatz des deutschen Familien- und Kindschaftsrechts zählt bei einer Entscheidung über das Sorgerecht das Kindeswohl (vgl. § 1626 Abs. 3, § 1666, § 1696 Abs. 1 und insbesondere § 1697 a BGB; ebenso ist das Kindeswohl entscheidendes Anliegen der Kindernachzugsregelung in Art. 4 Abs. 1 der EG-Richtlinie 2003/86/EG, vgl. EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006, Rs. C-540/03, Slg. 2006, I-5769 Rz. 73).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - Juris und Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 - Juris zu § 20 Abs. 4 AuslG; ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 -).
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96

    Einreisezeitpunkt als maßgeblicher Zeitpunkt für die Befreiung vom Erfordernis

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
    Die Entscheidung muss das Kindeswohl derart gravierend außer Acht lassen, dass die Sorgerechtsübertragung im Inland nicht anerkannt werden kann (VGH Kassel, Urteil vom 17. Februar 1997 - 12 UE 4436/96 - NVwZ-RR 1998, 72).
  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass eine ausländische Sorgerechtsentscheidung grundsätzlich nur dann unbeachtet bleiben darf, wenn sie offensichtlich mit der öffentlichen Ordnung (ordre public) unvereinbar ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 13 S 1400/96 - NJW 1997, 270 m.w.N.; VGH Kassel, Beschluss vom 26. März 1998 - 6 TZ 4017/97- NVwZ-RR 1998, 777).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - Juris und Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 - Juris zu § 20 Abs. 4 AuslG; ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96

    Rechtsschutzinteresse an der Aussetzung des Sofortvollzuges der zeitlichen

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass eine ausländische Sorgerechtsentscheidung grundsätzlich nur dann unbeachtet bleiben darf, wenn sie offensichtlich mit der öffentlichen Ordnung (ordre public) unvereinbar ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 13 S 1400/96 - NJW 1997, 270 m.w.N.; VGH Kassel, Beschluss vom 26. März 1998 - 6 TZ 4017/97- NVwZ-RR 1998, 777).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 2 B 4.09

    Nachzugsrecht eines Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - Juris und Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 - Juris zu § 20 Abs. 4 AuslG; ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 -).
  • VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09

    Kein Kindernachzug bei nicht anerkennungsfähiger Sorgerechtsübertragung

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
    Die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat in seinem Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V - in einem parallel gelagerten Fall folgendes ausgeführt:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2005 - 7 B 24.05

    Ausländerrecht; Verwaltungsprozessrecht

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
    Dies genügt den Anforderungen der Nr. 17.4.2 der Verwaltungsvorschriften zum wortgleichen früheren § 17 Abs. 4 AuslG (vom 28. Juni 2000, GMBl. 2000, S. 618), wonach für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen müssen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. August 2005, 7 B 24.05, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 12 B 2.05

    Entscheidungen zum Visa-Recht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 12 B 19.06

    Berechnung des Unterhaltsbedarfs einer Ausländer-Familie bei Nachzug eines

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • VG Berlin, 20.07.2010 - 29 K 154.10

    Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu einem in Deutschland lebenden Vater

    Nach Auffassung der Kammer zutreffend geht die Beklagte, wie auch andere Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteile vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V - und dem folgend vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -), allerdings davon aus, dass der in Rede stehenden ausländischen Sorgerechtsentscheidung nach Artikel 10 Abs. 1 lit. a des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts vom 20. Mai 1980 (BGBl. II S. 220) - Europäisches Sorgerechtsübereinkommen/ESÜ - die Anerkennung versagt werden kann, wenn die Wirkungen der Entscheidung mit den Grundwerten des Familien- und Kindschaftsrechts im ersuchten Staat offensichtlich unvereinbar sind.

    Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO im Hinblick auf die noch anhängigen Berufungen - OVG 11 B 2.10 und 3.10 - gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V - und vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V - wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage zugelassen, welche rechtlichen Maßstäbe für die Nichtanerkennung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen gelten.

  • VG Berlin, 07.12.2011 - 35 K 416.10

    Anhörung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).

    Daher überzeugen auch die abweichenden Entscheidungen anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 9 K 135.09 V, VG 21 K 126.09 V und VG 34 K 448.09 V) nicht - wie im übrigen auch das OVG Berlin Brandenburg selbst zum Ausdruck bringt - die die ausländische Sorgerechtsentscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Überzeugungskraft, die Dauer des Verfahrens und die nach ihrer Auffassung gebotene Sachaufklärung gleichsam einem Revisionsgericht inhaltlich überprüfen.

  • VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10

    Anspruch auf Erteilung eines Visums für ein peruanisches Kind zum Zwecke des

    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).

    Daher überzeugen auch die abweichenden Entscheidungen anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 9 K 135.09 V, VG 21 K 126.09 V und VG 34 K 448.09 V) nicht - wie selbst schon das OVG Berlin Brandenburg (a.a.O., Rn. 22) zum Ausdruck bringt - die die ausländische Sorgerechtsentscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Überzeugungskraft, die Dauer des Verfahrens und die nach ihrer Auffassung gebotene Sachaufklärung gleichsam einem Revisionsgericht inhaltlich überprüfen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 23.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 11.08

    Kindernachzug; Mazedonien; alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht;

    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09

    Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische

    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).
  • VG Berlin, 05.10.2010 - 29 K 169.09

    Familiennachzug und Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

    Dem schließt sich der erkennende Einzelrichter an (a.A.: VG Berlin, Urteile vom 1.9.2009 - VG 21 K 126.09 V - und vom 23.9.2009 - VG 9 K 135.09 V - beide in juris).
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