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   VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15   

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VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15 (https://dejure.org/2019,13840)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.01.2019 - 19 K 308.15 (https://dejure.org/2019,13840)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 19 K 308.15 (https://dejure.org/2019,13840)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (39)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11

    Nachbarklage; Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Beschwerde;

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15
    In Bezug auf die bereits durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Begrenzung der Einsichtsmöglichkeiten stellt das Abstandsflächenrecht hierbei eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar und ist insoweit mit diesem verzahnt (vgl. dazu sowie zum Folgenden nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Vielmehr beschränken sich diese Fallgestaltungen auf Extremfälle (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012, a.a.O., m.w.N.).

    Diese Fallkonstellationen, in denen ein Bauvorhaben wegen seiner erdrückenden Wirkung als rücksichtlos erscheint, werden vielfach mit den Schlagworten einer "Hinterhofsituation" oder "Gefängnishofsituation", des "Gefühls des Eingemauertseins", der "Abriegelung" und der fehlenden "Luft zum Atmen" beschrieben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Februar 2012, a.a.O. sowie vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15
    Diese Fallkonstellationen, in denen ein Bauvorhaben wegen seiner erdrückenden Wirkung als rücksichtlos erscheint, werden vielfach mit den Schlagworten einer "Hinterhofsituation" oder "Gefängnishofsituation", des "Gefühls des Eingemauertseins", der "Abriegelung" und der fehlenden "Luft zum Atmen" beschrieben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Februar 2012, a.a.O. sowie vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rn. 11).

    Eine "drangvolle Nähe" ist nicht gegeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010, a.a.O., Rn. 13).

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15
    An diesem objektivrechtlichen Geltungsanspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56/83 -, juris Rn. 14 m.w.N.) nimmt die hier nach § 12 Abs. 2 WHG ausgereichte Wassergenehmigung teil, da sie lediglich öffentliche Belange umreißt (vgl. Pape in: Landmann/Römer, Umweltrecht, Bd. I, Stand: 4/2011, § 12 WHG Rn. 78).

    Drittschutz kann eine solche wasserrechtliche Genehmigung nur vermitteln, wenn Belange eines anderen in einer qualifizierten und individualisierten Weise betroffen sind und die Genehmigungsbehörde dies ermessensfehlerhaft unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1987, a.a.O.), wofür sich hier keine Anhaltspunkte ergeben.

  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten -

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15
    Wertminderungen als Folge der Nutzung einer Baugenehmigung für das Nachbargrundstück bilden für sich genommen keinen Maßstab für die Zulässigkeit eines Vorhabens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. April 1992 - BVerwG 4 B 60/92 -, juris Rn. 6 m.w.N. sowie vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 4 B 215/96 -, juris Rn. 9).

    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung kommt unter dem Gesichtspunkt der Wertminderung ein Abwehranspruch nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist (BVerwG, Beschluss vom 24. April 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15
    Dass der Plangeber diesen Festsetzungen, von denen die Behörde befreit hat, hier (ausnahmsweise) nachbarschützende Wirkung beilegen wollte, ist jedoch nicht ersichtlich (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 4 B 215/95 -, NVwZ 1996, 888).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2002 - 7 A 3185/01

    Rechtmäßigkeit einer Teilbaugenehmigung; Lärmbelästigungen und

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15
    Auch zeichnet sich keine Parkplatznot für Kundenfahrzeuge ab, die ein Warten eintreffender Kunden bei laufendem Motor befürchten ließen (vgl. hierzu und zu weiteren Kriterien OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Oktober 2002 - OVG 7 A 3185/01 -, juris Rn. 43).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15
    Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (BVerwG 4 C 105.66) ist es gefestigte Rechtsprechung, dass das Abwägungsgebot gerichtlich nur darauf zu überprüfen ist, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in die Abwägung an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtung einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15
    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer (nur) dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71/90 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1991 - 5 S 2029/90

    Fehlende Klagebefugnis - kein subjektives Recht aus Baumschutzsatzung auf

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15
    Ob in die mit der Baugenehmigung Nr. 2013/1753 erteilte Ausnahmegenehmigung zur Fällung eines geschützten Baumes, die von der Bauaufsichtsbehörde zugleich mit der Baugenehmigung erteilt wird (§ 5 Abs. 4 BaumSchVO Bln), rechtmäßig ist, bedarf hier ebenfalls nicht der Entscheidung, da die Vorschriften der Baumschutzverordnung ausschließlich öffentlichen Interessen dienen und daher kein subjektives Recht für Personen begründen, die an der Erhaltung bestimmter Bäume vor ihrer Wohnung interessiert sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Februar 1991 - VGH 5 S 2029/90 -, NJW 1991, 3050).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15
    Ein solcher Gesamtpegel ist unbedenklich, solange er die Schwelle zur Gesundheitsgefahr, die bei 70 dB(A) liegt (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075/04 -, juris Rn. 368), nicht überschreitet (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9/95 -, juris Rn. 35 sowie vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72/07 -, NVwZ 2009, 1498 ; Beschluss vom 24. November 2010 - BVerwG 4 BN 28.10 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07

    Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 10 S 46.09

    Nachbarbeschwerde; Gaststätte mit Schankvorgarten; Garten- und

  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 28.10

    Lärmpegelbildung beim Bau öffentlicher Straßen

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 6.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

  • VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1026

    Nachbarklage; wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung; Drittschutz; FFH-Gebiet

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 23.94

    Rechtsschutzinteresse für eine Nachbarklage; Verhältnis Bauvorbescheid -

  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe,

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 B 92.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen das Verbot der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11

    Bezirk Pankow muss Genehmigung zum nachträglichen Einbau von zusätzlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 5 S 2602/15

    Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts;

  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses

  • BVerwG, 17.05.2018 - 4 B 75.17

    Klagebefugnis und Rechtsverletzung bei Wohnungseigentum

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
    Die gegen diese Baugenehmigung gerichtete Klage der Klägerin hat die Kammer durch Urteil vom 24. Januar 2019 abgewiesen (Az. VG 19 K 308.15).

    a) Die Klägerin kann sich, wie die Kammer bereits im Verfahren VG 19 K 308.15 entschieden hat, nicht auf eine Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs berufen.

    Für den Bebauungsplan 5-78 VE, der das gesamte Vorhabengrundstück erfasst, und den zu dem Vorhaben nur noch teilkongruenten Vorgängerplan VIII-367, der sich noch nicht auf das vereinigte Grundstück bezieht, hat die Kammer - ausgehend von den Einwendungen der Klägerin im damaligen Verfahren - schon in dem Verfahren VG 19 K 308.15 festgestellt, dass Mängel, die die Wirksamkeit dieser Bebauungspläne in Frage stellten, nicht zu erkennen sind.

    Die Kammer nimmt entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf die Gründe des Urteils vom 24. Januar 2019 - VG 19 K 308.15 - Bezug, an denen sie nach abermaliger Prüfung festhält.

    (a) Das von der Klägerin hinzunehmende Maß an Lärm wird dadurch bestimmt, dass zwischen dem Vorhabengrundstück und ihrem Grundstück an dem maßgeblichen Immissionsort eine immissionsschutzrechtliche Gemengelage im Sinne von Ziff. 6.7 TA-Lärm besteht (so auch Urteil der Kammer vom 24. Januar 2019 - VG 19 K 308.15 - juris Rn. 63).

    Davon abgesehen, vermindert die massive Vorbelastung des Grundstücks der Klägerin durch Verkehrslärm ungeachtet von Art und Herkunft der Lärmquellen seine konkrete Schutzbedürftigkeit in der Gemengelage (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - OVG 10 S 31.09 - juris Rn. 14 m.w.N. und Rn. 22; siehe schon das Urteil der Kammer vom 24. Januar 2019 - VG 19 K 308.15 - juris Rn. 63).

    Ob die mit der Baugenehmigung erteilte wasserbehördliche Genehmigung gemäß § 12 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes rechtmäßig ist, bedarf schon deshalb keiner Vertiefung, weil diese keinen Drittschutz vermittelt (vgl. bereits das Urteil der Kammer vom 24. Januar 2019 - VG 19 K 308.15 - juris Rn. 72 m.w.N.).

  • VG Berlin, 18.02.2020 - 19 L 523.19

    Spandau: Groß-Hostel im reinen Arbeitsgebiet zulässig

    Es obliegt der Antragstellerin, die der Baugenehmigung zugrunde liegenden Prognosen bezüglich der zu erwartenden Geruchsbelästigung in beachtlicher Weise infrage zu stellen und substantiiert aufzuzeigen, inwieweit das Gutachten in tatsächlicher Hinsicht von falschen Grundannahmen ausgeht (st. Rspr. der Kammer, vgl. unter anderem Urteile vom 27. November 2013 - VG 19 K 71.12 -, vom 9. Juni 2016 - VG 19 K 284.12 - sowie vom 24. Januar 2019 - VG 19 K 308.15 -, alle in juris).
  • VG Berlin, 25.06.2019 - 19 K 717.17
    Ebenso wenig ist eine die Privatsphäre verletzende "drangvolle Nähe" gegeben (vgl. dazu z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. August 2015 - VGH 1 CS 15.1411 -, juris Rn. 4; VG Berlin, Urteil vom 24. Januar 2019 - VG 19 K 308.15 -, juris Rn. 67, und Beschluss vom 24. Januar 2014 - VG 19 L 264.13 -, juris Rn. 55).
  • VG Berlin, 18.05.2020 - 19 K 520.17

    Charlottenburg: Bauvorbescheide für Großbordell bestätigt

    Zudem kann von einem Verzicht allenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Bauherr unmissverständlich und unzweifelhaft auf eine Baugenehmigung oder Vorbescheid verzichtet (vgl. VG Berlin, Urteil vom 24. Januar 2019, - VG 19 K 308.15 -, m.w.N.).
  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20

    Rechtschutz gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft

    Das bedingt, dass die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks dadurch ausgeglichen wird, dass auch die anderen Grundeigentümer ebendiesen Beschränkungen unterworfen sind (vgl. das Urteil der Kammer vom 24. Januar 2019 - VG 19 K 308.15 -, UA S. 13 f. m.w.N.), was Angehörige dieser Schicksalsgemeinschaft auch einfordern können.
  • VG Berlin, 04.08.2023 - 13 L 156.23
    Ein Nachbar ist grundsätzlich nicht berechtigt, die Fällung fremder Bäume auf einem anderen Grundstück zu verhindern, da die Bestimmungen der Baumschutzverordnung ausschließlich öffentlichen Interessen dienen (vgl. VG Berlin, Urteil vom Urteil vom 24. Januar 2019 - VG 19 K 308.15 -, juris Rn. 71).
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