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   VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03   

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VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03 (https://dejure.org/2003,16986)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.03.2003 - 16 A 40.03 (https://dejure.org/2003,16986)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. März 2003 - 16 A 40.03 (https://dejure.org/2003,16986)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Verwaltungsvorschriften über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinaus vermittels des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung, d.h. im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger, begründen können (BVerwGE 104, S. 220 [223]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm aus willkürfreien, d.h. sachlichen Gründen geändert werden; die Änderung muss nur formell und materiell wirksam sein (BVerwGE 104, 220 [223].

    Die bloße Tatsache einer jahrelangen Subvention begründet kein schutzwürdiges Vertrauen auf eine Weitergewährung dieser Zuwendungen in unveränderter Höhe (BVerwGE 104, 220 [227]).

    Jeder Subventionsnehmer muss grundsätzlich damit rechnen, dass bei Änderung der Rahmenbedingungen die Subventionen gekürzt oder weitere Förderungen nicht mehr gewährt werden (BVerwGE 104, 220 [227]; OVG Berlin Beschluss vom 12. April 2000 - OVG 5 N 51.99 -, S. 3).

    Selbst Verwaltungsvorschriften, die nicht primär zur Information nachgeordneter Behörden, sondern bestimmter Dritter wie z.B. förderungswürdiger Subventionsinteressenten veröffentlicht werden, entbehren der Außenrichtung, wenn sie erkennbar Elemente der Unverbindlichkeit enthalten (BVerwGE 104, 220, 224).

    An einer solchen Schutzwürdigkeit mangelt es, wenn dem Betroffenen Umstände bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt waren, die eine Änderung der Förderpraxis rechtfertigen (BVerwGE 104, 220, 229).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03
    Die von der Antragstellerin hierzu zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 95, 267 [301]) betrifft die Auferlegung staatlicher Geldleistungspflichten, namentlich Steuern (vgl. BVerfGE 93, 121 [137]) oder diesen Pflichten gleichzusetzende Maßnahmen.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03
    Die von der Antragstellerin hierzu zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 95, 267 [301]) betrifft die Auferlegung staatlicher Geldleistungspflichten, namentlich Steuern (vgl. BVerfGE 93, 121 [137]) oder diesen Pflichten gleichzusetzende Maßnahmen.
  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 18.01

    Bescheinigung eines Gemeinwohlinteresses an einer Zahnarztpraxis in einem

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03
    Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin zum Anlass genommen, mit Urteil vom 13. Juni 2002 - OVG 5 B 18.01 - das Verbot der Zweckentfremdung in Berlin mit Wirkung vom 1. September 2000 als außer Kraft getreten anzusehen.
  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03
    Damit sollen für zukünftige Bewilligungsentscheidungen nicht die Verhältnisse bei Antragstellung, als die Richtlinien noch in Kraft waren, sondern der Zeitpunkt des Auslaufens der Förderung maßgeblich sein (vgl. zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts BVerwG Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 54.01 -, S. 8).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03
    Eine Subvention wird nicht durch eine eigene Leistung erlangt, sondern ersetzt eine solche (vgl. BVerfGE 72, 175 [195]; BVerfG DÖV 1998, 465 [467]; BVerfGE NVwZ 2002, 197).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03
    Ungleichheiten, die durch Stichtagsregelungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (BVerfGE 75, 78 [106] m.w.N.).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03
    Nur der konkrete Bestand der zum Betrieb gehörenden Sachen und Rechte wird von der Eigentumsgarantie umfasst; hierzu gehören nicht bloße (Umsatz- und Gewinn-) Chancen und tatsächliche Gegebenheiten (BVerfGE 68, 193 [222]; 74 129 [148]).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03
    Bei ihnen handelt es sich nicht um Rechtsnormen, sondern um verwaltungsinterne Weisungen und damit um Verwaltungsvorschriften (vgl. zum fehlenden Rechtssatzscharakter BVerwGE 58, 45 [49]).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2003 - 16 A 40.03
    Eine Subvention wird nicht durch eine eigene Leistung erlangt, sondern ersetzt eine solche (vgl. BVerfGE 72, 175 [195]; BVerfG DÖV 1998, 465 [467]; BVerfGE NVwZ 2002, 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00

    Kein Anspruch auf Subvention - Haushaltsvorbehalt

  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 2337/00

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausscheidens der gewerblichen Brennereien aus dem

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • VG Berlin, 27.11.2003 - 16 A 117.03

    Klagen auf Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau in erster Instanz erfolglos

    Diesen Antrag hat die Kammer mit Beschluss vom 24. März 2003 - VG 16 A 40.03 - zurückgewiesen.
  • VG Berlin, 27.11.2003 - 16 A 41.03

    Klagen auf Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau in erster Instanz erfolglos

    Diesen Antrag hat die Kammer mit Beschluss vom 24. März 2003 - VG 16 A 40.03 - zurückgewiesen.
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