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   VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10   

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VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10 (https://dejure.org/2011,7628)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.11.2011 - 16 K 313.10 (https://dejure.org/2011,7628)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. November 2011 - 16 K 313.10 (https://dejure.org/2011,7628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 62 WiPrO, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 43 WiPrO
    Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitspapieren eines Wirtschaftsprüfers im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Pflicht des Abschlussprüfers zur Vorlage von Arbeitspapieren im Berufsaufsichtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • gsk.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht des Abschlussprüfers zur Vorlage von Arbeitspapieren im Berufsaufsichtsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.09.1984 - 2 BvR 159/84

    Fahrpersonalgesetz : Auskunftsverweigerung und Bußgeldbewehrung

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
    Insbesondere ist ein milderes Mittel zur Gewährleistung einer effektiven Kontrolle der Einhaltung der dem Wirtschaftsprüfer obliegenden Berufspflichten angesichts der sich sonst eröffnenden Möglichkeit ihrer sanktionslosen Umgehung nicht erkennbar, da ansonsten nur noch derjenige Wirtschaftsprüfer überhaupt zu einer Vorlage seiner Arbeitspapiere verpflichtet wäre, der seinen Berufspflichten in jeder Hinsicht nachkommt, womit aber die Vorlagepflicht sinnlos würde (vgl. zur Pflicht nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 FPersG BVerfG, Beschluss vom 07. September 1984, 2 BvR 159/84, VkBl 1985, 303; vorangehend BVerwG, Urteil vom 09. August 1983, 1 C 7/82, zit. n. Juris, Rn. 12; zur Pflicht nach § 31a Abs. 1 S. 1 BSchVG vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1980, 2 BvR 1172/79 und 2 BvR 1238/79, zit. n. Juris, Rn. 18; zur Pflicht nach § 17 Abs. 4 S. 2 ArbZG vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juni 2006, 6 S 517/06, Rn. 10, zit. n. Juris).

    Die Verpflichtung zur Übersendung der Arbeitspapiere ist außerdem auch deshalb angemessen, weil sie als ihrerseits milderes Mittel lediglich an die Stelle der nach § 62 Abs. 4 S. 2 WPO bestehenden Verpflichtung des Wirtschaftsprüfers zur Duldung der Einsichtnahme der Beklagten in die Arbeitspapiere in seinen Geschäftsräumen nach § 62 Abs. 4 S. 1 WPO tritt (vgl. insoweit neben BVerfG, Beschluss vom 07. September 1984, a.a.O., auch BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, 7 C 47/95, zitiert n. Juris, Rn. 15: mit der dort streitigen automatischen Übermittlung kontinuierlich zu messender und aufzuzeichnender Emissionsdaten im Wege der Fernübertragung an die Überwachungsbehörde sei keine verfassungswidrige Pflicht zur Selbstbelastung verbunden, weil sie das Recht des Anlagenbetreibers aus § 52 Abs. 5 BImSchG, die Auskunft auf bestimmte Fragen zu verweigern, nicht berühre, sondern lediglich die diesem gemäß § 52 Abs. 2 BImSchG obliegende Pflicht vorwegnehme, die Ermittlung von Emissionen durch die Behörde zu dulden).

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
    Insbesondere ist ein milderes Mittel zur Gewährleistung einer effektiven Kontrolle der Einhaltung der dem Wirtschaftsprüfer obliegenden Berufspflichten angesichts der sich sonst eröffnenden Möglichkeit ihrer sanktionslosen Umgehung nicht erkennbar, da ansonsten nur noch derjenige Wirtschaftsprüfer überhaupt zu einer Vorlage seiner Arbeitspapiere verpflichtet wäre, der seinen Berufspflichten in jeder Hinsicht nachkommt, womit aber die Vorlagepflicht sinnlos würde (vgl. zur Pflicht nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 FPersG BVerfG, Beschluss vom 07. September 1984, 2 BvR 159/84, VkBl 1985, 303; vorangehend BVerwG, Urteil vom 09. August 1983, 1 C 7/82, zit. n. Juris, Rn. 12; zur Pflicht nach § 31a Abs. 1 S. 1 BSchVG vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1980, 2 BvR 1172/79 und 2 BvR 1238/79, zit. n. Juris, Rn. 18; zur Pflicht nach § 17 Abs. 4 S. 2 ArbZG vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juni 2006, 6 S 517/06, Rn. 10, zit. n. Juris).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95

    Fernüberwachung von Schadstoffemissionen

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
    Die Verpflichtung zur Übersendung der Arbeitspapiere ist außerdem auch deshalb angemessen, weil sie als ihrerseits milderes Mittel lediglich an die Stelle der nach § 62 Abs. 4 S. 2 WPO bestehenden Verpflichtung des Wirtschaftsprüfers zur Duldung der Einsichtnahme der Beklagten in die Arbeitspapiere in seinen Geschäftsräumen nach § 62 Abs. 4 S. 1 WPO tritt (vgl. insoweit neben BVerfG, Beschluss vom 07. September 1984, a.a.O., auch BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, 7 C 47/95, zitiert n. Juris, Rn. 15: mit der dort streitigen automatischen Übermittlung kontinuierlich zu messender und aufzuzeichnender Emissionsdaten im Wege der Fernübertragung an die Überwachungsbehörde sei keine verfassungswidrige Pflicht zur Selbstbelastung verbunden, weil sie das Recht des Anlagenbetreibers aus § 52 Abs. 5 BImSchG, die Auskunft auf bestimmte Fragen zu verweigern, nicht berühre, sondern lediglich die diesem gemäß § 52 Abs. 2 BImSchG obliegende Pflicht vorwegnehme, die Ermittlung von Emissionen durch die Behörde zu dulden).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
    Nach allgemeiner Ansicht wird zwar aus dem Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG entspringenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Grundsatz hergeleitet, dass niemand gezwungen werden darf, aktiv die Voraussetzung für die eigene Bestrafung zu liefern ("nemo tenetur se ipsum accusare"; BVerfG, Beschluss vom 27. April 2010, 2 BvL 13/07, Rn. 2, m.w.N., zit. n. Juris; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009, 2 BvL 19/08, Rn. 74f., m.w.N., zit. n. Juris).
  • BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08

    Pflicht zur Offenbarung von Straftaten bei Abgabe einer eidesstattlichen

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
    Die uneingeschränkte Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitspapiere nach § 62 Abs. 1 S. 2 WPO ist schließlich auch deshalb angemessen, weil die so gewonnenen Erkenntnisse nach § 62 Abs. 5 WPO nur in einem Berufsaufsichtsverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer verwendet werden dürfen und ansonsten - beispielsweise in einem parallel geführten Strafverfahren - ein Verwertungsverbot besteht (vgl. zur Zulässigkeit einer zwangsweisen Selbstbezichtigung für den Fall eines strafrechtlichen Verwertungsverbotes BVerfG, Beschluss vom 31. März 2008, 2 BvR 467/08, Rn. 3, m.w.N., zit. n. Juris; den Nemo-Tenetur-Grundsatz sogar nur auf das straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfahren, nicht aber auf den Bereich des Gefahrenabwehrrechtes erstreckend VGH München, Beschluss vom 14. November 2002, 22 CS 02.2687, zit. n. Juris).
  • BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 7.82

    Auskunftsverweigerungsrecht - Fahrpersonal - Herausgabe von Unterlagen

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
    Insbesondere ist ein milderes Mittel zur Gewährleistung einer effektiven Kontrolle der Einhaltung der dem Wirtschaftsprüfer obliegenden Berufspflichten angesichts der sich sonst eröffnenden Möglichkeit ihrer sanktionslosen Umgehung nicht erkennbar, da ansonsten nur noch derjenige Wirtschaftsprüfer überhaupt zu einer Vorlage seiner Arbeitspapiere verpflichtet wäre, der seinen Berufspflichten in jeder Hinsicht nachkommt, womit aber die Vorlagepflicht sinnlos würde (vgl. zur Pflicht nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 FPersG BVerfG, Beschluss vom 07. September 1984, 2 BvR 159/84, VkBl 1985, 303; vorangehend BVerwG, Urteil vom 09. August 1983, 1 C 7/82, zit. n. Juris, Rn. 12; zur Pflicht nach § 31a Abs. 1 S. 1 BSchVG vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1980, 2 BvR 1172/79 und 2 BvR 1238/79, zit. n. Juris, Rn. 18; zur Pflicht nach § 17 Abs. 4 S. 2 ArbZG vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juni 2006, 6 S 517/06, Rn. 10, zit. n. Juris).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
    Die uneingeschränkte Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitspapiere nach § 62 Abs. 1 S. 2 WPO verstößt auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, nach dem wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist (st. Rspr. BVerfG, vgl. u.a. Beschluss vom 21. Juni 2006, 2 BvL 2/99, Rn. 69, zit. n. Juris).
  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
    Eine ähnliche Unterscheidung ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Selbstbelastungsfreiheit aus Art. 6 EMRK angelegt (Urteil vom 11. Juli 2006, 54810/00, m.w.N., zit. n. Juris, Rn. 111ff.).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Gültigkeit von § 19 TabStG im Rahmen

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
    Nach allgemeiner Ansicht wird zwar aus dem Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG entspringenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Grundsatz hergeleitet, dass niemand gezwungen werden darf, aktiv die Voraussetzung für die eigene Bestrafung zu liefern ("nemo tenetur se ipsum accusare"; BVerfG, Beschluss vom 27. April 2010, 2 BvL 13/07, Rn. 2, m.w.N., zit. n. Juris; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009, 2 BvL 19/08, Rn. 74f., m.w.N., zit. n. Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2003 - 3 M 59/03

    Anwendbarkeit des Auskunftsverweigerungsrechts auf die Auskunftspflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
    In einer Situation, in der es - wie vorliegend - um bereits in Unterlagen fixierte Tatsachen geht, ist der zu deren Übersendung Verpflichtete jedoch nicht im gleichen Maße schutzwürdig wie ein zu einer persönlichen Aussage Verpflichteter, der sich bei der Entscheidung zwischen einer selbstbelastenden und einer falschen Aussage einem inneren Konflikt ausgesetzt sieht, der durch ein Aussageverweigerungsrecht vermieden werden soll (vgl. zur Pflicht nach § 40 Abs. 3 KrWAbfG OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09. Juli 2003, 3 M 59/03, Rn. 19, zit. n. Juris).
  • VGH Bayern, 14.11.2002 - 22 CS 02.2687
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2006 - 6 S 517/06

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 17 Abs 6 ArbZG - Sofortvollzug einer

  • VG Berlin, 03.04.2018 - 22 K 21.16

    Rechtschutz gegen die Aufforderung der Wirtschaftsprüferkammer, ihr im Rahmen

    Eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen die Aufforderung nach § 62 VwGO, Unterlagen zu übersenden, besteht nach der WPO nicht (gegen VG Berlin, Urteile vom 17. September 2010 - 16 K 320.09 - und vom 24. November 2011 - 16 K 313.10 -, Krauß in Hense/Ulrich, Kommentar zum Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer - Wirtschaftsprüferordnung, 1. Auflage 2008, § 62, Rn. 77).

    Denn eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen die Aufforderung nach § 62 WPO, Unterlagen zu übersenden, besteht nach der WPO nicht (a. A. VG Berlin, Urteile vom 17. September 2010 - 16 K 320.09 - und vom 24. November 2011 - 16 K 313.10 -, Krauß in Hense/Ulrich, Kommentar zum Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer - Wirtschaftsprüferordnung, 1. Auflage 2008, § 62, Rn. 77.).

    Dazu hat die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in ihrem Urteil vom 24. November 2011 - VG 16 K 313.10 - ausgeführt:.

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