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VG Berlin, 25.06.2013 - 21 K 68.13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 14 Abs 2 Nr 6 WoGG 2009, § 10 Abs 1 BEEG
Anrechnung eines doppelten "Freibetrages" bei der Gewährung von Sozialleistungen im Falle doppelten Elterngeldbezuges (bei entsprechender Verkürzung der maximalen Bezugsdauer von 12 bzw. 14 Monaten) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12
Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung; …
Auszug aus VG Berlin, 25.06.2013 - 21 K 68.13
Dem trägt auch § 10 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes Rechnung, der die insoweit aufeinandertreffenden gegensätzlichen Ziele einer tatsächlichen Erhöhung des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens und der Vermeidung einer Überschneidung der verschiedenen Sozialleistungen in einen gerechten Ausgleich bringt, indem er einen bestimmten Betrag des Elterngeldes beim Bezug anderer Sozialleistungen anrechnungsfrei stellt (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 5 C 18.12 - Juris Rdnr. 15, 24 und 26). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 90/09
Beim Anspruch auf Elterngeld nach BEEG und bei Grundsicherungsleistungen nach dem …
Auszug aus VG Berlin, 25.06.2013 - 21 K 68.13
Denn das Wort "insgesamt" bezieht sich nicht auf die Elterngeld beziehenden Elternteile, also die Berechtigten, sondern auf das Elterngeld selbst und vergleichbare Leistungen, also auf den Gesamtbetrag des einem Berechtigten gewährten Elterngeldes oder vergleichbarer Leistungen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Mai 2011 - L 13 AS 90/09 - Juris Rdnr. 32 u.a. mit Hinweis auf Lenz in: Rancke, Mutterschutz/Elterngeld/Elternzeit, Handkommentar, § 10 BEEG, Rdnr. 2).