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   VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12   

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VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12 (https://dejure.org/2014,17436)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.06.2014 - 13 K 109.12 (https://dejure.org/2014,17436)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 13 K 109.12 (https://dejure.org/2014,17436)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundschulkinder auf dem Pausenhof und ihre Geräusche

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kinderlärm vom Pausenhof einer Grundschule

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Toleranzgebot gilt auch für Schulhoflärm

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Toleranzgebot gilt auch für Schulhoflärm

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Pausenhofgeräuschen und Lärmbelästigung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Pausenhoflärm von Grundschulkindern ist hinzunehmen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schulpausenlärm ist kein schädlicher Lärm

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm - Betrieb einer privaten Grundschule ist mit dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebietes vereinbar

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12

    Lärm bei der Nutzung eines Spielplatzes durch eine Ganztagesschule

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
    29 In diesem Zusammenhang ist auch auf die bisherige Rechtsprechung der erkennenden Kammer hinzuweisen, wonach die mit allgemeinbildenden Schulen als Wohnfolgeeinrichtungen verbundenen Beeinträchtigungen der Wohnruhe jedenfalls regelmäßig solange in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich sind, als sich die Schülerzahlen im Rahmen des Ortsüblichen halten, wobei auch in einem weniger dicht besiedelten Ortsteil Berlins die Ortsüblichkeit mehrere Hundert Schüler beträgt (VG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2005 - VG 13 A 227.04 -, bestätigt vom OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 - ganz ähnlich auch OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).

    Ein Pausenhof ist auch - soweit er wie hier bestimmungsgemäß genutzt wird - eine ähnliche Einrichtung wie ein Kinderspielplatz, denn er dient wie dieser dem Ausleben des Spielbedürfnisses und des Bewegungsdrangs von Kindern (im Erg. ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013 - 4 K 365/11 - offenlassend OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).

    Der Bereich gesundheitsschädlichen Lärms wäre erst erreicht, wenn Beurteilungspegel zu erwarten wären, die den für Kern-, Dorf- und Mischgebiete geltenden Tages-Richtwert von 60 dB(A) übersteigen würden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. November 2010 - OVG 11 B 24.08 - OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 10 S 249/14

    Klage wegen Lärm auf einem öffentlichen Bolzplatz

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
    Geräusche spielender Kinder sind Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar (BT-Drs. 17/4836, S. 4); es gilt gewissermaßen ein absolutes Toleranzgebot für die Anwohner (VGH Mannheim, Urteil vom 23. Mai 2014 - 10 S 249/14 -).

    Ist ein Standort aber schon durch Belästigungen in einer bestimmten Weise vorgeprägt, so vermindern sich entsprechend die Anforderungen des Rücksichtnahmegebots (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2010 - OVG 10 S 31.09 - s. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 - OVG 10 S 33.10 - VGH Mannheim, Urteil vom 23. Mai 2014 - 10 S 249/14 -).

  • VG Düsseldorf, 17.01.2013 - 4 K 365/11

    Anforderungen an die Rechtswidrigkeit einer Genehmigung zum Bau einer

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
    Ein Pausenhof ist auch - soweit er wie hier bestimmungsgemäß genutzt wird - eine ähnliche Einrichtung wie ein Kinderspielplatz, denn er dient wie dieser dem Ausleben des Spielbedürfnisses und des Bewegungsdrangs von Kindern (im Erg. ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013 - 4 K 365/11 - offenlassend OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).

    Von einem solchen ist nur auszugehen, wenn besondere Umstände gegeben sind, zum Beispiel die Einrichtungen in unmittelbarer Nachbarschaft zu sensiblen Nutzungen wie Krankenhäuser und Pflegeanstalten gelegen sind, oder sich die Einrichtungen nach Art und Größe sowie Ausstattung in Wohngebiete und die vorhandene Bebauung nicht einfügen (BT-Drs. 17/4836, S. 7; zustimmend VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013 - 4 K 365/11 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
    Denn die auf dem Pausenhof durch die spielenden Kinder entstehenden Geräusche müssen gem. § 22 Abs. 1a BImSchG, der auch im Rahmen des bauplanerischen Rücksichtnahmegebots anwendbar ist (VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2013 - 8 S 1813/13 - Gesetzesbegründung, BT-Drs. 17/4836, S. 4), unabhängig von ihrer Intensität grundsätzlich von den Nachbarn hingenommen werden.

    Ergänzend sind die Kläger darauf aufmerksam zu machen, dass sie im Hinblick auf § 22 Abs. 1a BImSchG sogar gehalten sein dürften, auf dem Grundstück des Beigeladenen eine Kindertagesstätte oder einen Spielplatz mit Betriebszeiten und Aufenthaltsdauern der Kinder im Freien zu dulden, die über den jetzt baurechtlich genehmigten Schulbetrieb weit hinausgehen würden (vgl. z. B. VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2013 - 8 S 1813/13 -: Kita mit 80 Kindern und Betriebszeit von 7.00 -17.00 Uhr; VG Ansbach, Urteil vom 14. Juni 2013 - AN 9 K 12.01436 -: Kita mit 58 Kindern und Betriebszeit von 6.30 Uhr - 18.00 Uhr; VG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2013 - 10 K 317.11 -: 2.000 qm großer Spielplatz, Betriebszeiten 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
    Ob ein Bauvorhaben im Hinblick auf Geräuschbelästigungen den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, Beschluss vom 28. Januar 2010 - OVG 10 S 31.09 -, jeweils m.w.N.).

    Ist ein Standort aber schon durch Belästigungen in einer bestimmten Weise vorgeprägt, so vermindern sich entsprechend die Anforderungen des Rücksichtnahmegebots (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2010 - OVG 10 S 31.09 - s. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 - OVG 10 S 33.10 - VGH Mannheim, Urteil vom 23. Mai 2014 - 10 S 249/14 -).

  • VG Ansbach, 14.06.2013 - AN 9 K 12.01436

    Zulässigkeit einer Kindertagesstätte; Abgrenzung reines und allgemeines

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
    Ergänzend sind die Kläger darauf aufmerksam zu machen, dass sie im Hinblick auf § 22 Abs. 1a BImSchG sogar gehalten sein dürften, auf dem Grundstück des Beigeladenen eine Kindertagesstätte oder einen Spielplatz mit Betriebszeiten und Aufenthaltsdauern der Kinder im Freien zu dulden, die über den jetzt baurechtlich genehmigten Schulbetrieb weit hinausgehen würden (vgl. z. B. VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2013 - 8 S 1813/13 -: Kita mit 80 Kindern und Betriebszeit von 7.00 -17.00 Uhr; VG Ansbach, Urteil vom 14. Juni 2013 - AN 9 K 12.01436 -: Kita mit 58 Kindern und Betriebszeit von 6.30 Uhr - 18.00 Uhr; VG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2013 - 10 K 317.11 -: 2.000 qm großer Spielplatz, Betriebszeiten 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr).
  • VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 317.11

    Anwohnerklagen gegen Spiel- und Sportplatz ohne Erfolg

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
    Ergänzend sind die Kläger darauf aufmerksam zu machen, dass sie im Hinblick auf § 22 Abs. 1a BImSchG sogar gehalten sein dürften, auf dem Grundstück des Beigeladenen eine Kindertagesstätte oder einen Spielplatz mit Betriebszeiten und Aufenthaltsdauern der Kinder im Freien zu dulden, die über den jetzt baurechtlich genehmigten Schulbetrieb weit hinausgehen würden (vgl. z. B. VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2013 - 8 S 1813/13 -: Kita mit 80 Kindern und Betriebszeit von 7.00 -17.00 Uhr; VG Ansbach, Urteil vom 14. Juni 2013 - AN 9 K 12.01436 -: Kita mit 58 Kindern und Betriebszeit von 6.30 Uhr - 18.00 Uhr; VG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2013 - 10 K 317.11 -: 2.000 qm großer Spielplatz, Betriebszeiten 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 11 B 24.08

    Bolzplatz in der Eosanderstraße bleibt zeitlich eingeschränkt offen

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
    Der Bereich gesundheitsschädlichen Lärms wäre erst erreicht, wenn Beurteilungspegel zu erwarten wären, die den für Kern-, Dorf- und Mischgebiete geltenden Tages-Richtwert von 60 dB(A) übersteigen würden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. November 2010 - OVG 11 B 24.08 - OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).
  • VG München, 17.12.2012 - M 8 K 11.6186

    Nachbarklage; Kinderkrippe; Nutzungsänderung; Gebietserhaltungsanspruch;

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
    Das Rücksichtnahmegebot ist dann verletzt, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit des Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was billigerweise noch zumutbar ist, überschritten wird (vgl. zum Vorstehenden, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerwG, VG München, Urteil vom 17. Dezember 2012 - M 8 11.6186, M 8 K 12.5878 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung;

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
    Ob ein Bauvorhaben im Hinblick auf Geräuschbelästigungen den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, Beschluss vom 28. Januar 2010 - OVG 10 S 31.09 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05

    Erweiterungsbau der Rudolf Steiner Schule zulässig

  • VG Berlin, 09.03.2017 - 13 L 102.17

    Flüchtlingsunterkunft in Lankwitz darf gebaut werden

    Die nach §§ 31 Abs. 1 und 246 Abs. 11 BauGB erteilte Ausnahme von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung verletzt nicht den Gebietserhaltungsanspruch der Antragsteller, wonach einem Eigentümer eines Grundstücks in einem festgesetzten Baugebiet das Recht zusteht, sich unabhängig von einer tatsächlichen Beeinträchtigung gegen Vorhaben zur Wehr zu setzen, die hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässig sind (VG Bln, Urt. v. 25.06.2014 - VG 13 K 109.12 - juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 327.14

    Kein Aufschub für Asylbewerberunterkünfte in Köpenick

    Der Anspruch beruht auf der Erwägung, dass die Grundstückseigentümer durch die Lage ihrer Anwesen in demselben Baugebiet zu einer Gemeinschaft verbunden sind, bei der jeder in derselben Weise berechtigt und verpflichtet ist (VG Berlin, Urt. v. 25.06.2014 - VG 13 K 109.12 - juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 23.01.2020 - 13 L 326.19

    Berlin-Lichterfelde: Bau einer Flüchtlingsunterkunft darf weiter gehen

    Der richterlich entwickelte bundeseinheitliche Gebietserhaltungsanspruch beruht auf der Erwägung, dass die Grundstückseigentümer durch die Lage ihrer Anwesen in demselben Baugebiet durch die Beschränkung der zulässigen Art der Grundstücksnutzung in der Baunutzungsverordnung zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbunden sind, bei der jeder in derselben Weise berechtigt und verpflichtet ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2014 - 13 K 109.12 -, m.w.N.).
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 78.18

    Nachbarstreit um Umnutzung einer Lungenklinik in eine Gemeinschaftsunterkunft für

    Denn der Gebietserhaltungsanspruch beruht auf der Erwägung, dass die Grundstückseigentümer durch die Lage ihrer Anwesen in demselben Baugebiet zu einer Gemeinschaft verbunden sind, bei der jeder in derselben Weise berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 4 B 87/99 -, NVwZ 2000, 679, 679 f.; VG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2014 - 13 K 109.12 -.).
  • VG Berlin, 08.10.2020 - 13 L 181.20
    Der Gebietserhaltungsanspruch beruht auf der Erwägung, dass die Grundstückseigentümer durch die Lage ihrer Anwesen in demselben Baugebiet zu einer Gemeinschaft verbunden sind, bei der jeder in derselben Weise berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87/99 -, NVwZ 2000, 679, 679 f.; VG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2014 - VG 13 K 109.12 -.).
  • VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17

    Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau

    Der Anspruch beruht auf der Erwägung, dass die Grundstückseigentümer durch die Lage ihrer Anwesen in demselben Baugebiet zu einer Gemeinschaft verbunden sind, bei der jeder in derselben Weise berechtigt und verpflichtet ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2014 - VG 13 K 109.12 -, m.w.N.).
  • VG Berlin, 28.10.2014 - 13 L 224.14

    Nachbarrechtsschutz gegen eine geplante Tiefgarage (verneint)

    Der Anspruch beruht auf der Erwägung, dass die Grundstückseigentümer durch die Lage ihrer Anwesen in demselben Baugebiet zu einer Gemeinschaft verbunden sind, bei der jeder in derselben Weise berechtigt und verpflichtet ist (vgl. etwa VG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2014 - VG 13 K 109.12 -, m.w.N.).
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18

    Rechtsschutzes gegen die Errichtung einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge

  • VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 355.14

    Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber; Asylbewerberunterkunft als

  • VG Berlin, 02.11.2021 - 13 L 214.21
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 232.18
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