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VG Berlin, 25.07.2012 - 1 L 173.12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 46 Abs 1 S 1 Nr 8 StVO
Sondernutzungserlaubnis für das Herausstellen von Tischen und Stühlen auf einer sogenannten Gehwegvorstreckung in einem Kreuzungsbereich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.07.2012 - 1 L 173.12
- VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.02.2012 - 4 B 9.12
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2012 - 1 L 173.12
Abgesehen davon, dass eine Ortsbesichtigung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ohnehin nicht zwingend geboten ist (…vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 916), sind die fotografischen Dokumentationen des Antragstellers und des Antragsgegners im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar, da sie die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 22.02.2012 - 4 B 9.12, BeckRS 2012, 48471). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2012 - 1 L 173.12
Dies folgt zum einen bereits daraus, dass die Nutzung der Gehwegvorstreckung unter Anwendung der vorstehenden Maßstäbe in ermessensfehlerhafter Weise genehmigt worden war und es einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht nicht gibt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.01.1979 - 1 BvL 25/77, BVerfGE 50, 142, 166). - VG Berlin, 16.08.2011 - 1 K 307.10
Straßenrechtlichen Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Gehwegvorstreckung
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2012 - 1 L 173.12
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung kann jedoch nur im Hinblick auf die derzeitige, nicht jedoch im Hinblick auf eine vormalige Verwaltungspraxis bestehen (vgl. auch VG Berlin, Urteil v. 16.08.2011 - VG 1 K 307.10).
- VG Berlin, 30.06.2016 - 1 K 30.15
Ausnahmegenehmigung für den Betrieb eines Schankvorgartens
Indem darin eine generelle Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen vorgenommen wird, folgt der Beschluss vielmehr dem von der Normstruktur vorgegebenen Prüfprogramm und ist damit rechtmäßig (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. Juli 2012 - VG 1 L 173.12). - VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 206.14
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Tischen und …
Indem darin eine generelle Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen vorgenommen wird, folgt der Beschluss vielmehr dem von der Normstruktur vorgegebenen Prüfprogramm und ist damit rechtmäßig (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. Juli 2012 - VG 1 L 173.12).