Rechtsprechung
   VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15 V   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24511
VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15 V (https://dejure.org/2016,24511)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.07.2016 - 19 K 315.15 V (https://dejure.org/2016,24511)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 19 K 315.15 V (https://dejure.org/2016,24511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11

    Kindernachzug; Getrenntleben beider Elternteile im Bundesgebiet;

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15
    Bei der besonderen Härte handelt es sich um einen voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff, der ebenso auszulegen ist wie der entsprechende, bereits in § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG 1990 verwandte Begriff (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, a.a.O., 252; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 -, juris Rn. 5).

    Das Vorliegen einer besonderen Härte setzt voraus, dass die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis den minderjährigen Ausländer ungleich schwerer trifft als andere Ausländer in vergleichbarer Lage (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2012, a.a.O.).

    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind in ihrem Heimatland zu belassen, nicht in Rechnung stellen konnten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 21.11 -, juris Rn. 34, und Beschluss vom 6. Januar 2012, a.a.O.; jeweils m.w.Nachw.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 11 N 3.14

    Visum; Türkei; Kindesnachzug; besondere Härte; wesentliche Veränderung der

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15
    Ein "Dringlichkeit von persönlicher Betreuung", noch dazu gerade durch die in Deutschland lebenden Eltern der Klägerin, wie sie von § 32 Abs. 4 AufenthG aber vorausgesetzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, a.a.O., Rn. 31; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2015 - OVG 11 N 3.14 - juris Rn. 9), ist nicht dargetan.
  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Beherrschen der deutschen

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15
    Der Klägerin steht zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 ) weder ein Anspruch auf Erteilung des begehrten Visums noch ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung ihres dahingehenden Antrags bei der Beklagten zu (vgl. § 113 Abs. 5 VwGO), wobei der Verbescheidungsantrag schon stets als "Minus" im Verpflichtungsantrag enthalten ist und nicht eigens gestellt werden muss, soweit - wie hier insbesondere mit § 32 Abs. 4 AufenthG - (auch) eine Ermessensvorschriften als Rechtsgrundlage in Betracht kommt (vgl. etwa VG München, Urteil vom 6. November 2013 - VG M 18 K 12.357 -, juris Rn. 35 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15
    Maßgeblich für die Einhaltung der Altersgrenze ist der Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32/07 -, NVwZ 2009, 248 ).
  • VG Berlin, 23.08.2012 - 3 K 377.11

    Erteilung eines Visums für eine Türkin zum Familiennachzug

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15
    Die Deutschkenntnisse müssen über das Niveau der ausreichenden Kenntnisse hinausgehen und die Stufe C1 der kompetenten Sprachanwendung des GER erreichen (Dienelt, in: Bergmann/ders., a.a.O., § 32 AufenthG Rn. 32; vgl. ferner z.B. auch VG Berlin, Urteil vom 23. August 2012 - VG 3 K 377.11 V -, juris Rn. 36 m.w.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 19 B 444/08

    Maßgeblicheit des Zeitpunkts der Stellung des Antrags auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15
    Ganz ähnlich wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur davon ausgegangen, dass das minderjährige Kind seinen Lebensmittelpunkt auch dann "zusammen" mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet verlegt, wenn es nicht gleichzeitig mit den Eltern bzw. dem betreffenden Elternteil umzieht, der Umzug aber noch im zeitlichen Zusammenhang mit demjenigen der Eltern bzw. dem Elternteil erfolgt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - OVG 19 B 444/08 -, juris Rn. 6 ff.; Dienelt, in: Bergmann/ders. , Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 32 AufenthG Rn. 18 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14

    Türkei; Familiennachzug; Sorgerecht; Ausländische Gerichtsentscheidung;

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15
    Es kann offen bleiben, ob sich die Klägerin überhaupt noch auf § 32 Abs. 4 AufenthG berufen kann, nachdem sie im Mai diesen Jahres volljährig geworden ist (offen gelassen auch von BVerwG, Urteil vom 29. November 2012, a.a.O., 429, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - OVG 11 N 27.14 -, juris Rn. 10; ablehnend wohl Dienelt, in: Bergmann/ders., a.a.O., § 32 AufenthG Rn. 66, wonach ein volljähriges Kind eine Nachzugserlaubnis nur zur Vermeidung eines sonst entstehenden außergewöhnlichen Härte nach § 36 Abs. 2 AufenthG erhalten könne).
  • VG München, 06.11.2013 - M 18 K 12.357

    Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung; Begriff der Einrichtung;

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15
    Der Klägerin steht zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 ) weder ein Anspruch auf Erteilung des begehrten Visums noch ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung ihres dahingehenden Antrags bei der Beklagten zu (vgl. § 113 Abs. 5 VwGO), wobei der Verbescheidungsantrag schon stets als "Minus" im Verpflichtungsantrag enthalten ist und nicht eigens gestellt werden muss, soweit - wie hier insbesondere mit § 32 Abs. 4 AufenthG - (auch) eine Ermessensvorschriften als Rechtsgrundlage in Betracht kommt (vgl. etwa VG München, Urteil vom 6. November 2013 - VG M 18 K 12.357 -, juris Rn. 35 m.w.Nachw.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 21.11

    Gambia; Visum; Kindernachzug; Sicherung des Lebensunterhalts (verneint);

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15
    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind in ihrem Heimatland zu belassen, nicht in Rechnung stellen konnten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 21.11 -, juris Rn. 34, und Beschluss vom 6. Januar 2012, a.a.O.; jeweils m.w.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2023 - 12 S 474/22

    Rechtmäßiger Aufenthalt aufgrund von EGRL 109/2003 Art 16 Abs 1

    Ein Beherrschen der deutschen Sprache im Sinne von § 32 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG erfordert grundsätzlich - wie das Verwaltungsgericht richtig erkannt hat - gemäß § 2 Abs. 12 AufenthG Sprachkenntnisse, die dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12.02.2021 - OVG 3 S 8/21 -, juris Rn. 9, vom 25.08.2020 - OVG 12 B 18.19 -, juris Rn. 27, und vom 28.09.2017 - OVG 11 B 16.16 -, juris Rn. 35 ff.; VG Berlin, Urteil vom 25.07.2016 - 19 K 315.15 V -, juris Rn. 40; Eichenhofer in: Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht, 1. Aufl. 2017, VIII. Aufenthalt aus familiären Gründen, §§ 27 bis 36 AufenthG, Rn. 859).

    Abgesehen davon dürften an der Rechtmäßigkeit der Regelung in § 32 Abs. 2 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG keine Zweifel bestehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2021 - OVG 3 S 8/21 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Urteil vom 25.07.2016 - 19 K 315.15 V -, juris Rn. 38) und im Übrigen auch nicht in unionsrechtlicher Hinsicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2021 - OVG 3 S 8/21 -, juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2018 - 11 N 70.16

    Visum zum Familiennachzug für 16 Jahre alten Minderjährigen; Nachzug mit der

    Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber zwingend gehalten gewesen wäre, den Fall des gemeinsamen Nachzugs des mitsorgeberechtigten Elternteils und des über 16 Jahre alten Kindes zu dem anderen sorgeberechtigten Elternteil genauso zu regeln wie die Fälle des Umzugs der Eltern bzw. des allein sorgeberechtigten Elternteils gemeinsam mit dem Kind (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. Juli 2016 - 19 K 315.15 V -, Rn. 38, juris).
  • VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22

    Unzulässigkeit einer Klage auf Visumserteilung zum Zweck der Erwerbstätigkeit

    Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, juris Rn. 12) weder einen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Beschäftigungsaufnahme als "Gärtnermeister Gemüsebau" gemäß der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" vom 8. April 2022, noch zumindest einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie (Neu-)Entscheidung der Beklagten über sein dahingehendes Begehren (§ 113 Abs. 5 VwGO), wobei der Verbescheidungsantrag hier ohne Weiteres als "Minus" im Verpflichtungsantrag enthalten angesehen werden kann, weil aufgrund der einschlägigen Regelungen über die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) auf der Rechtsfolgenseite gegebenenfalls eine Ermessensentscheidung veranlasst sein kann (vgl. nur VG Berlin, Urteil vom 25. Juli 2016 - VG 19 K 315.15 V -, juris Rn. 26; VG München, Urteil vom 6. November 2013 - M 18 K 12.357 -, juris Rn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht