Rechtsprechung
VG Berlin, 25.08.2010 - 10 K 116.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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§ 9 Abs 1 TEHG, § 10 Abs 1 TEHG, § 10 Abs 3 TEHG, § 10 Abs 5 TEHG, § 12 Abs 1 ZuG 2007
Klage wegen gekürzter Zuteilung einer Emissionsberechtigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.08.2010 - 10 K 116.09
- VG Berlin, 05.11.2010 - 10 K 116.09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2010 - 10 K 116.09
Das bedeutet aber nur, dass er seine Vergünstigungen nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten, also nicht willkürlich verteilen darf (vgl. BVerfGE 110, 274 ).Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, so lange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung gerade zu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 110, 274 )." (…BVerfG Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, Rn. 82).
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2010 - 10 K 116.09
In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch den Staat gefördert werden sollen, ist er weitgehend frei (vgl BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ).Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, so lange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung gerade zu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 110, 274 )." (…BVerfG Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, Rn. 82).
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2010 - 10 K 116.09
In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch den Staat gefördert werden sollen, ist er weitgehend frei (vgl BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ).
- BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08
Anrechenbarkeit von Zeiten gleichwertiger Tätigkeiten als Lehrer an öffentlichen …
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2010 - 10 K 116.09
Eine echte Regelungslücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich auf Grund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte." (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2008 - 2 B 43.08 -). - BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2010 - 10 K 116.09
Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, so lange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung gerade zu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 110, 274 )." (BVerfG Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, Rn. 82). - BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87
Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege …
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2010 - 10 K 116.09
Bei komplexen technischen Entscheidungen kann das Gericht der Behörde die Ermittlung der konkreten Einzelheiten überlassen; es muss ein "stecken gebliebenes Genehmigungsverfahren" nicht in allen Einzelheiten selbst weiterführen (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa NVwZ 1990, 257). - VG Berlin, 17.11.2006 - 10 A 502.05
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2010 - 10 K 116.09
Dass etwa behördliche Vorgaben sie von einer rechtzeitigen Antragstellung insoweit abgehalten hätten (vgl. zum Emissionshandelsrecht in diesem Zusammenhang: Urteil der Kammer vom 17. November 2006 - VG 10 A 502.05 -, zitiert nach juris), behauptet die Klägerin selbst nicht.
- VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 287.09
Zuteilung von Emissionsberechtigungen nach § 12 ZuG 2012 bei verbundenen …
Dessen ungeachtet war eine Antragsumstellung nach Ablauf der Frist des § 10 Abs. 3 Satz 1 TEHG i. V. m. § 14 Abs. 1 ZuG 2012 am Montag, den 19. November 2007, nicht mehr möglich; mit Ablauf dieses Tages erlosch gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 TEHG ein etwaiger Anspruch nach § 12 ZuG 2012 (st. Rspr. der Kammer, vgl. etwa Urteil vom 25. August 2010 - VG 10 K 116.09).