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   VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12 V   

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https://dejure.org/2012,34293
VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12 V (https://dejure.org/2012,34293)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.10.2012 - 29 K 138.12 V (https://dejure.org/2012,34293)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 29 K 138.12 V (https://dejure.org/2012,34293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG, Art 13 EWGAssRBes 1/80, Art 7 Abs 2 UAbs 1 EGRL 86/2003, Art 6 EWGAssRBes 1/80, Art 267 Abs 2 AEUV
    Ausländerrecht: Europarechtskonformität der Vorschrift, wonach ein Familienangehöriger eines türkischen Staatsangehörigen, der die Rechtsstellung nach Art. 6 ARB 1/80 genießt, vor der Einreise nachweisen muss, sich in einfacher Art und Weise in deutscher Sprache ...

  • archive.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    EuGH soll Spracherfordernis bei Ehegattennachzug prüfen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    EuGH soll Spracherfordernis bei Ehegattennachzug prüfen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Aufenthaltsgesetz - EuGH soll Spracherfordernis bei Ehegattennachzug prüfen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Assoziationsrecht Türkei/EWG - Teil V: Vereinbarkeit von Spracherfordernissen für türkische Ehegatten // EuGH soll prüfen, ob die Spracherfordernisse für türkische Staatsangehörige mit dem Assoziationsrecht vereinbar ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 165
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12
    39 Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht im Falle des Ehegattennachzuges zu einem deutschen Staatsangehörigen entschieden, dass es eine verfassungskonforme Auslegung gebiete, von diesem Erfordernis vor der Einreise abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich seien (Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 -, ).

    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. September 2012, a.a.O.) die Möglichkeit einer einschränkenden Auslegung nur auf der Grundlage der hier nicht einschlägigen § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG, Art. 11 GG gesehen und im Übrigen auf seine Entscheidung vom 30. März 2010 verwiesen.

  • EuGH, 10.06.2011 - C-155/11

    Mohammad Imran - Vorabentscheidungsersuchen - Erledigung

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12
    Denn der Familiennachzug fiel damit in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/86/EG, so dass die Frage, ob das Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie vereinbar ist, mit Rücksicht auf die inzwischen veränderte Auffassung der Europäischen Kommission (vgl. Stellungnahme vom 4. Mai 2011 (Sj.g(2011)540657 im Verfahren C-155/11 PPU, Imran) dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung hätte vorgelegt werden müssen.

    Zur Frage der Vereinbarkeit des Erfordernisses, ausreichende Sprachkenntnisse vor Einreise nachweisen zu müssen, mit Art. 7 Abs. 2 der Familienzusammenführungsrichtlinie wird auf die im Verfahren des Gerichtshofs C-155/11 PPU, Imran, eingereichte schriftliche Erklärung der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2011 (Sj.g(2011)540657) verwiesen.

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12
    58 2. Bei der nach In-Kraft-Treten von Art. 41 Abs. 1 ZP und Art. 13 ARB 1/80 eingeführten Voraussetzung, bestimmte Mindestkenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, handelt es sich um eine "neue Beschränkung" (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - C-300/09, Toprak -, Slg. 2010, I-12845, Rdnr. 43).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-92/07

    Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12
    Es handelt sich bei § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG auch um keine neue Vorschriften, die in gleicher Weise auf türkische Staatsangehörige und auf Unionsbürger Anwendung fände und deshalb nicht im Widerspruch zu den Stillhalteklauseln stünde (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2010 - C-92/07, Kommission./. Niederlande -, Slg. 2010, I-3683, Rdnr. 62).
  • BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10

    Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12
    35 Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht gegen deutsches Verfassungsrecht verstößt (Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/11 -, NVwZ 2011, 870).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zunächst weder einen Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 ZP noch gegen Art. 13 ARB 1/80 noch gegen Art. 7 Abs. 2 Familienzusammenführungs-RL angenommen (Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 -, BVerwGE 136, 231).
  • BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10

    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12
    36 Inzwischen hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden war, ausgeführt (Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9.10 -, juris Rdnr. 3):.
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